Buschmann: Deutschland wird nicht zur Kriegspartei
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) hat in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 11. Mai 2022, betont, dass Deutschland durch die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine nicht zur Kriegspartei wird. „Diese Sorge möchte ich nehmen“, sagte Buschmann unter Verweis auf die Charta der Vereinten Nationen. Danach sei der Verteidigungskrieg die einzig legitime Form, Krieg zu führen. Wer ein Land darin unterstützt, sich legitimerweise zu verteidigen, etwa mit Hilfslieferungen, auch mit schweren Waffen, werde dadurch nicht zur Kriegspartei: „Das ist rechtlich klar.“
„Wir sind konfrontiert nicht nur mit einem völkerrechtswidrigen Angriff, einem Überfall, auch einer Art der Kriegsführung, die verbrecherisch ist“, betonte der Justizminister. Jedes Zusatzprotokoll der Genfer Konvention werde in der Ukraine systematisch verletzt. Eine ganze Reihe von Straftatbeständen werde dort erfüllt. Buschmann erinnerte an die historische Verantwortung der Deutschen, da das Völkerstrafrecht in wesentlichen Teilen auf der Arbeit der Nürnberger Prozesse beruhe, in denen es darum gegangen sei, das Unrecht von Nazi-Tätern aufzuarbeiten.
Autokratie versus liberale Demokratie
Deutschland nehme diese Verantwortung wahr und unterstütze internationale Organisationen, etwa den Internationalen Strafgerichtshof. Mit dem Generalbundesanwalt habe man eine eigene, „sehr engagierte Anklagebehörde“, die in der Vergangenheit erfolgreich Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt habe. „Er wird das auch in Zukunft mit denjenigen tun, derer wir habhaft werden und denen wir ihre Verbrechen nachweisen können“, unterstrich Buschmann.
Es werde dafür gesorgt, so der Minister weiter, dass die nach Deutschland gekommenen Menschen aus der Ukraine, die möglicherweise Zeugen oder Opfer von Verbrechen waren, ihr Wissen mitteilen, „damit es nicht verloren geht“. Es handele sich nicht nur um einen territorialen Konflikt, sondern auch um eine Auseinandersetzung zwischen Autokratie und liberaler Demokratie. Buschmann plädierte dafür, die liberale Demokratie noch transparenter und moderner zu machen. Andernfalls hätte „Wladimir Putin schon ein Stück weit gewonnen“.
Stärkung des Generalbundesanwalts
Robert Farle (AfD) sprach ukrainische Kriegsverbrechen an russischen Soldaten an. Buschmann sagte, Justitia sei nicht auf einem Auge blind. Sollte es dafür Beweise geben, werde man sie genauso behandeln. Clara Bünger (Die Linke) hob hervor, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nicht straflos bleiben dürften. Doch der Haushalt 2022 sehe Kürzungen beim Generalbundesanwalt vor.
Buschmann zeigte sich hingegen „hoffnungsfroh“, dass der Haushaltsausschuss dem Bundestag einen guten Vorschlag machen werde, aus dem der Generalbundesanwalt gestärkt hervorgeht.
Der Frage von Carsten Müller (CDU/CSU), ob der Bundeskanzler Buschmanns Rechtsauffassung im Hinblick auf das Völkerstrafrecht teilt, entgegnete der Minister: „Wir sind engstens abgestimmt. Wir sind uns einig.“
Pakt für den Rechtsstaat
Dr. Johannes Fechner (SPD) erkundigte sich nach dem „Pakt für den Rechtsstaat“ und nach den weiteren Schritten für mehr Personal in der Justiz.
Buschmann nannte es einen großen, parteiübergreifenden Erfolg, dass 2.700 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen werden sollen. „Wir wollen ihn verbinden mit einem Digitalpakt Justiz“, kündigte er an.
Datenspeicherung gegen Kindesmissbrauch und Geldwäsche
Prof. Dr. Günter Krings, Dr. Volker Ullrich (beide CDU/CSU), Manuel Höferlin (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigten sich nach der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie und Geldwäsche. Krings zeigte sich erschrocken, dass das Justizministerium die anlasslose Datenspeicherung generell ablehnt, auch die Speicherung von IP-Adressen. Zum Schutz vor Kindesmissbrauch sollte der Spielraum ausgeschöpft werden, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) hier gelassen habe.
Buschmann sagte, man wolle den Ermittlungsbehörden die Instrumente an die Hand geben, die sie nutzen könnten. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein „Zombie“, der sich nicht durchgesetzt habe. Der EuGH werde in einigen Wochen auch über deutsche Regelungen erneut urteilen. Richtersprüche des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH müssten respektiert werden.
„Mehr Daten führen nicht zu besseren Ergebnissen“
Alles und jedes auf Vorrat zu speichern, sei ein Grundrechtseingriff, argumentierte der Minister. Nur mehr Daten zu haben, führe nicht zu besseren Ergebnissen. Die anlassbezogene, auf Verdachtsmomenten basierende Datenspeicherung sei das effektive Mittel.
Zur Geldwäsche sagte Buschmann, die Regierung sei „sehr hinterher“, diese effektiv zu bekämpfen. Er habe kein Verständnis dafür, dass Deutschland etwa im Immobilienbereich hier ein Problem habe.
Abstammungsrecht bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen), Beatrix von Storch (AfD), Andrea Lindholz (CDU/CSU) und Katrin Helling-Plahr (FDP) stellten Fragen zur Reform des Abstammungsrechts bei gleichgeschlechtlichen Paaren.
Buschmann sagte, dass in einem ersten Schritt die „unproblematischen Fälle“ rechtlich geregelt werden sollen. Schwieriger werde es in „Dreiecksverhältnissen“, wenn die Rechte des biologischen Vaters mit berücksichtigt werden müssten. „Wir haben noch keine perfekte Blaupause“, räumte der Minister ein: „Wir arbeiten daran.“
Auf die Frage, ob drei Personen Elternteile sein könnten, sagte er, diese Lösung wolle er gar nicht ausschließen. „Wenn drei sich einig sind, ist es das Wunderbarste. Oberster Maßstab ist das Kindeswohl.“ (vom/11.05.2022)