Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. April 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Glücksspiel: Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes vorgelegt (20/470), der vom Parlament zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Durch die im Juni 2021 erfolgte Änderung ergeben sich seit dem 2. Halbjahr 2021 zusätzliche Einnahmen aus der Besteuerung des virtuellen Automatenspiels und des Online-Pokers. Sowohl das Besteuerungsverfahren wie die kassenmäßige Abwicklung der beiden neuen Steuerarten lehnen sich dabei eng an die bisherige Sportwettensteuer an. Dies umfasst sowohl die zentrale Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main III (ab 1. Dezember 2021 Frankfurt am Main IV) für alle im Ausland ansässigen Veranstalter als auch das Zerlegungsverfahren, um die mit der zentralen Zuständigkeit verbundene Aufkommenskonzentration (bei der Sportwettensteuer fällt seit 2015 stets mehr als 96 Prozent des Aufkommens in Hessen an) zu korrigieren. Die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes soll das Zerlegungsverfahren wie bei anderen Steuerarten auf eine quartalsweise Abrechnung umstellen. Damit würden Aufkommensverwerfungen zeitnah über die Zerlegung korrigiert, so dass größere Wellenbewegungen im Kassenaufkommen vermieden würden.
Bewacherregister: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt (20/993) wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. Mit der Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom November 2018 (BGBl. I S. 2666) wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem heutigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zur Registerbehörde des Bewacherregisters bestimmt. Die Aufgabenzuweisung an das BAFA ergab sich aus der Zuständigkeit des BMWi für das Bewachungsgewerbe und war an diesen Sachzusammenhang gekoppelt. Mit Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 ist die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWi auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem heutigen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übertragen worden. Die ministerielle Zuständigkeit umfasst die Fachaufsicht über die Registerbehörde des Bewacherregisters. Die Aufgabe der Registerbehörde ist wegen des Sachzusammenhangs zur ministeriellen Zuständigkeit in den Geschäftsbereich des BMI zu übertragen. Neue Registerbehörde für das Bewacherregister soll nun das Statistische Bundesamt (StBA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI werden. Der Wechsel der Registerbehörde in den Geschäftsbereich des BMI biete zudem den Nutzen einer unmittelbaren fachaufsichtlichen Begleitung. Der Wechsel werde genutzt, um das informationstechnische System des Bewacherregisters an die neue Betriebsumgebung anzupassen und die technischen Grundlagen zur Weiterentwicklung des Registers zu schaffen.
Zivilprozessordnung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften vorgelegt (20/1110). Das Europäische Parlament und der Rat haben im Jahr 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft zwei Verordnungen zur Zivilrechtshilfe neu gefasst, nämlich die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40) (im Folgenden: EuZVO) und die Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 1) (im Folgenden: EuBVO). Dieser Entwurf enthält in erster Linie die durch die Neufassung von EuZVO und EuBVO erforderlichen Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Vorlage wird im Rechtsausschuss federführend beraten.
Sport: Die AfD-Fraktion fordert, dass die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung trifft, die es ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre jeden Sport im Freien unter Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen ohne Beschränkung ausüben können. Ihr entsprechender Antrag (20/1345) wird federführend im Sportausschuss beraten. Darin erklären die Abgeordneten, Kinder und Jugendliche hätten unter den Folgen der Pandemie besonders zu leiden. Die Bewegungsdefizite hätten erheblich zugenommen, Sportmediziner warnen vor Spätfolgen. Sportabstinenz führe auch dazu, dass Kinder sich andere Beschäftigungen suchten: Playstation statt Fußball. Es liege gegenwärtig kein Nachweis vor, dass sich Sport im Freien negativ auf die Entwicklung der Infektionszahlen auswirke. Daher erscheine es unverständlich, dass die Bundesregierung die Untersagung der Sportausübung ausschließt, andererseits aber für Kinder und Jugendliche Einschränkungen durch die Bundesländer – die 2G- oder 3G-Regel, Test- und Schulnachweise – hinnimmt.
(mis/eis/irs/07.04.2022)