Überweisung im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2022, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Krankenhäuser: Die Union fordert ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser, um Kostensteigerungen aufzufangen. Auf die Krankenhäuser wirkten zahlreiche Preiserhöhungen parallel ein, insbesondere die Energiekosten sowie die Kosten von Waren- und Medizinprodukteherstellern, heißt es in einem Antrag (20/2375), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Die kurzfristig nur in Teilen refinanzierbaren, inflationsbedingten Kostensteigerungen brächten die Krankenhäuser in eine wirtschaftliche Schieflage, die es mit einem Soforthilfeprogramm abzuwehren gelte. Die Abgeordneten schlagen vor, einen unterjährigen Rechnungszuschlag mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 in Höhe von 4,54 Prozent im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie in Höhe von 2,27 Prozent in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) gesetzlich zu verankern. Damit könnten die Kostensteigerungen für 2022 abgefedert werden. Für 2023 sollten die Landesbasisfallwerte beziehungsweise die Krankenhausbudgets angepasst werden, um den Krankenhäusern die Mittel dauerhaft zukommen zu lassen.
Schöffenrecht: Die Unionsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken“ vorgelegt (20/2558). Die Vorlage wird im Rechtsausschuss federführend beraten. Als Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung und Förderung des Engagements sei es wichtig, Erschwernisse, die aus der Kollision von Ehrenamt und Berufsleben resultieren können, möglichst gering zu halten. Da seit der letzten Reform 48 Jahre vergangen seien, sei es an der Zeit, „die bestehenden Regelungen auf den Prüfstand zu stellen“. Konkret sollen laut Unionsantrag Regelungen zur Freistellung und zum Kündigungsschutz verbessert werden, die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre angehoben und bundesweit ein einheitlicher Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl festgesetzt werden. Zudem fordert die Fraktion eine Klarstellung im Deutschen Richtergesetz, „wonach ehrenamtliche Richterinnen und Richter sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen“.
Weltfriedenstag: Die Fraktion Die Linke will den Weltfriedenstag am 1. September als europäischen Feiertag in ganz Europa begehen. Er sei ein geeignetes Datum, schreibt sie in einem Antrag (20/2430), der im Europaausschuss weiter beraten wird. Der 1. September erinnere an den „Beginn des schrecklichsten Krieges in der Geschichte der Menschheit – den 2. Weltkrieg“. Trotz aller Differenzen in Europa wolle die Mehrheit der Menschen ein friedliches Miteinander. Die Bundesregierung solle sich bei ihrem Einsatz für einen solchen Feiertag nicht nur auf die EU-Mitglieder beschränken, fordert die Linksfraktion. Einen wirklichen europäischen Feiertag gebe es nur, wenn sich möglichst alle Staaten Europas dieser Initiative anschließen würden.
Grundnahrungsmittel: Die Linksfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren“ vorgelegt (20/2576). Die Vorlage wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, zu definieren, „welche Nahrungsmittel in Deutschland üblich und damit als Grundnahrungsmittel zu werten sind“. In diese Liste seien zudem Nahrungsmittel aufzunehmen, „die aktuellen Verzehrgewohnheiten“ entsprächen, dazu zählten vor allem auch „alle Lebensmittel wie Milch- und Fleischersatzprodukte, Obstsäfte, Mineralwasser sowie Babynahrung“.
Neuausrichtung in der Außenpolitik: Eine „Neuausrichtung der deutschen Politik im Nahen und Mittleren Osten und in Nordafrika“ fordert ein Antrag der CDU/CSU (20/2556), der vom federführenden Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, „eine Strategie für den Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika zu entwickeln, die die deutschen Interessen in dieser Region klar benennt und die Chancen einer Zusammenarbeit mit den Staaten der Region auf Augenhöhe nutzt“. Außerdem solle sie sich in der Europäischen Union für eine europäische Strategie für den Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika einzusetzen, mit dem Ziel einer Reform und Modernisierung der südlichen Nachbarschaftspolitik der EU. Es müsse darum gehen, dem russischen und chinesischen Einfluss in dieser Weltregion systematisch entgegenzutreten, „in dem wir als EU gemeinsame Interessen formulieren, Ressourcen bündeln und so attraktive Angebote zur Kooperation unterbreiten“, schreiben die Abgeordneten.
