Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. März 2022, den „Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021“ (19/31165) beraten. Im Anschluss wurde der Bericht zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den Beratungen ist der Ausschuss für Kultur und Medien.
Rolle der klassischen Medien
Unsere Gesellschaft befinde sich in einem Transformationsprozess, schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht. Die Digitalisierung ermögliche einerseits Vernetzung, Kommunikation und Teilhabe, werde andererseits jedoch zunehmend von einzelnen privaten Plattformakteuren dominiert, die den öffentlichen Kommunikationsraum prägen und gestalten. Dies habe zum einen die Rolle der „klassischen Medien“ als Torwächter für die Informationenauswahl und -aufbereitung zu den Plattformen verschoben, die mittlerweile nicht allein die Infrastruktur für den Informationenaustausch bieten, sondern die Inhalte und Kuratierung dieser maßgeblich mitbestimmen. „Folge dessen ist eine Veränderung der gesamten Informationsarchitektur“, urteilt die Regierung.
Die klassischen Medien hätten ihre Rolle als zentrale Informationsfilter und Gatekeeper eingebüßt und damit gleichsam ihre Gestaltungshoheit über den öffentlichen Diskurs verloren. Zum anderen habe der Plattformisierungsprozess zu einer Fragmentierung des öffentlichen Diskurses geführt.
Neue kooperative Medienplattformen
Es bedürfe einer ergänzenden Diskussion über die Schaffung eines adäquaten Rechtsrahmens, der Medienakteuren die Zusammenarbeit auch auf neuen kooperativen Medienplattformen ermöglicht beziehungsweise Anreize zu einer Art von Plattform setzt, die es bisher noch nicht gibt, die aber im Streben nach einer „medialen Grundversorgung“ wünschenswert sei, heißt es weiter.
„Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Diskussion darüber unumgänglich und erfordert den verstärkten Austausch aller beteiligten politischen Akteure auf der einen und Medienakteuren auf der anderen Seite.“ (hau/22.02.2022)