Parlament

Ferda Ataman als Bundes­beauftragte für Anti­diskriminierung gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juli 2022, die Publizistin Ferda Ataman zur Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gewählt. Damit folgte er einem Vorschlag der Bundesregierung. Für Ataman stimmten 376 Abgeordnete, 278 votierten gegen die Personalie, es gab 14 Enthaltungen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die nationale Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Menschen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. Der Wahl vorausgegangen waren kontroverse Debatten über die Nominierung von Ataman in Medien und Öffentlichkeit.

Besetzung der Antidiskriminierungsbeauftragten

Erst im April 2022 hatte der Bundestag ein Gesetz (20/1332) beschlossen, wonach das Parlament künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wählt. Das Vorschlagsrecht soll die Bundesregierung behalten, ernannt und vereidigt werden soll die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit soll laut Gesetz auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt werden.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, habe in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt, heißt es in der Vorlage. Seit 2018 war das Amt unbesetzt geblieben.

Einsetzung eines Gremiums gemäß Artikel 13

Mit der Mehrheit aller Fraktionen außer der Union setzte das Parlament außerdem ein Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ein. Grundlage war ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen (20/2568). Ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/2615), wonach die Mitgliederzahl von den vorgesehenen 13 auf elf reduziert werden sollte, fand hingegen keine Mehrheit. Er wurde gegen die Stimmen der Antragsteller sowie der AfD und der Linken zurückgewiesen.

Nach der Einsetzung wählten die Abgeordneten auf der Grundlage von Wahlvorschlägen aller Fraktionen (20/2613) die Mitglieder des Gremiums. Für die SPD gewählt wurden Sonja Eichwede, Sebastian Fiedler, Uli Grötsch und Carmen Wegge, für die CDU/CSU Ingmar Jung, Andrea Lindholz und Axel Müller, für die Grünen Marcel Emmerich und Helge Limburg, für die FDP Manuel Höferlin und Stephan Thomae, für die AfD Thomas Seitz und für Die Linke Dr. André Hahn.

Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes

Artikel 13 des Grundgesetzes schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Nach Artikel 13 Absatz 3 und 4 können Strafverfolgungsbehörden jedoch private Gespräche in Wohnungen abhören oder aufzeichnen, wenn eine Person schwere Straftaten begangen hat oder diese verhindert werden können. Dies ist ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen.

Daher muss die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Überwachungsmittel unterrichten. Der Bundestag richtet hierzu ein Gremium ein, das auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle ausübt. (ste/07.07.2022)

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