Schweinehalter: Die Union möchte mit einem Antrag „Schweinehaltern durch die Krise helfen“ (20/2566). Die federführende Beratung übernimmt der Landwirtschaftsausschuss. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, eine „rasche und unbürokratische Umsetzung der kurzfristigen Krisenhilfe“ für Schweinehalter sicherzustellen. Im Antrag wird finanzielle Hilfe „für bislang nicht Antragsberechtigte und in finanzielle Schieflage geratene Schweinehalter“ gefordert. Zudem soll die Bundesregierung eine wissenschaftliche Analyse der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweinhalter im europäischen und internationalen Vergleich in Auftrag geben. Die Ergebnisse sollen dem Deutschen Bundestag bis zum Ende des dritten Quartals 2022 vorzulegen sein.
Waldbewirtschaftung: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss beraten wird ein Antrag von CDU/CSU mit dem Titel „Die wertvollen ökologischen Leistungen unserer Wälder anerkennen und ein entsprechendes Vergütungssystem für Waldbewirtschaftung schaffen“ (20/2554). Darin geht es um „eine marktgerechte Vergütung der vielfältigen Ökosystemleistungen, die Anreize bietet, bestehende Waldflächen zu pflegen, zu erhalten und zu nutzen sowie neue anzulegen, um sie anschließend in die aktive Bewirtschaftung aufnehmen zu können“. Wiederaufforstungen, Waldbrandprävention, intensive Pflege und ein Umbau zu klimastabilen Mischwäldern seien in Anbetracht des Klimaschutzes notwendig, wenn die Wälder diese „vielfältigen Leistungen für das Gemeinwohl auch zukünftig erbringen und widerstandsfähiger gegen vermehrt auftretende Dürreperioden sein sollen“. Eine standortangepasste Wiederbewaldung und die Waldpflege erforderten „viel Geld, das allein aus den finanziellen Erträgen aus der Holzproduktion nicht gewonnen werden kann“. Derzeit beruhten die Einnahmen der Forstbetriebe nahezu ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf.
Transgeschlechtliche Menschen: Die Fraktion Die Linke fordert mit einem Antrag eine „Entschuldigung für das Leid, welches transgeschlechtlichen Menschen sowie ihren Angehörigen widerfahren ist“ (20/1354). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) habe Transgender zwar erstmalig im Recht anerkannt und ihnen ermöglicht, den Personenstand ihrem Geschlechtsempfinden anzupassen, heißt es im Antrag. Doch das TSG sei „in vielen Punkten verfassungswidrig“ gewesen, weshalb das Bundesverfassungsgericht einige Bestimmungen außer Kraft gesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die Bedingung, dass die Person „dauerhaft fortpflanzungsunfähig ist“ (Paragraf 8 Absatz 1, Nr. 3 TSG) und der Zwang, die Ehe aufzulösen (Paragraf 8 Absatz 1, Nr. 2 TSG).
Apotheken: Die AfD-Fraktion fordert eine Stärkung der Botendienste von Apotheken. Botendienste böten den Patienten einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/2590), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Um diese wichtige Versorgungsmöglichkeit zu erhalten, brauche der Botendienst eine wirtschaftliche Basis, die gleichzeitig dazu beitrage, die Präsenzapotheken in der Fläche zu erhalten. Die Abgeordneten fordern konkret, eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Versorgung zu schaffen und die Anlieferung pauschal zu honorieren.
Intensivpflege: Die AfD-Fraktion fordert eine Stärkung der Intensivpflege und damit mehr Versorgungssicherheit für die Patienten. Die Arbeitsbedingungen für Intensivpflegekräfte müssen schnell verbessert werden, um einen Exodus vieler Intensivstationen zu verhindern und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/2586), der ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wird. Darin schlagen die Abgeordneten unter anderem vor, die Handlungsautonomie der Intensivpflegekräfte weiterzuentwickeln, die Förderung neuer Intensivbetten verpflichtend an die Ausbildung einer Intensivfachpflegekraft zu koppeln und eine verbindliche Dienstplangestaltung mit Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten umzusetzen.
