Gesundheit

Ständige Impf­kommission hält an Impf­priorisierungen fest

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hält an den Impfpriorisierungen fest. Das machte der Stiko-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Mertens am Donnerstag, 6. Mai 2021, während einer öffentlichen Anhörung des vom Gesundheitsausschuss eingerichteten „Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“ unter Vorsitz von Rudolf Henke (CDU/CSU) deutlich.

Derzeit keine Impfempfehlung für Schwangere

Noch immer seien in den zu priorisierenden Gruppen viele Menschen nicht geimpft, sagte er. Derzeit seien rund 45 Prozent der 70- bis 79-Jährigen und fast 70 Prozent der 60- bis 69-Jährigen noch nicht geimpft. Es handle sich dabei um 10,8 Millionen Menschen. Auch bei jüngeren Vorerkrankten sei nur etwa ein Viertel einmal geimpft. „Aus ethischen und aus praktischen Gründen muss die Priorisierung aufrechterhalten werden“, sagte Mertens.

Keine Impfempfehlung könne derzeit für Schwangere gegeben werden, so der Stiko-Vorsitzende. Dafür sei die Datenlage nicht ausreichend. Gleiches gelte auch für die Impfung von Kindern.

„Epidemie geht die soziale Stufenleiter nach unten“

Wenn es denn aber eine Stiko-Impfempfehlung für Kinder gebe, sollte aus Sicht von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, sowohl bei Kinderärzten als auch in den Schulen – dort unterstützt von Impfteams – bei der Impfung „massiv losgelegt werden“.

Rosenbrock machte zudem darauf aufmerksam, dass Armut einen starken Faktor für Corona-Erkrankungen, auch mit schweren Verläufen, darstelle. „Die Epidemie geht die soziale Stufenleiter nach unten“, sagte er. Es sei daher „mehr als höchste Zeit“, diese besonders vulnerable Gruppen „ohne bürokratische Schwellen“ zu impfen.

Virus-Weitergabe durch Geimpfte nicht ausgeschlossen

Zur Wirksamkeit der Impfstoffe äußerte sich Prof. Dr. Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum der Goethe-Universität Frankfurt. Es gebe eine hohe Wirksamkeit gegen schwere Verläufe der Corona-Infektion und gegen Todesfälle, zumindest in den ersten Monaten. Gleichwohl müsse auch mit vereinzelten Impfdurchbrüchen gerechnet werden. Nicht ausgeschlossen sei auch die Weitergabe des Virus durch geimpfte Personen. „Die Transmission bei vollständig Geimpften ist um etwa 60 Prozent reduziert, aber nicht Null“, sagte Ciesek.

Was die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ getesteten Personen angeht, so machte sie deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen einem Antigen-Test und einem PCR-Test gebe. Letzterer sei für paar Stunden sehr zuverlässig. Der Antigen-Test hingegen sei eine Momentaufnahme und lasse eine Verletzung der AHA-L-Regeln nicht zu.

PCR-Tests den Jüngeren zur Verfügung stellen

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Prof. Dr. Alena Buyx, forderte anzuerkennen und politisch zu gestalten, dass diejenigen, die ihren eigenen grundrechtlich unterfütterten Anspruch auf eine Impfung für die priorisierten Gruppen zurückgestellt hätten, „einen doppelten Nachteil haben“. Es müsse so schnell wie möglich geimpft werden, „um diese Phase möglichst kurz zu halten“.

Zudem müssten die Inzidenzen herunter, damit die Beschränkungen für alle aufgehoben werden könnten. Außerdem, so Buyx, sollten die durch den Wegfall der Testpflicht für Geimpfte freiwerdenden Testkapazitäten, auch die PCR-Tests, der jüngeren Generation zur Verfügung gestellt werden.

Keine Ausgangssperren für tagesaktuell negativ Getestete

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und zugleich Mitglied des Ethikrates, sprach sich dafür aus, für tagesaktuell negativ Getestete die Ausgangssperren aufzuheben.

Aus Gerechtigkeitsgründen müssten diejenigen, die anderen bei der Impfung den Vortritt gelassen haben, eine Öffnungsperspektive erhalten. Aus seiner Sicht spricht nichts dagegen, mit einem negativen PCR-Test auch Partys zu besuchen.

Geimpfte haben ein Grundrecht auf Party

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin machte deutlich, dass die Aussage: „Es gibt kein Grundrecht auf Party“ verfassungsrechtlich falsch sei. Ein solches Recht sei durch die Allgemeine Handlungsfreiheit in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt.

Geimpfte, so Battis, hätten also ein Grundrecht auf Party. Ein damit verbundenes Restrisiko sei hinzunehmen.

„Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung“

Dem stimmte auch Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu. Mit Privilegien habe dies nichts zu tun. Vielmehr handle es sich um die zwingend gebotene Wiederherstellung der grundrechtlichen Normallage für Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr nicht mehr ausgeht.

Die vom Bundestag verabschiedete Verordnung für geimpfte und genesen Personen bewerteten Brenner und Battis als Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssten.

„500 bis 700 Genome komplett sequenzieren“

Um gezielter impfen zu können, brauche es mehr Wissen, sagte Prof. Dr. Hans-Jürgen Thiesen, Direktor des Instituts für Immunologie an der Universität Rostock.

Die Antwort auf die Frage, warum bestimmte Menschen an Corona schwer erkranken, liege im Genom der Menschen, sagte er. „Wir müssten etwa 500 bis 700 Genome komplett sequenzieren“, forderte Thiesen.

Parlamentarisches Begleitgremium

Dem Parlamentarische Begleitgremium Covid-19-Pandemie gehören 21 Mitglieder aus dem Gesundheitsausschuss, aber auch aus anderen Fachausschüssen an.

Sein Arbeitsbereich umfasst im Wesentlichen drei große Themenblöcke. Zunächst sind dies Fragen der Pandemiebekämpfung, wozu beispielsweise die Erforschung des Virus und seiner Mutationen, Chancen durch Digitalisierung sowie internationale Aspekte gehören. Der zweite Themenblock umfasst den Komplex der Impfungen, mit dem sowohl die Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen als auch der Zugang zur Impfung und die damit verbundenen ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekte gemeint sind. Schließlich sollen auch die gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen in den Blick genommen werden.

Als Erkenntnisquelle dienen dem Begleitgremium öffentliche Anhörungen von Sachverständigen und Expertengespräche. Zudem wird die Bundesregierung das Gremium regelmäßig über das aktuelle Infektionsgeschehen und anlassbezogen zu aktuellen Fragen der Pandemiebekämpfung unterrichten. (hau/06.05.2021)