Fragestunde

Fragestunde am 28. September

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 28. September 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/3620) die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

20 der insgesamt 47 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 13, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zehn Fragen vertreten. Je zwei Fragen stellten die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber.

15 Fragen und damit ein knappes Drittel aller Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Jeweils sieben Fragen sollten das Bundesministerium für Inneres und Heimat und das Auswärtige Amt beantworten. Sechs Fragen gingen an das Bundesfinanzministerium. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung auseinandersetzen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen waren mit je einer Frage gefordert.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der saarländische CDU-Abgeordnete Markus Uhl beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wie viele bundeseigene Gebäude barrierefrei sind und ob es ein Konzept der Bundesregierung gibt, die Barrierefreiheit mit einem zeitlichen Verlauf zu erhöhen.

Der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Andrej Hunko wollte vom Auswärtigen Amt Auskunft darüber erhalten, inwiefern nach Ansicht der Bundesregierung die Visa-Restriktionen sowohl der ganzen EU (wie zum Beispiel die Aussetzung des Visaabkommens zwischen der EU und Russland) als auch ihrer einzelnen Mitglieder wie Lettland, Estland, Litauen oder Polen dazu beitragen, dass russische Kriegsgegner der am 21. September 2022 in Russland erklärten teilweisen Mobilmachung entkommen können. Hunko bezog sich darauf, dass in der Zeit des mit Russland ausgesetzten Flugverkehrs die Einreise auf dem Landweg über diese Länder für russische Staatsangehörige bis auf wenige Aufnahmen nicht mehr möglich sei. Er fragt, ob die Regierung in dieser Situation konkrete Maßnahmen treffen will, um russischen Kriegsgegnern in Deutschland Schutz zu bieten oder ihnen die Einreise in die EU zu erleichtern.

Der brandenburgische AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter fragte das Ministerium für Arbeit und Soziales, wie viele Schutzsuchende aus der Ukraine mit und ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder sonstige Leistungen nach dem Asylgesetz beziehen, sich aktuell in Eingliederungsmaßnahmen befinden und wie viele davon Fortbildungen in deutscher Sprache besuchen.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesinnenministerium wissen, ob die Bundesregierung der Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 nachkommen will, eine Rassismus-Studie bei der Polizei durchzuführen. Falls nein, will die Abgeordnete erfahren, warum nicht.

Der fraktionslose bayerische Abgeordnete Johannes Huber erkundigte sich beim Wirtschaftsministerium, wann die Bundesregierung angesichts der von der Bundesnetzagentur prognostizierten Gasmangellage ab Dezember 2022 mit der Ausrufung der Gas-Notfallstufe III rechnet und warum sie „durch die Geheimhaltung der definierten ,Engpass-Regionen’“ den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit nehme, sich frühzeitig auf die „drohende Rationierung“ vorzubereiten.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/28.09.2022)