Bundestag setzt Parlamentarisches Kontrollgremium ein
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. März 2022, die Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes beschlossen. Ohne vorherige Debatte votierten die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke für einen entsprechenden Antrag der Ampelkoalition (20/1116). Die Unionsfraktion stimmte gegen die Vorlage, die AfD-Fraktion enthielt sich. Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus dreizehn Mitgliedern.
Einen Änderungsantrag der Unionsfraktion (20/1126) lehnten die Abgeordneten gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD ab. Darin sprachen sich die Antragsteller für eine Reduzierung auf elf Mitglieder aus. Sie begründeten ihre Forderung damit, dass die Mitgliederzahl für das PKGr so gewählt werden müsse, dass einerseits alle Fraktionen vertreten sein können und andererseits im PKGr die Mehrheitsverhältnisse im Plenum möglichst genau widergespiegelt werden. Es müsse darauf geachtet werden, dass die bedeutsame Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder im Gremium nur durch das Zusammenwirken der von Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zustande kommen kann, die gemeinsam auch im Plenum über eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder verfügen.
Wahl der Mitglieder des PKGr
Im Anschluss haben die Abgeordneten über die Mitglieder des Gremiums abgestimmt. Dazu hatten die Fraktionen Wahlvorschläge (20/1123) vorgelegt. Für die Fraktion der SPD gewählt wurden Uli Grötsch mit 529 Stimmen (68 Nein-Stimmen, 29 Enthaltungen, 16 ungültige), Sebastian Hartmann 526 Stimmen (72 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen, 13 ungültige), Dr. Ralf Stegner mit 448 Stimmen (142 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen, 20 ungültige) und Marja-Liisa Völlers mit 528 Stimmen (65 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen, 10 ungültige). Für die Fraktion der CDU/CSU gewählt wurden Alexander Hoffmann mit 525 Stimmen (43 Nein-Stimmen, 50 Enthaltungen, 24 ungültige), Roderich Kiesewetter mit 535 Stimmen (40 Nein-Stimmen, 48 Enthaltungen, 19 ungültige) und Christoph de Vries mit 503 Stimmen (58 Nein-Stimmen, 56 Enthaltungen, 25 ungültige). Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Irene Mihalic mit 520 Stimmen (71 Nein-Stimmen, 32 Enthaltungen, 19 ungültige) und Dr. Konstantin von Notz mit 511 Stimmen (78 Nein-Stimmen, 35 Enthaltungen, 18 ungültige) sowie für die Fraktion der FDP Konstantin Kuhle mit 532 Stimmen (61 Nein-Stimmen, 35 Enthaltungen, 14 ungültige) und Alexander Graf Lambsdorff mit 539 Stimmen (51 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen, 14 ungültige).
Nicht gewählt wurden der von der AfD-Fraktion nominierte Abgeordnete Joachim Wundrak (90 Ja-Stimmen, 435 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen, 87 ungültige) und Dr. André Hahn, der für die Linksfraktion aufgestellt wurde (341 Ja-Stimmen, 180 Nein-Stimmen, 72 Enthaltungen, 49 ungültige). Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen notwendig.
Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.
Bundestag wählt Eisenbahninfrastrukturbeirat
Gewählt wurden darüber hinaus die Mitglieder weiterer Gremien. Einstimmig angenommen wurden die gemeinsamen Vorschläge von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD (20/1124) zur Wahl der Mitglieder des Beirats für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastrukturbeirat).
Für die Fraktion der SPD gewählt wurden Martin Kröber, Christian Schreider und Anja Troff-Schaffarzyk als ordentliche Mitglieder sowie Jan Plobner, Dorothee Martin und Isabel Cademartori Dujisin als stellvertretende Mitglieder, für die CDU/CSU Thomas Bareiß, Michael Donth und Martina Englhardt-Kopf als ordentliche Mitglieder sowie Henning Rehbaum, Felix Schreiner und Dr. Jonas Geissler als stellvertretende Mitglieder, für Bündnis 90/Die Grünen Matthias Gastel als ordentliches Mitglied und Nyke Slawik als stellvertretendes Mitglied, für die FDP Valentin Abel als ordentliches Mitglied und Bernd Reuther als stellvertretendes Mitglied sowie für die AfD Wolfgang Wiehle als ordentliches Mitglied und Dr. Dirk Spaniel als stellvertretendes Mitglied.
Nach dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz hat der Eisenbahninfrastrukturbeirat die Aufgabe, die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichts zu beraten und ihr Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Der Beirat besteht aus neun Mitgliedern des Bundestages und neun Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates.
Kuratoren des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD nahm der Bundestag einen Vorschlag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Sitz in Berlin (20/1125) an. Als Vertreterin wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug gewählt wurde die Juristin Nora Markard, Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Als Mitglied der Zivilgesellschaft gewählt wurde die Abgeordneten Anetta Kahane vor, Vorstandsvorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung mit Sitz in Berlin.
