Parlament

Mitglieder mehrerer Gremien gewählt

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 17. Februar 2022, ohne vorherige Debatte über die Besetzung mehrerer Gremien entschieden. Zuvor beschlossen die Parlamentarier die Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung. Dazu lag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke vor, der einstimmig angenommen wurde (20/695).

Darüber hinaus haben die Abgeordneten in geheimer Wahl auf Grundlage von Wahlvorschlägen aller Fraktionen (20/708) für die SPD-Fraktion Martin Gerster, Wiebke Papenbrock, Dennis Rohde und Andreas Schwarz, für die CDU/CSU-Fraktion Dr. André Berghegger, Ingo Gädechens und Kerstin Radomski, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sven-Christian Kindler und Jamila Schäfer, für die FDP-Fraktion Otto Fricke und Christoph Meyer und für die Fraktion Die Linke Dr. Dietmar Bartsch als Mitglieder des Vertrauensgremiums gewählt. Der Abgeordnete Marcus Bühl (AfD) hat mit 106 Stimmen die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen hingegen nicht erreicht und wurde nicht gewählt.

Das Vertrauensgremium

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden.

Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Sondergremium zum Stabilisierungsmechanismusgesetz

In geheimer Wahl haben die Abgeordneten auf Grundlage der Vorschläge der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke die Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (20/709) für SPD-Fraktion die Abgeordneten Bettina Hagedorn, Frank Junge und Dennis Rohde als Mitglieder sowie Esther Dilcher, Dr. Wiebke Esdar und Andreas Schwarz als stellvertretende Mitglieder, für die CDU/CSU-Fraktion die Abgeordneten Christian Haase, Andreas Mattfeldt und Florian Oßner sowie Uwe Feiler, Dr. Silke Launert und Antje Tillmann als stellvertretende Mitglieder, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordneten Sven-Christian Kindler und Jamila Schäfer sowie Andreas Audretsch und Bruno Hönel als stellvertretende Mitglieder, für die FDP-Fraktion die Abgeordneten Otto Fricke als Mitglied und Karsten Klein als stellvertretendes Mitglied, für die Fraktion Die Linke die Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch sowie Victor Perli als stellvertretendes Mitglied gewählt. Die Abgeordneten Peter Boehringer (AfD) haben mit 108 Stimmen als Mitglied sowie Wolfgang Wiehle (AfD) mit 110 Stimmen als stellvertretendes Mitglied die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen hingegen nicht erreicht und wurden nicht gewählt.

Dabei geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird (Sondergremium). Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Beirat der Bundesnetzagentur

Einstimmig angenommen wurden die Vorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (20/710). Die SPD-Fraktion vertreten demnach die Abgeordneten Timon Gremmels, Falko Mohrs, Johannes Schätzl und Dr. Nina Scheer als Mitglieder sowie Markus Hümpfer, Anna Kassautzki, Dr. Carolin Wagner und Bengt Bergt als stellvertretende Mitglieder. Die CDU/CSU-Fraktion vertreten die Abgeordneten Hansjörg Durz, Mark Helfrich, Thomas Jarzombek und Nadine Schön als Mitglieder sowie Dr. Reinhard Brandl, Jens Koeppen, Julia Klöckner und Thomas Heilmann als stellvertretende Mitglieder. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertreten die Abgeordneten Maik Außendorf, Dr. Ingrid Nestle und Dr. Ingrid Nestle als Mitglieder sowie Linda Heitmann, Katrin Uhlig und Dr. Sandra Detzer als stellvertretende Mitglieder. Die FDP-Fraktion vertreten die Abgeordneten Reinhard Houben und Carina Konrad als Mitglieder sowie Dr. Lukas Köhler und Maximilian Funke-Kaiser als stellvertretende Mitglieder. Die AfD-Fraktion vertreten die Abgeordneten Marc Bernhard und Dr. Malte Kaufmann als Mitglieder sowie Wolfgang Wiehle und Barbara Lenkals stellvertretende Mitglieder. Die Fraktion Die Linke vertreten die Abgeordneten Ralph Lenkert als Mitglied sowie Anke Domscheit-Berg als stellvertretendes Mitglied.

Nach Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat die Bundesnetzagentur einen Beirat, der aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates besteht. Die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen. Der Beirat, der mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten soll, macht Vorschläge für die Besetzung des Präsidiums der Bundesnetzagentur, berät diese bei der Erstellung von Berichten und wirkt bei bestimmten Entscheidungen mit.

