Parlament

Malte Kaufmann verfehlt erforderliche Mehrheit für das Vize­präsidentenamt

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 22. September 2022, erneut den von der AfD-Fraktion zur Wahl als Stellvertreter der Bundestagspräsidentin nominierten AfD-Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann (Wahlkreis Heidelberg) mehrheitlich abgelehnt. Ein entsprechender Wahlvorschlag (20/2337) hat in geheimer Wahl mit 106 Ja-Stimmen die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen nicht erreicht. 545 Abgeordnete votierten gegen Kaufmann, 13 enthielten sich. 

Zuvor hatten die Abgeordneten die Einsetzung eines Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und –sondervermögensgesetzes beschlossen. Ein entsprechender Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3531) wurde mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. In einer anschließenden Wahl der Mitglieder des Gremiums haben alle Fraktionen Vorschläge vorgelegt: SPD (20/3548), CDU/CSU (20/3549), Bündnis 90/Die Grünen (20/3550), FDP (20/3551), AfD (20/3552) und Die Linke (20/3553). Für die SPD-Fraktion sind Dr. Wiebke EsdarWolfgang Hellmich, Dr. Thorsten Rudolph und Andreas Schwarz, für die CDU/CSU-Fraktion sind Dr. Reinhard BrandlIngo Gädechens und Christian Haase, für Bündnis 90/Die Grünen sind Sara Nanni und Dr. Sebastian Schäfer, für die FDP sind Karsten Klein und Dr. Thorsten Lieb. Der Kandidat der AfD, Dr. Michael Espendiller, sowie Dr. Gesine Lötzsch, die Nominierte der Linksfraktion, wurden nicht in das Gremium gewählt.  

Darüber hinaus wurde ein Vorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (20/2680) abgestimmt und abgelehnt. Der von der Fraktion nominierte Abgeordnete Martin Hess (AfD) erhielt 92 Ja-Stimmen, 556 Abgeordnete votierten gegen ihn und 16 enthielten sich. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich.

Gescheitert im ersten Wahlgang

Zuletzt hatte der Bundestag am Donnerstag, 19. Mai, Malte Kaufmann für das Vizepräsidentenamt abgelehnt. Der Abgeordnete hatte mit 92 Ja-Stimmen die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen verfehlt. 556 Abgeordnete votierten gegen Kaufmann, 19 enthielten sich. Es gab zudem vier ungültige Stimmen.

Der 45-jährige Diplom-Volkswirt aus dem Wahlkreis Heidelberg war bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr über die baden-württembergische Landesliste seiner Partei ins Parlament eingezogen. Vor seiner Kandidatur für das Vizepräsidentenamt war Kaufmanns Thüringer Abgeordnetenkollege und Namensvetter Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann am 7. April dieses Jahres im dritten Anlauf im Rennen um das Amt gescheitert. 

Gremium Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz

Der Deutsche Bundestag soll für die Dauer einer Wahlperiode ein Gremium gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes wählen, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bestehen soll. Dazu liegt ein Einsetzungsbeschluss zur Abstimmung vor. Das Parlament soll die Zahl der Mitglieder bestimmen, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint. Scheidet ein Mitglied aus dem Deutschen Bundestag oder seiner Fraktion aus oder wird ein Mitglied zur Bundesministerin oder zum Bundesminister oder zur Parlamentarischen Staatssekretärin oder zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannt, so verliert es seine Mitgliedschaft im Gremium. Für ein ausscheidendes Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen. Das Gremium soll vom Bundesministerium der Verteidigung über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet werden und kann über die Hinzuziehung weiterer Teilnehmer beschließen. Und die Mitglieder sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Sitzungen.

Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.

Wahl zum Parlamentarischen Kontrollgremium

Die AfD-Fraktion hatte für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums erneut ihren Abgeordneten Martin Hess vorgeschlagen. Bei einer vorangegangenen Wahl am 23. Juni 2022 hatte Hess mit 90 Ja-Stimmen, 545 Nein-Stimmen, neun Enthaltungen und einer ungültigen Stimme ebenfalls die nötige Mehrheit verfehlt.

Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wurde mit Stimmkarte und Wahlausweis. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). (vom/eis/22.09.2022)