Parlament

Antrag zum Fahr­personal­mangel in der Verkehrs­wirtschaft abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Fahrpersonalmangel in der Verkehrswirtschaft bekämpfen“ (20/2343) mit der Koalitionsmehrheit zurückgewiesen. AfD und Linke enthielten sich bei der Abstimmung im Anschluss an die 40-minütige Debatte. 

Antrag der Unions-Fraktion

Die CDU/CSU-Fraktion forderte in ihrem Antrag eine Reform des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, um den Mangel an Berufskraftfahrern in der Transport- und Logistikbranche zu bekämpfen. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, die Kosten für die Führerscheinklassen B sowie C und CE im Güterverkehr beziehungsweise D im Personenverkehr zu senken und die vorgeschriebene Mindestanzahl der Theorie- und Praxislektionen der Führerscheinklasse D an die Anzahl der Lektionen der Führerscheinklasse D1 anzugleichen. Zudem müssten die Ausbildungsstandards innerhalb der EU vereinheitlicht, das Ablegen der Berufskraftfahrerqualifikation in ausgewählten Fremdsprachen ermöglicht und Lkw- und Bus-Führerscheine aus der Ukraine, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Türkei, Belarus und Russland unbürokratisch anerkannt beziehungsweise umgeschrieben werden.

Ebenso forderte die Unionsfraktion eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer. So sollten der Lkw-Stellplatzmangel behoben, die Schaffung von sicheren Raststätten mit sanitären Anlagen beschleunigt und der Lärmschutz an den Raststätten verbessert werden, um die Erholung der Fahrer zu gewährleisten. Der Mangel an Berufskraftfahrern habe für die Transport- und Logistikbranche „existenzbedrohende Formen“ angenommen, schrieb die Union in ihrem Antrag. So hätten im Rahmen einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts im Juli 2021 insgesamt 42,6 Prozent der Betriebe im Sektor Verkehr und Lagerei Probleme bei der Suche nach qualifiziertem Personal gemeldet. (aw/24.06.2022)