Parlament

Mitglieder mehrerer Gremien gewählt

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 27. Januar 2022, die Mitglieder einer Reihe von Gremien gewählt. 

So billigten die Abgeordneten etwa die Vorschläge von SPD (20/492), CDU/CSU (20/493), Bündnis 90/Die Grünen (20/494), FDP (20/495) und AfD (20/496) für die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.

Auf den Wahlvorschlag der SPD entfielen 220 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der CDU/CSU 174, auf den Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen 108, auf den Wahlvorschlag der FDP 85 und auf den Wahlvorschlag der AfD 72 Stimmen. Gewählt sind demnach: SPD: Sonja Eichwede, Katja Mast, Dr. Rolf Mützenich, Dirk Wiese, Dr. Johannes Fechner; CDU/CSU: Thorsten Frei, Ansgar Heveling, Alexander Dobrindt; Bündnis 90/Die Grünen: Britta Haßelmann, Renate Künast; FDP: Johannes Vogel; AfD: Fabian Jacobi.

Mitgliedern des Wahlausschusses für Verfassungsrichter gewählt

Die Richter jedes der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der Bundestag wählt nach den Regeln der Verhältniswahl einen Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, der aus zwölf Mitgliedern des Bundestages besteht. Jede Fraktion kann einen Vorschlag einbringen.

Aus den Summen der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren (Verfahren nach d'Hondt) die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet. Gewählt sind die Mitglieder in der Reihenfolge, in der ihr Name auf dem Vorschlag erscheint. Scheidet ein Mitglied des Wahlausschusses aus oder ist es verhindert, so wird es durch das nächste auf der gleichen Liste vorgeschlagene Mitglied ersetzt. 

Mitglieder des Richterwahlausschusses gewählt

Im Anschluss wählte der Bundestag auf Vorschlag derselben Fraktionen (20/497, 20/498, 20/499, 20/500, 20/501) die Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß Paragraf 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuss). Auf den Wahlvorschlag der SPD entfielen 222 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der CDU/CSU 177, auf den Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen 109, auf den Wahlvorschlag der FDP 82 und auf den Wahlvorschlag der AfD 71 Stimmen.

Gewählt wurden: SPD: Sonja Eichwede, Dr. Johannes Fechner, Dr. Matthias Miersch, Dirk Wiese, Carmen Wegge, Leni Breymaier; Stellvertretung: Esther Dilcher, Sebastian Fiedler, Macit Karaahmetoğlu, Esra Limbacher, Dr. Zanda Martens. CDU/CSU: Ansgar Heveling, Prof. Dr. Günter Krings,  Nina Warken, Michael Frieser; Stellvertretung: Wilfried Oellers, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Volker Ullrich. Bündnis 90/Die Grünen: Canan Bayram, Dr. Till Steffen, Renate Künast; Stellvertretung: Awet Tesfaiesus, Lukas Benner. FDP: Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae; Stellvertretung: Otto Fricke, Konstantin Kuhle. AfD: Stephan Brandner; Stellvertretung: Fabian Jacobi.

Richterposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes

Im Einvernehmen mit der Bundesregierung entscheidet der Richterwahlausschuss über die Besetzung der Richterposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Er besetzt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht.

Die 32 Mitglieder des Ausschusses setzen sich zur Hälfte aus vom Bundestag gewählten Mitglieder kraft Wahl und zur Hälfte aus Mitgliedern kraft Amtes zusammen. Die Mitglieder kraft Amtes sind die Landesminister, zu deren Geschäftsbereich die diesem obersten Gerichtshof im Instanzenzug untergeordneten Gerichte des Landes gehören.

Im Paragrafen 5 des Richterwahlgesetzes heißt es, dass der neu gewählte Bundestag die Mitglieder kraft Wahl und ihre Stellvertreter nach den Regeln der Verhältniswahl beruft. Jede Fraktion kann einen Vorschlag einbringen. Aus den Summen der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren (Verfahren nach d'Hondt) die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet. Gewählt sind die Mitglieder und ihre Stellvertreter in der Reihenfolge, in der ihr Name auf dem Vorschlag erscheint.

Karsten Klein in das Gremium für das Schuldenwesen des Bundes gewählt

Für die Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes lag ein Wahlvorschlag der FDP-Fraktion (20/502) vor. Zur Besetzung eines zweiten Sitzes der Liberalen in dem Gremium wurde Karsten Klein (FDP) nachbenannt. Auf ihn entfielen 538 Ja-Stimmen bei 68 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen.

Nach dieser Vorschrift hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. 

Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt

Auf Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlags aller sechs Fraktionen (20/503) entschied der Bundestag einstimmig darüber hinaus über die Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß Paragraf 3 seiner Geschäftsordnung. Die Schriftführer nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen das Ergebnis von Abstimmungen fest.