Digitalisierung: Ein Antrag der AfD trägt den Titel „Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen – Anforderungen an ein Onlinezugangsgesetz 2.0 berücksichtigen“ (20/2587). Er wird federführend im Innenausschuss beraten. Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Bundesregierung eine Gesetzesnovelle zum Onlinezugangsgesetz (OZG) vorlegen, in der eine Neu-Priorisierung der umzusetzenden Verwaltungsdienstleistungen vorgenommen wird. Die Novelle soll einen beschleunigten Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen föderalen IT-Infrastruktur mit elektronischen Registern und technischen Standards vorsehen, heißt es in dem Antrag. Dazu gehöre eine „vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ vom Antrag bis zum Bescheid für diejenigen Verwaltungsdienstleistungen priorisiert, die zur Durchführung unmittelbar geltender EU-Rechtsakte oder der Ausführung von Bundesgesetzen notwendig seien, schreibt die Fraktion. Weiter heißt es, dass die noch nicht gebundenen Mittel für die OZG-Umsetzung aus dem Corona-Konjunkturpaket „ausschließlich in die Ertüchtigung elektronischer Register und föderaler IT-Infrastruktur zu investieren“ fließen sollen. Das Vergaberecht und die Vergabepraxis für IT-Dienstleistungen müsse angepasst werden, damit die Verwendung von quelloffener Software eine größere Verbreitung erfahre.
Menschenrechtsbericht: Der Jahresbericht 2020 des Deutschen Instituts für Menschenrechte (20/270) wird im federführenden Menschenrechtsausschuss beraten. Die Corona-Pandemie habe neue Gefährdungen der Grund- und Menschenrechte hervorgebracht und bestehende Gefährdungen sichtbarer gemacht oder sogar verstärkt, heißt es im Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts. Als Beispiel weist es auf häusliche Gewalt und die Lebensbedingungen in Unterkünften für obdachlose oder geflüchtete Menschen hin. Auch Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit seien in der Pandemie sichtbarer und teilweise stärker geworden. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sei das Thema Klimawandel und Menschenrechte gewesen. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2020 Einnahmen von rund 6,52 Millionen Euro, davon rund 3,09 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, rund 1,36 Millionen aus vermischten Einnahmen sowie rund 2,08 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder. Zu den größten Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (rund 1,03 Millionen Euro), „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (rund 0,66 Millionen Euro) sowie die „Abteilung Menschenrechtepolitik Inland/Europa“ (rund 0,41 Millionen Euro). Für die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von rund 0,37 Millionen getätigt, für Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention weitere rund 0,44 Millionen Euro. Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte im Zusammenhang mit der Monitoringstelle zur UN-Kinderrechtskonvention schlugen mit rund 0,45 Millionen Euro zu Buche. Die Kosten für Kommunikation beziffern sich laut Jahresrechnung auf rund 0,65 Millionen Euro, die Kosten für Verwaltung (Gemeinkosten) auf rund 1,34 Millionen Euro.
Menschenrechtssituation in Deutschland: Der Menschenrechtsausschuss wird sich darüber hinaus federführend mit dem „Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021“ (20/280) befassen, der als Unterrichtung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte vorliegt. Das Menschenrechtsinstitut beschäftigte sich darin in einem von sieben Schwerpunktthemen mit der Frage der Triage, in weiteren Kapiteln mit der Situation von Kindern und Jugendlichen sowie mit Fragen der globalen Impfgerechtigkeit. Zudem greift der Bericht Themen auf, deren „menschenrechtliche Brisanz nicht neu ist, sich aber teilweise in Corona-Zeiten nochmals verschärft hat“. Das betreffe etwa Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland, heißt es im Bericht. So weisen die Menschenrechtsexperten darauf hin, dass die Zahlen rechtsextremistisch und rassistisch motivierter Straftaten seit Jahren steigen. Mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket im November 2020 und dem im Juli 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ habe die Bundesregierung zwar „einiges zu Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus“ getan. Dennoch gebe es etliche Lücken, heißt es im Bericht. Bund und Ländern empfehlen die Menschenrechtsexperten daher unter anderem, Rechtsvorschriften zu streichen, die rassistischen Polizeikontrollen Vorschub leisten, und Beschwerde- und Anlaufstellen für Betroffene zu schaffen. Weitere Themen, denen der Bericht eigene Kapiteln widmet, sind die Lage von Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, der Familiennachzug von Geflüchteten sowie die Frage der menschenrechtlichen Sorgfalt in Lieferketten.
