Parlament

Wahlen zu Gremien

Ohne vorherige Aussprache hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, über die Besetzung mehrerer Gremien entschieden. Dazu haben die Fraktionen Wahlvorschläge vorgelegt.

Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR

Der Bundestag hat einstimmig die Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ (SAPMO) (20/3940) angenommen. Gewählt wurden für die SPD-Fraktion Katrin Budde und als Stellvertreter Dr. Bernd Rother, für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Christiane Schenderlein und als Stellvertreter Michael Frieser, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Andreas Otto und als Stellvertreterin Monika Lazar, für die FDP-Fraktion Dr. Wolther von Kieseritzky als Stellvertreter Prof. Dr. Ewald Grothe sowie für die AfD-Fraktion Jürgen Pohl und als Stellvertreter Dr. Götz Frömming.

Das SAPMO in Berlin-Lichterfelde ist eine unselbstständige Stiftung öffentlichen Rechts im Bundesarchiv. Es stellt Archivgut zur Benutzung bereit, das außerhalb der staatlichen Behörden der DDR bei den politischen Entscheidungen zur Kontrolle und Steuerung von Staat und Gesellschaft entstanden ist. Bis 1990 unterlag es strikter Geheimhaltung und ist nun bis auf personenbezogene Unterlagen frei benutzbar. Das Archivgut umfasst unter anderem die Unterlagen des Politbüros der SED und der Büros einzelner Funktionäre, des Zentralkomitees mit seinen Abteilungen sowie parteieigener Schulungseinrichtungen von 1946 bis 1990. Mit dem Parteiarchiv der SED ging auch das dort verwahrte Archivgut der KPD, das von der Gründung 1919 bis zum Ende der illegalen Aktivität in der Bundesrepublik 1971 entstanden war, an die SAPMO über.

Deutsche Stiftung Friedensforschung

Der Bundestag hat einstimmig Wahlvorschläge von SPD, CDU/CSU und Grüne die Mitglieder des Stiftungsrates der „Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF)“ (20/3941) gewählt. Gewählt wurden für die SPD-Fraktion Maja Wallstein, für die CDU/CSU-Fraktion Prof. Monika Grütters und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kai Gehring. 

Die Deutsche Stiftung Friedensforschung mit Sitz in Osnabrück gibt es seit 2000. Die Stiftung ist eine Einrichtung der Forschungsförderung im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung und soll wissenschaftliche Vorhaben wie auch den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Friedens- und Konfliktforschung fördern. Die Stiftung führt zudem nationale und internationale Konferenzen durch.

Gremium nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

Das Plenum hat einen Wahlvorschlag der SPD-Fraktion zur Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (20/3718 (neu)) angenommen. Mit 496 Ja- zu 107 Nein-Stimmen wurde Kathrin Michel (SPD) in das Gremium gewählt. Sie tritt damit die Nachfolge von Dr. Wiebke Esdar (SPD) an. 37 Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme.

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. 

Gremium Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz

Die Abgeordneten lehnten zwei Wahlvorschläge der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke über die Wahl je eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes ab. Während die AfD-Fraktion zum wiederholten Male den Abgeordneten Dr. Michael Espendiller nominiert (20/3769) hatte, schlug die Linksfraktion erneut Dr. Gesine Lötzsch (20/3767) zur Wahl vor. Auf Espendiller entfielen 90 Ja-Stimmen, 518 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen. 9 Stimmen waren ungültig. Auf Lötzsch entfielen 366 Ja-, 225 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen. Vier Stimmen waren ungültig. Damit fehlten der Abgeordneten drei Stimmen für die Wahl. Zuletzt hatte der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, über die Besetzung des Gremiums abgestimmt. Die Wahlvorschläge von AfD und Linke waren auch damals abgelehnt worden. 

Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. (eis/ste/13.10.2022)