Das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt fest, dass der Bundestag als ehrenamtliche Kuratoren mit Stimmrecht drei Vertreter oder Vertreterinnen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug und drei Mitglieder der Zivilgesellschaft benennt.
Beirat zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen
Einstimmig nahm der Bundestag zudem die Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Wahl der Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat) (20/1129) an. Als Mitglieder gewählt wurden für die SPD-Fraktion Dr. Jens Zimmermann und Dr. Matthias Miersch als sein Stellvertreter, für die Fraktion der CDU/CSU Dr. Ingeborg Gräßle und Gitta Connemann als ihre Stellvertreterin, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sascha Müller und als sein Stellvertreter Stefan Schmidt, für die Fraktion der FDP Till Mansmann und als sein Stellvertreter Markus Herbrand.
Der Bundesfinanzminister hat bei der Auswahl der Themen für Sonderbriefmarken ohne Zuschlag das letzte Wort. Unterstützt wird er dabei jedoch vom Programmbeirat. Dieser besteht aus 14 Mitgliedern, die sich aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Post AG, Bundestagsabgeordneten, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Deutschen Presserats, des Bundes Deutscher Philatelisten und des Bundesverbands des Deutschen Briefmarkenhandels zusammensetzen. Der Programmbeirat tagt einmal jährlich – im Regelfall im Herbst –, prüft die vorliegenden Anregungen und erarbeitet eine konkrete Empfehlung für den Bundesfinanzminister für das Programm des übernächsten Jahres.
Kunstbeirat beim Bundesministerium der Finanzen
Ebenfalls mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen wurden die Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD und CDU/CSU zur Wahl der Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat) (20/1130). Als Mitglieder gewählt wurden für die SPD-Fraktion Dr. Matthias Miersch und Helge Lindh als sein Stellvertreter und für die Fraktion der CDU/CSU Gitta Connemann und Dr. Ingeborg Gräßle als ihre Stellvertreterin.
Bei der Umsetzung der Themen von Sonderbriefmarken auf das Format der Briefmarke wird das Bundesfinanzministerium von den 13 Mitgliedern des sogenannten Kunstbeirats unterstützt. Ihm gehören Vertreter des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Post AG, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Professoren aus dem Grafikbereich, Vertreter des Bundes Deutscher Philatelisten und des Bundesverbands des Deutschen Briefmarkenhandels an. Sie sollen die Pluralität der Geschmacksrichtungen gewährleisten.
Für die Ausschreibungen der Wettbewerbe zur Gestaltung greift das Ministerium derzeit auf einen Stamm von rund 100 Grafikern zurück. Diese werden aus vielen Bewerbern – in der Regel ausgebildete Experten aus dem Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign – vom Kunstbeirat unter anderem nach ihrer Fähigkeit ausgewählt, im nur wenige Quadratzentimeter großen Format zu arbeiten. Jeweils sieben bis acht von ihnen werden gebeten, für eine neue Marke bis zu drei Entwürfe abzugeben. Der Kunstbeirat beurteilt die grafische Qualität der Entwürfe und bereitet ein Votum vor, auf dessen Grundlage der Bundesfinanzminister sich schließlich für den besten entscheidet.
Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“
Der Bundestag wählte zudem die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Dafür hatten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD Wahlvorschläge unterbreitet (20/1131), die einstimmig angenommen wurden.
Für die Fraktion der SPD gewählt wurden Jessica Rosenthal, Marianne Schieder, Dr. Joe Weingarten als ordentliche Mitglieder und Simona Koß, Helge Lindh, Daniel Schneider als stellvertretende Mitglieder, für die Fraktion der CDU/CSU Dr. Jonas Geissler, Elisabeth Winkelmeier-Becker als ordentliche Mitglieder und Martina Englhardt-Kopf, Ansgar Heveling als stellvertretende Mitglieder, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Katrin Uhlig als ordentliches Mitglied und ein noch nicht benanntes stellvertretendes Mitglied, für die Fraktion der FDP Alexander Graf Lambsdorff als ordentliches Mitglied und Anikó Merten als stellvertretendes Mitglied sowie für die Fraktion der AfD Dr. Götz Frömming als ordentliches Mitglied und Martin Erwin Renner als stellvertretendes Mitglied.
Mit vier Museen in drei deutschen Städten vermittelt die Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ Zeitgeschichte nach 1945. Das Kuratorium beschließt alle grundsätzlichen Fragen inhaltlicher, finanzieller oder personeller Art. Der Wissenschaftliche Beirat und der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen beraten das Kuratorium und den Präsidenten. Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass die Stiftung ihrem Auftrag nachkommt. (vom/eis/irs/24.03.2022)