Agrarpolitik: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Dringend erforderliche Anpassungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023“ (20/2588) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Vor allem geht es bei der Nachbesserung des GAP-Strategieplans darum, sich an Maßnahmen europäischer Nachbarländer zu orientieren und „grundsätzlich auf nationale Sonderwege zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu verzichten“, so das Papier. Hintergrund ist die Regelung, dass ab dem Jahr 2023 Landwirte im Zeitraum vom 1. Dezember des Antragsjahres bis zum 15. Januar des darauffolgenden Jahres eine Mindestbodenbedeckung auf Ackerland sicherstellen müssen, was insbesondere durch mehrjährige Kulturen, Winterkulturen, Zwischenfrüchte, Getreidestoppelbrachen (ohne Mais) oder sonstige Begrünungen sowie Mulchauflagen erfolgen soll.
Photovoltaikanlagen: „Fehlender Vertrauens- und Rechtsschutz bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/2617). Die Federführung bei den Beratungen übernimmt der Finanzausschuss. Angesichts der schwierigen finanziellen Situation vieler Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken verlangt die AfD-Fraktion Änderungen an der steuerlichen Behandlung solcher Anlagen. Die Einspeisevergütung sei stark abgesenkt worden, heißt es. Der Erwerb solcher Anlagen erfordere langfristig hohe Abschreibungen, und Verluste seien vor allem in den ersten Jahren kaum zu vermeiden. Um aber eine Minderung der Anschaffungs- und Betriebskosten vornehmen zu können, müsse die Anlage der Einkommensteuerpflicht unterworfen werden. Aufgrund einer vom Finanzministerium verfügten Vereinfachungsregelung könnten Anlagenbetreiber dies allerdings nur erreichen, indem sie dauerhaft Gewinne ausweisen würden. Könne dieser Nachweis nicht erbracht werden, werde der Betrieb der Anlage steuerlich als „Liebhaberei“ behandelt. Mit diesem Erlass seien „damit wieder einmal jeglicher Rechts- und Vertrauensschutz verletzt und die Bürger ihrer Ansprüche auf einen rechtsstaatlichen Umgang durch den Staat beraubt“ worden, kritisiert die AfD-Fraktion. Die Fraktion fordert Maßnahmen, um die steuerliche Situation solche Anlagenbetreiber zu verbessern.
Sport: Die AfD fordert die Bundesregierung auf, die Rahmen- und Förderbedingungen für Leistungssportler und Trainer weiterzuentwickeln und zu verbessern, die Förderbedingungen für Sportverbände weiterzuentwickeln und zu vereinfachen und die Bewerbungen für Sportgroßveranstaltungen politisch und logistisch voranzutreiben und zu unterstützen. In einem Antrag mit dem Titel „Sportnation Deutschland – Stärkung des gesellschaftlichen Stellenwerts des Sports“ (20/2363) stellen die Abgeordneten fest, Sport sei ein Abbild des Zustands eines Landes, sowohl im positiven als auch negativen Sinne. Sanierungsbedürftige Sportstätten, eine zunehmende Unsicherheit der Leistungssportler hinsichtlich ihrer finanziellen und beruflichen Zukunft, Trainerabwanderung sowie keine ausreichende Unterstützung für Großveranstaltungen wie zum Beispiel bei Olympia-Bewerbungen zeigten überdeutlich die gravierenden Defizite in der Wertschätzung des Sports und der Sportler. Die Fraktion fordert die Regierung auf, die Sportinfrastruktur zu erhalten und auszubauen sowie sich in den Bundesländern dafür einzusetzen, dass die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere die dritten Programme, über den Sport im Querschnitt und nach regionalen Besonderheiten berichten. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Sportausschuss überwiesen.
Bundestrainer: Ebenfalls im Sportausschuss beraten wird ein Antrag mit dem Titel „Sportnation Deutschland – Erhöhung der Vergütung für Bundestrainer“, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat (20/2596).
