Zeit:
Mittwoch, 12. Oktober 2022,
14.15
bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E300
Gesundheitsexperten raten dazu, die seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zu überdenken. Den Beschäftigten in den Einrichtungen sei diese Auflage nicht weiter zu vermitteln, während die allgemeine Impfpflicht gescheitert sei, heißt es zur Begründung in Stellungnahmen zu einer Anhörung über Anträge der AfD-Fraktion mit der Forderung, die Sektor-Impfpflicht aufzuheben. Die Fachleute äußerten sich am Mittwoch, 12. Oktober 2022, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags und in schriftlichen Stellungnahmen, die dem Ausschuss zu der Anhörung zugeleitet wurden.
AfD gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/1507), die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufzuheben. Die Impfstoffe gegen Covid-19 könnten zwar den Geimpften vor schweren Verläufen schützen, aber eine Ansteckung des Geimpften nicht sicher ausschließen und auch nicht die Weitergabe der Krankheitserreger an Patienten. Der Impfschutz sei also im Wesentlichen Eigenschutz. Die Verhältnismäßigkeit der Regelung sei grundsätzlich neu abzuwägen.
In einem weiteren Antrag (20/2567) fordert die Fraktion eine Aufarbeitung und Dokumentation der Corona-Impfnebenwirkungen. Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung eine Marginalisierung und Bagatellisierung der Nebenwirkungen vor.
„Impflicht wird unterschiedlich durchgesetzt“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wies darauf hin, dass die Sektor-Impfplicht in den Bundesländern unterschiedlich durchgesetzt werde. Ein Großteil der Pflegekräfte in der Akut- und Langzeitpflege habe sich impfen lassen. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht könne aber ohne eine allgemeine Impfpflicht keine Wirkung entfalten. Derzeit übertrügen und erkrankten sowohl Menschen mit als auch ohne Impfstatus. Damit verbleibe ein hohes Gefährdungspotenzial für die zu schützenden Personen in Pflegeeinrichtungen. Da die allgemeine Impfpflicht nicht durchgesetzt werden konnte, sollte die Sektor-Impfpflicht aufgehoben werden.
Kritisch äußerten sich auch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die erklärten, die Sektor-Impfpflicht sei aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nicht zu halten. Die Covid-Impfstoffe böten keinen relevanten Schutz vor Ansteckung anderer Personen und auch keinen nachhaltigen Schutz vor der eigenen Ansteckung mit Sars-Cov-2. Die Impfstoffe hätten dafür relevante Nebenwirkungen, die dringend systematisch erfasst werden müssten.
Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe
Nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Rückblick als Erfolg zu werten. Der Verband widersprach der Einschätzung, wonach die Corona-Impfung lediglich einen Eigenschutz biete. Vor vorschnell getroffenen Annahmen bezüglich einer verringerten Impfwirkung im Hinblick auf die Ansteckung anderer Menschen sei zu warnen. Der Verband warnte auch vor einer Verharmlosung der Omikron-Variante des Virus. Gerade bei pflegebedürftigen alten Menschen sei in vielen Fällen von einem hohen Risikopotenzial mit sehr ernsten Krankheitsverläufen nach einer Ansteckung auszugehen.
Ein Schwerpunkt der Anhörung war die Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe und die Frage, ob Nebenwirkungen oder Komplikationen ausreichend erfasst und berücksichtigt werden. Prof. Dr. Leif Eric Sander von der Berliner Charité versicherte, dass die Wirksamkeit der Impfungen in der Fachwelt und bei Praktikern unbestritten sei, allerdings lasse die Wirkung mit der Zeit nach. Für die Corona-Impfstoffe gebe es international eine gute und robuste Datenbasis. Die zugelassenen Impfstoffe hätten ein gutes Sicherheitsprofil mit bekannten Risiken. Der Nutzen der Impfstoffe übersteige das Risiko deutlich. Mit den Impfungen sei die Fallsterblichkeit und Hospitalisierung zurückgegangen. Schwere Komplikationen seien schnell erkannt worden. Es gebe aus seiner Sicht auch kein systematisches Problem mit der Untererfassung schwerer Impfnebenwirkungen. Jeder Fall einer Komplikation müsse jedoch ernstgenommen und geprüft werden, sagte Sander.
Eine Sprecherin des Deutschen Hausärzteverbandes erinnerte an die Unterscheidung zwischen einfachen Impfreaktionen wie Kopfschmerzen oder Schwellungen am Arm an der Einstichstelle und Impfkomplikationen, die bei Corona-Impfungen sehr selten aufträten und meldepflichtig seien. Die Patienten würden in den Hausarztpraxen gewissenhaft über die Impfung aufgeklärt. Der Intensivpfleger Werner Möller sprach hingegen von einer Bagatellisierung der Impfkomplikationen und verwies auf zahlreiche Hinweise, die er dazu bekommen habe. (pk/12.10.2022)