Kontroverse Debatte über Gesetzentwürfe zu Kinderrechten im Grundgesetz
Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention haben die Fraktionen Die Linke (19/10622) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10552) Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag, 6. Juni 2019, in erster Lesung debattierte und die zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurden. Nach Ansicht der beiden Fraktionen reicht die gesetzliche Umsetzung der zentralen Forderungen der Konvention nicht aus, weshalb die Kinderrechte entsprechend den beiden Entwürfen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten.
Bund-Länder-Gruppe berät über Grundgesetz-Änderung
In der Debatte verwiesen Abgeordnete von CDU/CSU und SPD auf den Koalitionsvertrag, in dem die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben ist. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten soll.
Die Redner und Rednerinnen der Koalitionsfraktionen schlugen vor, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten und luden die Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ein, gemeinsam einen übergreifenden Entwurf zu erarbeiten.
CDU/CSU: Kinderrechte vom Grundgesetz geschützt
Ohnehin seien die Rechte der Kinder in der Verfassungsrealität keine Leerstelle, sondern seien durch das Grundgesetz geschützt, sagte der Abgeordnete Thorsten Frei (CDU/CSU). Es gelte für alle Menschen, egal ob jung oder alt, und Artikel 6 garantiere den besonderen Schutz im Rahmen der Familie.
Deshalb dürfe bei einer möglichen Konkretisierung das gut austarierte Verhältnis von Familie, Staat und Kind nicht durcheinander gebracht werden, und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse berücksichtigt werden. An erster Stelle stehe die Aufgabe, die Familien zu stärken und die Eltern zu befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen. Dabei habe der Staat eine Wächterfunktion.
SPD will UN-Kinderrechtskonvention umsetzen
Die UN-Kinderrechtskonvention sei bis heute nicht vollständig umgesetzt, sagte Esther Dilcher (SPD). Das Kinderrechte Menschenrechte und damit Grundrechte sind, sei Teil des sozialdemokratischen Verständnisses. Daher müssten diese Rechte im Grundgesetz weiter verankert werden, sagte Dilcher mit Blick auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
An die Adresse der Linken und Grünen sagte sie, diese würden den Eindruck vermitteln, die Bundesregierung habe ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Dilcher sagte, Kinder seien keine Grundrechtsträger und könnten ihre Rechte daher nicht einfordern, was unbedingt geändert werden müsse. Der Vorrang des Kindeswohls setze voraus, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sind. Dies werde nicht umfassend genug berücksichtigt, sagte Dilcher.
FDP hält gute Familienpolitik für gebotener
Dr. Marco Buschmann (FDP) bemängelte an den Entwürfen, dass sie über Grundgesetzänderungen die Rolle des Staates zulasten der Rechte der Eltern und Kinder stärken würde. Der erste Zugang zu einer Verbesserung der Situation von Kindern sei jedoch das einfache Recht, eine gute Familienpolitik, eine gute Bildungspolitik und eine gute Sozialpolitik. Dies wolle auch die UN-Kinderrechtskonvention, der egal sei, auf welcher Normstufe ihre Anliegen umgesetzt werden.
Trotzdem könne man über Artikel 6 mit dem Hauptziel eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels reden. Durch eine Änderung dieses Artikels dürfe jedoch kein Schaden entstehen. Den Linken warf Buschmann vor, das bisher Erreichte auf den „Müllhaufen der Geschichte“ befördern zu wollen und damit einen verfassungsrechtlichen Schaden anzurichten.
AfD-Fraktion lehnt Gesetzentwürfe ab
Für die AfD lehnte Mariana Harder-Kühnel die Entwürfe ab. Die Forderungen hörten sich gut an, sagte sie, Kinder seien jedoch bereits Träger von Grundrechten und durch das Grundgesetz umfassend geschützt. Offenbar gehe es bei den Gesetzentwürfen um etwas anderes. Hintergrund der „populistischen Forderung“ seien Bestrebungen, den Staat zum Erzieher machen zu wollen.