Lehrermangel: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lehrermangel konsequent bekämpfen“ (20/2599) wird federführend im Bildungsausschuss beraten. Mit einer Aufstockung der Lehramtsstudiengänge und mehr Lehrpersonal an Schulen will die AfD-Fraktion gegen den Lehrermangel vorgehen. Besonders in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und im Sport fehlt es laut Antragstellern an Nachwuchs. Dies solle durch den Qualitätspakt Schule geändert werden. Auch fordert die AfD-Fraktion, dass Lehrer weniger Zeit mit „unterrichtsfremden Tätigkeiten wie z.B. in der Radikalinklusion oder im Ganztag“ verbringen sollten. Laut eines Gutachtens der Verbandes Bildung und Erziehung e.V. (VBE), auf das sich die Antragsteller berufen, werde es in Deutschland bis 2030 81.000 unbesetzte Lehrstellen geben.
Olympische Winterspiele: „Deutsche Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2030 auf den Weg bringen“ lautet ein Antrag der AfD-Fraktion (20/2591) Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das für den Sport zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) anzuweisen, gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Bewerberstadt München, auf der Grundlage und unter Nutzung der Vorarbeiten und der Erkenntnisse der Bewerbungen für die Winterspiele 2018 und 2022, die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2030 mit der Bewerberstadt München vorzubereiten, eine solche Bewerbung anzustreben und darüber unverzüglich die Future Host Winter Commission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zu informieren. Zur Begründung heißt es, Olympische Spiele seien das größte universale und bis auf wenige Ausnahmen in der jüngsten Vergangenheit auch großartigste Sportereignis weltweit. Deutschland habe seit 1972, den Sommerspielen in München, keine Olympischen Spiele mehr ausgerichtet. Keine der großen Sportnationen und der großen Wirtschaftsnationen sei so lange – inzwischen 50 Jahre –, nicht mehr Ausrichter von Olympischen Spielen. München sei die einzige Stadt in Deutschland, die für eine Bewerbung um Olympische Winterspiele in Frage komme. Anders als die Olympischen Sommerspiele 2032 sei die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2030 noch offen. Das zeige, dass das IOC unter den Interessenten offenbar noch keinen favorisierten Kandidaten ausgemacht habe. Die Vorlage wird im Sportausschuss beraten.
Nordirak: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Frieden und Freiheit verteidigen – Invasion der Türkei im Nordirak und türkische Einmarschdrohung in Nordsyrien verurteilen“ (20/2597) eingebracht, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Die AfD-Fraktion wendet sich gegen den „völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in die Kurdengebiete in Nordirak“ und fordert die Bundesregierung zur Verhängung von Sanktionen auf. „Am 18. April 2022 marschierte die Türkei mit Artillerie, Kampfflugzeugen und Hubschraubern in den Nordirak ein, um Angriffe auf Lager, Tunnel, Munitionsdepots und Unterstände der kurdischen PKK (in der EU als Terrororganisation gelistet) durchzuführen“, schreiben die Abgeordneten. Völkerrechtlich gebe es dafür weder eine Legitimation durch eine Einladung der irakischen Regierung noch durch eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Artikels 51 der UN-Charta zugunsten der Türkei. Die Bundesregierung sei vor diesem Hintergrund aufgefordert, „den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Türkei im Nordirak aufs Schärfste zu verurteilen“ und zusammen mit den europäischen Partnern „Sanktionen gegen die für diesen Angriffskrieg verantwortlichen Entscheidungsträger und seine Unterstützer zu verhängen“.