Parlamentarischer Kontrollausschuss von Europol

Ebenfalls einstimmig angenommen wurden die Vorschläge der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses von Europol (20/711). Gewählt wurden die Abgeordneten Sebastian Fiedler (SPD) und Mechthilde Wittmann (CDU/CSU)

Dieser Kontrollausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zusammen. Ziel ist es, eine demokratische Kontrolle der Tätigkeit der europäischen Polizeibehörde zu gewährleisten. 

Senat der Hermann-von Helmholtz-Gemeinschaft

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurden zudem die von SPD- und CDU/CSU-Fraktion aufgestellten Abgeordneten Dr. Holger Becker (SPD) und Stephan Albani (CDU/CSU) als Mitglieder des Senats des Vereins „Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.“ (20/712) gewählt. Der Senat des Vereins „Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.“ hat die Funktion, Empfehlungen an die Zuwendungsgeber für thematische Prioritäten und die finanzielle Förderung der Forschungsprogramme zu beschließen. Um zu diesen Empfehlungen zu gelangen, berät er zunächst im Rahmen der forschungspolitischen Vorgaben die Struktur und die Strategien der Forschungsbereiche. Dann veranlasst er die Bewertung der Forschungsprogramme durch unabhängige, international angesehene Expertinnen und Experten und berät deren Ergebnisse, um daraus die Finanzierungsempfehlungen für die Zuwendungsgeber abzuleiten. Der Senat tagt mindestens einmal im Jahr.

Mitglieder des Senats sind die Bundesministerin für Bildung und Forschung, zwei von den betroffenen Bundesländern benannte Forschungsminister, sechs externe Wissenschaftler, die das Spektrum der Helmholtz-Gemeinschaft abdecken sollten, sechs Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und ein von den betroffenen Bundesländern benannter Vertreter der Finanzministerien der Länder, zwei Vertreter, die aus dem Kreis der Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, der Hochschulrektorenkonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der Leibniz-Gemeinschaft und des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates von diesen bestimmt werden, zwei Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie der Präsident des Helmholtz-Gemeinschaft e.V., der den Vorsitz im Senat führt.

Stiftung für das sorbische Volk

Ebenfalls einstimmig angenommen wurden die von SPD und CDU/CSU vorgelegten Wahlvorschläge zur Besetzung des Parlamentarischen Beirats der „Stiftung für das sorbische Volk“ (20/713). Die SPD-Fraktion vertreten demnach die Abgeordneten Simona Koß als Mitglied sowie Sylvia Lehmann als stellvertretendes Mitglied und die Union die Abgeordneten Dr. Christiane Schenderlein als Mitglied und Knut Abraham als stellvertretendes Mitglied.

Die Stiftung für das sorbische Volk unterstützt als gemeinsames Instrument des Bundes und der beiden Länder Brandenburg und Sachsen die Bewahrung und Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Die Stiftung ist auch selbst Initiator und Organisator von Veranstaltungen, Wettbewerben und Ausstellungen sowie Herausgeber von Filmen und Tonträgern. Weitere Aufgabe ist die Bewirtschaftung und bauliche Unterhaltung von Gebäuden, die durch sorbische Einrichtungen genutzt werden. Der Parlamentarische Beirat unterstützt und berät den Stiftungsrat.

Verwaltungsratsmitglieder der Filmförderungsanstalt

Darüber hinaus nahmen die Abgeordneten die von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Vorschläge zur Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 des Filmförderungsgesetzes (FFG) einstimmig an (20/714). Die SPD-Fraktion vertreten demnach Michelle Müntefering als Mitglied sowie Helge Lindh als stellvertretendes Mitglied. Die CDU/CSU-Fraktion vertreten Marco Wanderwitz als Mitglied sowie Dorothee Bär als stellvertretendes Mitglied. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertreten Luise Amtsberg als Mitglied sowie Awet Tesfaiesus als stellvertretendes Mitglied.

Der Verwaltungsrat besteht aus 36 Mitgliedern, die unter anderem vom Deutschen Bundestag, vom Bundesrat, von der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien, diversen Verbänden der Filmwirtschaft, den Fernsehanstalten, der Deutschen Filmakademie sowie von den Kirchen und den Gewerkschaften benannt werden. Der Verwaltungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Filmförderungsanstalt gehören, und verabschiedet deren Haushalt. Das Gremium wählt satzungsgemäß aus dem Kreis seiner Mitglieder die Richtlinienkommission, die Kommission für Innovations- und Strukturfragen (KIS) sowie die Kommission betreffend internationale Zusammenarbeit und EU-Filmfragen. (eis/ste/irs/17.02.2022)