Gewählt wurden: SPD: Daniel Baldy, Nezahat Baradari, Esther Dilcher, Heike Engelhardt, Carlos Kasper, Helmut Kleebank, Esra Limbacher, Isabel Mackensen-Geis, Franziska Mascheck, Brian Nickholz, Dr. Andreas Philippi, Jan Plobner, Ye-One Rhie, Tina Rudolph, Anja Troff-Schaffarzyk, Derya Türk-Nachbaur, Marja-Liisa Völlers, Carmen Wegge, Gülistan Yüksel; CDU/CSU: Norbert Maria Altenkamp, Artur Auernhammer, Michael Donth, Ralph Edelhäußer, Martina Englhardt-Kopf, Franziska Hoppermann, Anne Janssen, Dr. Ottilie Klein, Paul Lehrieder, Axel Müller, Dr. Markus Reichel, Armin Schwarz, Björn Simon, Diana Stöcker, Kerstin Vieregge, Dr. Oliver Vogt, Mareike Wulf, Nicolas Zippelius; Bündnis 90/Die Grünen: Deborah Düring, Leon Eckert, Linda Heitmann, Laura Kraft, Denise Loop, Zoe Mayer Kassem, Taher Saleh, Dr. Anne Monika Spallek, Hanna Steinmüller, Niklas Wagener, Tina Winklmann. FDP: Valentin Abel, Katja Adler, Ulrich Lechte, Anikó Merten, Claudia Raffelhüschen, Christian Sauter, Rainer Semet, Nico Tippelt; AfD: Carolin Bachmann, Roger Beckamp, Dietmar Friedhoff, Kay Gottschalk, Mike Moncsek, Joachim Wundrak, Kay-Uwe Ziegler; Die Linke: Christian Görke, Ates Gürpinar, Christian Leye, vierter Sitz wird noch nachbenannt.

Schriftführer sind Abgeordnete, die der Bundestag auf Vorschlag ihrer Fraktionen in dieses Amt wählt. In den bisherigen Plenarsitzungen der neuen Wahlperiode amtierten vorläufige Schriftführerinnen und Schriftführer. Je zwei Schriftführer bilden mit der amtierenden Bundestagspräsidentin den Sitzungsvorstand. Sie sitzen links und rechts neben der amtierenden Präsidentin und wechseln sich ab. In der Regel gehört einer den Regierungsfraktionen und einer der Opposition an.

Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gewählt

Ebenfalls einstimmig wurden Wahlvorschläge aller sechs Fraktionen für die Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes angenommen (20/504).

Gewählt wurden: SPD: Gabriela Heinrich, Verena Hubertz, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Detlef Müller (Chemnitz), Dr. Rolf Mützenich,  Achim Post (Minden), Dagmar Schmidt (Wetzlar), Dirk Wiese; Stellvertreter: Sonja Eichwede, Dr. Johannes Fechner, Sebastian Hartmann, Wolfgang Hellmich, Gabriele Katzmarek, Josephine Ortleb, Sönke Rix, Marianne Schieder, Dr. Nils Schmid. CDU/CSU: Ralph Brinkhaus, Gitta Connemann, Alexander Dobrindt, Thorsten Frei, Thomas Heilmann, Dr. Ottilie Klein, Roderich Kiesewetter, Stefan Müller (Erlangen), Patrick Schnieder; Stellvertreter: Philipp Amthor, Peter Beyer, Michael Brand (Fulda), Jürgen Hardt, Matthias Hauer, Christian Hirte, Andrea Lindholz, Daniela Ludwig, Gero Storjohann. Bündnis 90/Die Grünen: Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz; Stellvertreter: Dr. Janosch Dahmen, Lisa Paus, Dr. Anja Reinalter, Dr. Till Steffen, Jürgen Trittin. FDP: Christian Dürr, Torsten Herbst, Alexander Graf Lambsdorff, Johannes Vogel; Stellvertreter: Christine Aschenberg-Dugnus, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Stephan Thomae. AfD: Dietmar Friedhoff, Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Joachim Wundrak; Stellvertreter: Stephan Brandner, Tino Chrupalla, Stefan Keuter, Jörn König. Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch, Amira Mohamed Ali; Stellvertreter: Ali Al-Dailami, Dr. Gesine Lötzsch.

Der Gemeinsame Ausschuss ist eine Art Notparlament, das sich zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Vertretern der Bundesländer zusammensetzt. Der Artikel 53a des Grundgesetzes, der den Gemeinsamen Ausschuss beschreibt, bildet wie die Artikel zum Bundestag und zum Bundesrat einen eigenen Abschnitt in der Gliederung des Grundgesetzes. Der Gemeinsame Ausschuss hat also den Rang eines obersten Bundesorgans.

Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses

Ins Grundgesetz aufgenommen wurde der Artikel 53a im Zuge der Notstandsgesetze, die von der ersten Großen Koalition 1968 verabschiedet wurden. Ebenfalls ins Grundgesetz aufgenommen wurde damals der Abschnitt über den Verteidigungsfall (Artikel 115a bis 115l). Im zweiten Absatz des Artikels 115a findet sich dann auch die Regelung, wann der Gemeinsame Ausschuss tätig werden soll: wenn „die Lage“ unabweisbar ein sofortiges Handeln erfordert und einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder der Bundestag nicht beschlussfähig ist.

In dieser Situation ist es Aufgabe des Gemeinsamen Ausschusses, den Verteidigungsfall festzustellen. Das bedeutet, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Artikel 115a Absatz 1). Die Bundesregierung muss die Feststellung des Verteidigungsfalls beantragen, und beschlossen werden muss sie mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber mit der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses. Der Gemeinsame Ausschuss wird nur aktiv, wenn der Bundestag selbst aus den genannten Gründen nicht oder nicht schnell genug handlungsfähig ist. Liegen diese Gründe nicht vor, ist es Aufgabe des Bundestages, den Verteidigungsfall festzustellen. (vom/27.01.2022)