AfD-Antrag zu Sofortmaßnahmen gegen Folgen der Inflation abgelehnt
Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Dezember 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion zum Thema Inflation abgelehnt. Über die Vorlage mit dem Titel „Sofortmaßnahmen gegen die sozialen Folgen der Inflation“ (20/191) hatten die Abgeordneten nach der Debatte direkt abgestimmt.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.600 Euro im Jahr erhöht und der Regelbedarf für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt für das Jahr 2022 pauschal und existenzsichernd erhöht wird. Die Kohlendioxid-Bepreisung, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Energiesteuer wollte die Fraktion aufheben.
Der Umsatzsteuersatz für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme, Kohle und andere Heizstoffe) für die Wintermonate November 2021 bis Februar 2022 sollte nach dem Willen der AfD auf null Prozent ermäßigt werden. Bei der Umsatzsteuer auf Treibstoffe und Energie (Benzin, Diesel, Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme, Kohle und andere Kraft- und Heizstoffe) wollte sie andere Abgaben, Steuern und Umlagen von der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ausnehmen. Bei der Festsetzung des Mindestlohns müsse die aktuelle und zu erwartende Inflationsentwicklung als wesentliches Abwägungskriterium berücksichtigt werden, hieß es in dem Antrag.
Schließlich wollte die Fraktion den Sparer-Pauschbetrag auf 1.200 Euro pro Jahr erhöhen. In der EU müsse die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Europäische Zentralbank nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Geldpolitik zurückkehrt, die sich allein an den Zielen des europäischen Rechtes orientiert, verlangten die Antragsteller. (irs/vom/09.12.2021)