Anträge zur EZB-Geldpolitik an Finanzausschuss überwiesen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. Juni 2022, eine halbe Stunde lang mit zwei Anträgen der AfD-Fraktion zur Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) befasst. Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Misstrauen gegen die Politik der Europäischen Zentralbank – Keinen zentralen Digitaleuro“ (20/2357) und „Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld in der jetzigen Form stoppen“ (20/2359) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Erster Antrag der AfD
Die AfD lehnt die Schaffung eines zentralen digitalen Euros wegen der damit verbundenen Probleme für Sparkassen und Banken ab. Durch einen digitalen Euro könnte die Europäische Zentralbank (EZB) in Konkurrenz zu den Geschäftsbanken treten, warnt die Fraktion in ihrem Antrag. Digitales Zentralbankgeld würde keinem Ausfallrisiko unterliegen, weshalb Bankkunden ihre Sichteinlagen bei den Geschäftsbanken vermehrt in Zentralbankgeld umtauschen würden, heißt es in dem Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für das Weiterbestehen der Möglichkeit der Bargeldzahlung einzusetzen und sicherzustellen, dass das Vorhaben der EZB nicht zu einem Erodieren des Geschäftsmodells von regionalen Kreditinstituten führt.
Sichergestellt werden müsse auch, dass die EZB nicht als Konkurrenz zu den Geschäftsbanken in den Markt eintrete. Die Einführung des digitalen Euro hätte das Potenzial, eine reihenweise Pleite von Geschäftsbanken auszulösen, was einen deflationären Schock zur Folge hätte, schreibt die AfD-Fraktion. Die Notwendigkeit des Erhalts des Bargelds wird damit begründet, dass Zahlungen in bar einfach, endgültig, robust, unabhängig und anonym seien.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag fordert die AfD-Fraktion, die Einführung von digitalem Zentralbankgeld in Europa solle gestoppt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass Bargeld als das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel gemäß Bundesbankgesetz erhalten bleibe und als solches auch akzeptiert werden müsse. In der Begründung des Antrags verweist die AfD-Fraktion auf die erheblichen Risiken eines digitalen Zentralbankgeldes der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen führe zu einem veränderten Konsumverhalten, wodurch immer mehr junge Menschen überschuldet seien oder weniger Geld sparen würden als die ältere Generation. Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls sei der digitale Zahlungsverkehr nicht möglich. Analoge Infrastruktur wie das Bargeld seien dann wichtiger denn je.
Außerdem würden digitale Bezahlmethoden Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre in sich bergen. Nicht nur die Europäische Zentralbank hätte im Falle eines digitalen Euro die Möglichkeiten zur nahezu grenzenlosen Überwachung der Bürger. Allein Bargeld sei eine Zahlmethode, die die Privatsphäre und damit auch die Freiheiten von Bürgern gewährleisten können. (ste/hle/23.06.2022)