Wahlrechtskommission

Fechner und Warken leiten Kommission zur Reform des Wahlrechts

Johannes Fechner und Nina Warken sitzen nebeneinander an einem Tisch im Sitzungssaal und leiten die Sitzung

Johannes Fechner und Nina Warken bilden als Doppelspitze den Vorsitz der Kommission. (© DBT/Thomas Trutschel/photothek)

Unter Leitung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat sich am Donnerstag, 7. April 2022, die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit konstituiert. Die Kommission setzt sich aus 13 Bundestagsabgeordneten und 13 Sachverständigen zusammen. Als paritätische Vorsitzende wurden einstimmig der SPD-Abgeordnete Dr. Johannes Fechner (SPD) und die CDU-Abgeordnete Nina Warken gewählt. Obleute der Fraktionen sind Sebastian Hartmann (SPD), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle (FDP), Albrecht Glaser (AfD) und Petra Pau (Die Linke).

Kommission soll Reformempfehlungen erarbeiten

Die Bundestagspräsidentin skizzierte eingangs die Themen, mit denen sich die Kommission beschäftigen wird: die effektive Verkleinerung des Bundestages über dessen Regelgröße (598 Abgeordnete) hinaus und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen. Dazu soll die Kommission Empfehlungen erarbeiten. 

Bärbel Bas wies darauf hin, dass der Bundestag trotz einer Wahlrechtsreform im Herbst 2020 mit 736 Abgeordneten seit der Wahl im vergangenen September so groß ist wie nie zuvor Die Reform sei daher „dringend erforderlich und überfällig“. Sie nehme bei den Bürgerinnen und Bürgern eine zunehmende Ungeduld wahr. Es werde erwartet, dass „wir zu einem tragfähigen Kompromiss kommen“.

Was den Frauenanteil im Parlament angeht, so habe sich dieser mit jetzt 34,7 Prozent gegenüber der vorigen Wahlperiode leicht erhöht, sagte die Bundestagspräsidentin. Die Vorbereitungen zur Modernisierung der Parlamentsarbeit sollten darauf abzielen, diese transparenter und effizienter zu machen. Anregungen von Bürgerinnen und Bürger sollten besser einfließen können, Parlamentsrechte gestärkt werden. Mögliche Reformüberlegungen würden auf Widerstände stoßen, prognostizierte Bas. Daher sei bei allen Beteiligten eine „hohe Kompromissbereitschaft“ erforderlich. Bereits am 31. August dieses Jahres solle die Kommission einen Zwischenbericht vorlegen.

Der Bundestag hatte das Gremium am Mittwoch, 16. März 2022, auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1023) eingesetzt. Es soll sich „auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen befassen, die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße bewirken und nachhaltig das Anwachsen des Bundestages verhindern“, schreiben die Antragsteller. Bis Ende August dieses Jahres soll die Kommission laut Vorlage einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur künftigen Begrenzung der Abgeordnetenzahl erstatten; ihren Abschlussbericht soll sie bis Mitte kommenden Jahres vorlegen.

13 Abgeordnete und 13 Sachverständige

Dem Gremium gehören 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige an. Dabei stellen die SPD-Fraktion vier Mitglieder, die CDU/CSU-Fraktion drei Mitglieder, die Grünen- und die FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen AfD und Die Linke jeweils ein Mitglied. In gleicher Zahl können die Fraktionen jeweils Sachverständige benennen, soweit zwischen ihnen kein Einvernehmen über deren Benennung hergestellt werden kann. Der Einsetzungsbeschluss sieht vor, dass die Kommission aus ihrer Mitte mit Zweidrittelmehrheit zwei Abgeordnete zu ihren Vorsitzenden wählt. „Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen“, heißt es in der Vorlage.

Der Einsetzungsbeschluss sieht auch vor, dass die Kommission grundsätzlich öffentlich tagt und dass die Sitzungen live im Internet auf www.bundestag.de übertragen werden.

Die Mitglieder der Kommission

Als ordentliche Mitglieder haben die Fraktionen nominiert: Leni Breymaier, Esther Dilcher, Dr. Johannes Fechner, Sebastian Hartmann (alle SPD), Ansgar Heveling, Alexander Hoffmann, Nina Warken (alle CDU/CSU), Ulle Schauws, Dr. Till Steffen (beide Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle, Stephan Thomae (beide FDP), Albrecht Glaser (AfD) und Petra Pau (Die Linke).

Als Sachverständige gehören der Kommission an: Prof. Dr. Jelena Achenbach, Prof. Dr. Joachim Behnke, Michael Elicker, die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Elke Ferner, Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff, Prof. Dr. Christoph Möllers, Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim, Prof. Dr. Stefanie Schmahl, Prof. Dr. Sophie Schönberger, Dr. Robert Vehrkamp und die frühere Bundestagsabgeordnete der Linken, Halina Wawzyniak.

Eine 18-köpfige Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit mit neun Abgeordneten und neun Sachverständigen hatte sich bereits in der vergangenen Wahlperiode am 23. Juni 2021 konstituiert. Vorausgegangen war ein Einsetzungsbeschluss des Bundestages vom 22. April 2021 (19/28787). Paritätische Vorsitzende waren Ansgar Heveling (CDU/CSU) und Sonja Steffen (SPD). Die Kommission war wegen des nahen Endes der Wahlperiode nur zweimal zusammengetreten. (vom/07.04.2022)

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