Oppositionsanträge zum Thema „Mobilität“ abgelehnt
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Dezember 2021, je einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion zum Thema Mobilität zurückgewiesen. Die Unionsfraktion hatte einen Antrag mit dem Titel „Mobilität für alle bezahlbar halten, Pendler und Wirtschaftsverkehr schützen“ (20/203) vorgelegt, der bei Enthaltung der AfD und mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Der Titel des AfD-Antrags, der ebenfalls gegen die Stimmen der Antragsteller zurückgewiesen wurde, lautete „Aussetzung der CO2-Abgabe auf Benzin, Gas und Dieselkraftstoff – Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent für jeden Entfernungskilometer auf 2022 vorziehen“ (20/196). Über beide Vorlagen stimmte der Bundestag nach der Debatte direkt ab.
Abgelehnter Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag (20/203) unter anderem, den Umstieg auf die CO2-neutrale Mobilität für alle attraktiv zu gestalten und dabei die Interessen aller Nutzer zu berücksichtigen. Dabei spielten neben batterieelektrischen Antrieben vor allem auch synthetische Kraftstoffe eine wichtige Rolle. Ein Dieselfahrverbot wollte die Fraktion verhindern und dafür unter anderem das Programm „Saubere Luft“ des Bundesverkehrsministeriums fortsetzen. Damit sei wesentlich dazu beigetragen worden, die Überschreitungen der zulässigen Stickstoffdioxid-Grenzwerte (von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2)/m3) von 90 (im Jahr 2016) auf unter zehn Städte und Gemeinden im Jahr 2020 zu reduzieren.
Bestehende Energiesteuersätze für Diesel und Benzin sollten nach Meinung der Union nicht erhöht werden. Dafür schlug sie eine Reform sowohl der Kraftstoff- als auch die Kfz-Besteuerung vor, um Kohlendioxidausstoß einheitlich zu belasten. Nichtfossile Bestandteile von Kraftstoffen sollten von der Energiesteuer befreit werden, hieß es.
Agrardiesel-Vergünstigung und Pendlerpauschale
Ferner verlangte die Fraktion, es müsse anerkannt werden, dass die Steuervergünstigung beim Agrardiesel eine wichtige Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem für Familienbetriebe sei und dass beim Agrardiesel keine Mehrbelastung für Land- und Forstwirte zugelassen werden dürfe, etwa indem die bestehende Rückvergütung für Agrardiesel bei der Mineralölsteuer gekürzt oder abgeschafft wird. Das Ladesäulennetz wollte die Fraktion ausbauen, um den Wechsel auf Elektromobilität flächendeckend zu ermöglichen. Dabei sollten Schnellladesäulen bundesweit im Fernverkehr möglichst innerhalb von zehn Minuten erreicht werden können und zudem das Bezahlsystem sowie die Anschlüsse vereinfacht, nutzerfreundlich gestaltet und standardisiert werden.
An der sogenannten Pendlerpauschale wollte die Union festhalten und sie mit dem Ziel weiterentwickeln, dass sie dynamisch in Abhängigkeit vom jeweils geltenden CO2- Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ansteigt.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD forderte in ihrem Antrag (20/196), die Bundesregierung müsse darauf hinwirken, dass die CO2-Abgabe auf Benzin, Dieseltreibstoff sowie Gas (CNG, LNG, LPG) bereits ab dem 1. Januar 2022 ausgesetzt wird. Auch sollte sie nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorlegen und im Europäischen Rat auf eine entsprechende Änderung der EU-Verordnung „zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris“ hinwirken.
Ferner verlangte die AfD einen Gesetzentwurf, der eine Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel zum Inhalt hat, die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer von 38 Cent vom ersten vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers ab 2022 anzusetzen. (vom/irs/09.12.2021)