Wahlen zum Kontrollgremium und einem Kuratorium
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai 2022, über die Besetzung von zwei Gremien entschieden. Davon haben die Abgeordneten einen Wahlvorschlag (20/1705) der AfD-Fraktion zur Wahl eines Mitglieds in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) abgelehnt. Die Fraktion hatte wiederholt den Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) zur Wahl aufgestellt. Für den Wahlvorschlag hatten 100 Abgeordnete gestimmt, dagegen 540 und 17 Parlamentarier hatten sich enthalten. Grundlage der Abstimmung ist Artikel 45d des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Die Wahl war mit Stimmkarte und Wahlausweis erfolgt. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich.
Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das Kontrollgremium kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.
„Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“
Der Bundestag hat darüber hinaus über vorgelegte Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke (20/1747, 20/1748, 20/1749, 20/1750, 20/1751, 20/1752) zur Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ entschieden. Als Mitglieder wurden einstimmig gewählt Helge Lindh, Marianne Schieder und Dirk Wiese für die SPD, Andrea Lindholz und Dr. Mathias Middelberg für die CDU/CSU, Erhard Grundl und Lamya Kaddor für die Grünen sowie Thomas Hacker für die FDP. Die Abgeordnete Petra Pau (Die Linke) wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD gewählt. Keine Mehrheit fand der Wahlvorschlag der AfD für die Abgeordneten Beatrix von Storch (AfD) gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen.
Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter. (eis/12.05.2022)