Finanzen

Bundestag beschließt Inflationsausgleichsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz — InflAusG) (20/3496) verabschiedet. Über die Vorlage stimmte das Parlament namentlich ab: 578 Abgeordnete votierten für den Entwurf, 35 dagegen und 75 enthielten sich. Dazu hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4378) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4379) vorgelegt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3871) wurde für erledigt erklärt. 

Oppositionsanträge abgelehnt

Keine Mehrheit im Parlament fand ein Entschließungsantrag, den die CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf vorgelegt hatte (20/4382). Darin forderte sie unter anderem, die Eckwerte des Einkommensteuertarifs schon für 2022 zugunsten der Steuerpflichtigen zu verschieben und die Freigrenze des Solidaritätszuschlages entsprechend anzuheben. Auch die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2023 sollten nach dem Willen der Union an die erhöhte Teuerungsrate von mehr als sieben Prozent angepasst werden. Des Weiteren sprach sich die Fraktion dafür aus, die Überprüfung des Einkommensteuer-Tarifverlaufs künftig jährlich vorzunehmen, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld entsprechend des Existenzminimumsberichts an die Inflationsrate von mehr als sieben Prozent anzupassen sowie die Anhebung des Kindergelds um 18 Euro für die ersten beiden Kinder nochmals an die erhöhte Inflationsrate anzupassen und die Erhöhung auf alle weiteren Kinder auszuweiten. Die Vorlage wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von AfD und Linke zurückgewiesen. 

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Inflationsgetriebene kalte Progression verlässlich stoppen“ (20/698). Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1639) vor. Ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Preissteigerung bekämpfen – Schutzschirm gegen die Inflation“ (20/1724, 20/3765) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. Der von den Fraktionen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (20/3496) sieht dazu die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor.

2024 soll der Grundfreibetrag weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtige ab 2023 gewährleistet, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf entspricht inhaltlich einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (20/3871).

Abgelehnter Antrag der AfD

Der Einkommensteuertarif soll jährlich zu Beginn eines jeden Veranlagungszeitraums an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Dies sollte erstmals mit Wirkung ab 1. Januar 2022 erfolgen, forderte die AfD-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag. Außerdem verlangte sie, die geänderte Tarifformel jeweils im vierten Quartal des dem Veranlagungszeitraum vorausgehenden Kalenderjahres zu beschließen.

In der Begründung erläuterte die AfD, dass die Einführung eines sogenannten „Tarifs auf Rädern“ unbedingt notwendig sei, da nur eine Indexierung eine regelmäßige steuerliche Antwort auf die steigende Inflation geben könne. Die im Zweiten Familienentlastungsgesetz vorgenommene Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2021 um 1,5 Prozent und für 2022 um weitere 1,5 Prozent beruhe auf inzwischen völlig überholten Inflationsprognosen. Das Statistische Bundesamt weise für das Jahr 2021 eine Inflation in Höhe von 3,1 Prozent aus. Würde die Bundesregierung den Anstieg der Inflation durch ein neues Steuergesetz ausgleichen, bedeutete dies eine Entlastung der Steuerzahler um 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2022, so die Fraktion unter Berufung auf eine Studie.

Abgesetzter Antrag der CDU/CSU

Um den Preisdruck bei Energieerzeugnissen zu senken, sollen, so die Union, zum Beispiel Studenten, Rentner und junge Familien, von Entlastungsmaßnahmen profitieren. Auch Pendler sollen dauerhaft entlastet werden.

Durch eine Erweiterung des Angebots soll der Preisdruck besonders bei Verbrauchsgütern reduziert werden. Dazu müssten bereits verhandelte Handelsabkommen wie CETA umgesetzt und neue Handelsabkommen insbesondere mit den USA, dem Vereinigten Königreich, Australien, Neuseeland und südamerikanischen Ländern geschlossen werden. Außerdem soll die von der EU geplante Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen zurückgenommen werden. Die Flächen sollen für Futter- und Nahrungsmittelproduktion freigegeben werden. Zuletzt verlangt die CDU/CSU-Fraktion, die grundgesetzliche Schuldenbremse ab dem nächsten Jahr wieder einzuhalten sowie auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder in Kraft gesetzt und durchgesetzt wird. (eis/hle/10.11.2022)