Cannabis: Die Linksfraktion fordert einen „differenzierten Umgang mit Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten im Straßenverkehr“ (20/2578), der im Verkehrsausschuss beraten wird. Nach dem Willen der Linksfraktion sollen die Konsumenten von Cannabis im Straßenverkehr ähnlich wie die Konsumenten von Alkohol behandelt werden. Die Fraktion spricht sie sich dafür aus, die Fahrtüchtigkeit zum alleinigen Maßstab für eine Teilnahme am Straßenverkehr zu machen. Die Bundesregierung fordert sie deshalb auf, die Erforschung, Entwicklung und Verwendung von Testverfahren zu fördern, die ausschließlich konkrete Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Cannabiskonsum nachweisen. Insbesondere Tests, die die Konzentration des Abbauproduktes THC-Carbonsäure nachweisen, dürften nicht mehr verwendet werden, da THC-Carbonsäure lange nachweisbar und nicht psychoaktiv sei und daher keinerlei Aufschluss über eine Fahruntauglichkeit gebe. Die Fahrerlaubnis dürfe nicht mehr allein aufgrund eines nachgewiesenen Konsums oder widerrechtlichen Besitzes illegaler Drogen entzogen werden. Entscheidend dürfe stattdessen erst eine wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr gemäß Paragraf 24a des Straßenverkehrsordnung, eine Abhängigkeitserkrankung oder eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit sein. In Pargraf 24a der Straßenverkehrsordnung soll nach den Vorstellungen der Linken ein Toleranzgrenzwert für Cannabis von zehn Nanogramm pro Milliliter Blutserum und ein Grenzwert von einer THC-Konzentration von drei Nanogramm pro Milliliter Blutserum definiert werden, unterhalb dessen ausgeschlossen werden könne, dass eine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Die Linke verweist darauf, dass im Jahr 2020 6,186 Unfälle unter Drogeneinfluss gegenüber 31.540 Unfällen unter Alkoholeinfluss registriert worden seien. Doch trotz der ungleich höheren Anzahl alkoholbeeinflusster Unfälle gelte für Alkohol im Straßenverkehr eine Toleranzgrenze von 0,5 Promille. Bei Cannabis hingegen herrsche eine faktische Null-Toleranz-Grenze bei einer THC-Konzentration von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum.
Harte Drogen: „Schadensminderung im Umgang mit Konsumentinnen und Konsumenten sogenannter harter Drogen priorisieren“ lautet der Titel eines Antrags (20/2577) der Linksfraktion, der im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird. Die Linksfraktion fordert ein Umdenken im Umgang mit harten Drogen und weniger Verfolgungsdruck auf Konsumenten. Die Idee, die negativen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen des Drogenkonsums durch Strafverfolgung in den Griff zu bekommen, könne als gescheitert betrachtet werden, heißt es. Es sei an der Zeit für ein grundsätzliches Umdenken. Neue Wege der Regulierung müssten erprobt und bei positiver Evaluierung flächendeckend eingeführt werden. Konsumenten müssten vor Strafverfolgung geschützt und Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und medizinische Einrichtungen entlastet werden. Die Abgeordneten schlagen konkret vor, das Absehen von Verfolgung gemäß Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei geringer Schuld als Soll-Regelung auszugestalten und nicht als Kann-Regelung, sodass Verfahren wegen Besitzes oder Erwerbs geringer Mengen von Drogen in der Regel eingestellt werden. Analog solle das „Absehen von Strafe“ nach Paragraf 29 Absatz 5 BtMG formuliert werden. Für harte Drogen, insbesondere Morphin, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/MDA/MDE, Kokain, LSD, psilocybin-/psilocinhaltige Pilze und Heroin sollen dem Antrag zufolge bundeseinheitliche „geringe Mengen“ von im Regelfall drei Konsumeinheiten im BtMG festgelegt werden. Es soll auch klarstellt werden, dass sogenanntes Drugchecking, also die chemische Analyse angebotener Drogen, in jeder Form für alle Beteiligten straffrei ist. Schließlich sollte die Abgabe von Substanzen mit geprüfter Qualität an Menschen mit schwerer Abhängigkeit im Sinne einer medizinischen Substitutionsbehandlung erprobt werden.
Ausschusssitzungen: Die Linksfraktion fordert grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen im Bundestag. Öffentlich gemacht werden sollen auch Ausschuss-Dokumente wie Protokolle, sofern sie keine Verschlusssache im Sinne der Geheimschutzordnung sind, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/286) zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion, von der Möglichkeit, Ausschusssitzungen im Einzelfall öffentlich abzuhalten, werde selten Gebrauch gemacht. Dies könne aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des gesamten demokratischen Prozesses nicht länger hingenommen werden. Um dem demokratischen Öffentlichkeitsprinzip mehr Geltung zu verschaffen, sei das bisher in der Geschäftsordnung zum Tragen kommende Regel-Ausnahme-Verhältnis des Zugangs zu Ausschusssitzungen umzukehren. (irs/ste/07.07.2022)