Parlament

Malte Kaufmann nicht zum Vizepräsidenten des Bundestages gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, Vorschläge der AfD-Fraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages (20/1760) und zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (20/1838) abgelehnt. Der AfD-Abgeordnete Dr. Malte Kaufmann (Wahlkreis Heidelberg), der für das Vizepräsidentenamt nominiert war, verpasste mit 92 Ja-Stimmen die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen. 556 Abgeordnete votierten gegen Kaufmann, 19 enthielten sich. Es gab zudem vier ungültige Stimmen.

Der 45-jährige Diplom-Volkswirt war bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr über die baden-württembergische Landesliste seiner Partei ins Parlament eingezogen. Zuletzt war Kaufmanns Thüringer Abgeordnetenkollege und Namensvetter Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann am 7. April dieses Jahres im dritten Anlauf mit seiner Kandidatur für das Vizepräsidentenamt gescheitert.

Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Ebenfalls keine Mehrheit erhielt der zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PkGr) vorgeschlagene Joachim Wundrak (AfD). Der Abgeordnete erhielt 94 Ja-Stimmen, 549 Parlamentarier votierten gegen ihn, 23 enthielten sich. Fünf Stimmen waren ungültig. 

Grundlage der Abstimmung ist Artikel 45d des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Die Wahl war mit Stimmkarte und Wahlausweis erfolgt. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Im Wahlgang zuvor hatten 100 Abgeordnete gestimmt, dagegen 540 und 17 Parlamentarier hatten sich enthalten.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

Darüber hinaus wählte der Bundestag die Mitglieder des Gremiums gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes. Dazu lagen Wahlvorschläge (20/1861) vor, die einstimmig angenommen wurden. Gewählt wurden für die Fraktion der SPD Sebastian Fiedler, Carlos Kasper und Dr. Thorsten Rudolph, für die Fraktion der CDU/CSU Susanne Hierl, Dr. Michael Meister und Detlef Seif, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Marcel und Emmerich, für die Fraktion der FDP Markus Herbrand und für die Fraktion der AfD Kay Gottschalk.

Das Gremium besteht aus neun Abgeordneten. Es ging aus dem Gremium nach § 41 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) hervor und beruht auf dem Gesetz zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (ZKA).

Das Bundesfinanzministerium unterrichtet das Gremium in Abständen von höchstens sechs Monaten über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) durch das ZKA. Das ZKA kann das Grundrecht in Einzelfällen - nach gerichtlicher Anordnung - beschränken, um Straftaten nach dem AWG und dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu verhüten. (vom/eis/irs/19.05.2022)