Parlament

Mitglieder mehrerer Gremien gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juni 2022, Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ (20/2020, 20/2021, 20/2022, 20/2023, 20/2024) und die Mitglieder des Beirats der Stiftung Datenschutz (20/2026) gewählt. Darüber hinaus wählten die Abgeordneten Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. In geheimer Abstimmung votierten 552 Abgeordnete für den Rechtswissenschaftler von der Universität Bayreuth. Es gab 88 Nein-Stimmen, 44 Enthaltungen und eine ungültige Stimme. Der Abstimmung lag ein Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts (20/2039) zugrunde.

Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“

Zweck der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868 bis 1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.

Für die SPD-Fraktion gewählt wurden Anke Hennig als ordentliches Mitglied und Anna Kassautzki als Stellvertreterin sowie Jan Plobner als ordentliches Mitglied und Falko Droßmann als stellvertretendes Mitglied, für CDU/CSU Dr. Jan-Marco Luczak als ordentliches Mitglied und Ingmar Jung als stellvertretendes Mitglied sowie Jens Spahn als ordentliches Mitglied und Elisabeth Winkelmeier-Becker als stellvertretendes Mitglied, für Bündnis 90/Die Grünen Max Lucks als ordentliches Mitglied und Tessa Ganserer als stellvertretendes Mitglied, für die FDP Jürgen Lenders als ordentliches Mitglied und Ria Schröder als stellvertretendes Mitglied, für Die Linke Kathrin Vogler als ordentliches Mitglied und Jan Korte als stellvertretendes Mitglied.

Keine Mehrheit fand hingegen der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, die Beatrix von Storch als ordentliches Mitglied und Nicole Höchst als stellvertretendes Mitglied nominiert hatte. 

Beirat der Stiftung Datenschutz

Die seit 2013 bestehende Stiftung Datenschutz mit Sitz in Leipzig versteht sich als unabhängige Einrichtung zur Förderung des Schutzes der Privatsphäre. Sie bietet eine Plattform zur Diskussion und dient als Schnittstelle zwischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Forschung. Ziel ist es, ein Dialogforum zu etablieren, das Vorschläge für eine praxisgerechte und wirksame Datenpolitik entwickelt. Die Stiftung Datenschutz ergänzt als neutraler Akteur die Datenschutzaufsichtsbehörden in Bund und Ländern.

Der ehrenamtliche Beirat berät Vorstand und Verwaltungsrat in grundsätzlichen Fragen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks. Er hat das Recht, dem Vorstand Vorschläge für Vorhaben und ihre Durchführung zu machen. Der Beirat besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen und Verbänden mit Bezug zum Datenschutz. 

Für die SPD-Fraktion gewählt wurden Anna Kassautzki und Carmen Wegge, für die CDU/CSU Dr. Reinhard Brandl und Marc Henrichmann. für Bündnis 90/Die Grünen Misbah Khan, für die FDP Manuel Höferlin, für die AfD Jan Ralf Nolte und für Die Linke Anke Domscheit-Berg.

Richter des Bundesverfassungsgerichts  

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der zwölfköpfige Ausschuss wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt.

Der Wahlausschuss schlug dem Deutschen Bundestag vor, Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Prof. Dr. Andreas L. Paulus zu wählen. Diesen Vorschlag hat der Wahlausschuss in seiner 1. Sitzung am Montag, 30. Mai 2022, mit der gemäß § 6 Absatz 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Mehrheit beschlossen. (vom/irs/eis/02.06.2022)