Diesem Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern erteile die AfD eine Absage. Der CDU/CSU warf sie in diesem Zusammenhang eine Kehrtwende in Richtung linke Ideologie vor. Die AfD fordere, eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.
Grüne: Meilenstein für ein kindergerechtes Deutschland
Für Bündnis 90/Die Grünen begründete Katja Dörner den Gesetzentwurf ihrer Fraktion. Die Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention bezüglich Schutz, Förderung der Entwicklung, Beteiligung und der Verpflichtung zur vordringlichen Berücksichtigung des Kindeswohls habe man anlässlich von deren 30. Jahrestag aufgegriffen. Die Aufnahme in das Grundgesetz wäre ein Meilenstein für ein kindergerechtes Deutschland.
Das Argument, dies würde den Kindern nichts bringen, halte sie für falsch, sagte Dörner. So werde der Staat beispielsweise dazu verpflichtet, konsequent gegen Kinderarmut vorzugehen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt, und trotzdem sei jedes fünfte Kind arm oder von Armut bedroht. Dieses Problem wäre lösbar, wenn die Weichen in der Politik anders gestellt würden. Auch die Elternrechte würden mit dem Gesetzentwurf nicht beschnitten.
Linke: Kinder mit besonderem Anspruch auf Schutz
Norbert Müller (Die Linke) verwies darauf, dass die Kinderrechtskonvention keinen Verfassungsrang habe, aber bereits geltendes einfaches Bundesrecht sei. Dies genüge aber nicht. Dem Vorwurf, der Entwurf schränke die Rechte der Eltern ein, entgegnete Müller, Kinder seien nicht deren Eigentum. Dies sei ein verqueres Familienbild. Die Realität sei, das auch die Elternrechte gestärkt würden, wenn man die Rechte der Kinder stärkt.
Zudem seien Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat. Kinderrechte im Grundgesetz bedeuteten eine Stärkung der Abwehrrechte der Kinder gegenüber dem Staat und nicht gegenüber den Eltern, sagte Müller. Zudem verdränge das Argument, Menschenrechte würden auch für Kinder gelten, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien, sondern besonderen Anspruch auf Schutz hätten.
Gesetzentwurf der Grünen
Kinder haben Rechte, seien Grundrechtsträger, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Der in Artikel 6 festgelegte besondere Schutz der staatlichen Ordnung beziehe sich zwar auf Ehe und Familie, nenne aber Kinder nicht ausdrücklich. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung und diene dazu, die primäre Elternverantwortung vom Wächteramt des Staates abzugrenzen.
Nach Ansicht der Grünen fehlt auch eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist. Und es fehle ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz hinter den Standards der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe die Bundesregierung bereits dreimal aufgefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Es sei daher Zeit, dass im Grundgesetz eine starke Subjektstellung von Kindern verankert wird, um aufgrund der Bindung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an das Grundgesetz eine stärkere Kindeswohlorientierung und entsprechende Reformen zu befördern, schreiben die Abgeordneten.
Gesetzentwurf der Linken
Auch der Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz) verfolgt dieses Ziel. In Artikel 6 des Grundgesetzes soll nach dem Willen der Abgeordneten ein neuer Absatz zwei eingefügt werden, der lautet: „Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Ihr Wohl ist bei allem staatlichen Handeln, das sie betrifft, zu berücksichtigen. Die staatliche Gemeinschaft trägt Sorge für altersgerechte Lebensbedingungen, beteiligt Kinder und Jugendliche bei allen staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, und berücksichtigt ihre Ansichten angemessen.“
Damit werde ein eigenständiges Kindergrundrecht mit den Elementen Kindeswohlprinzip, Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche und Recht auf Entwicklung und Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen in das Grundgesetz aufgenommen, heißt es weiter. (mwo/vom/hau/06.06.2019)