Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur begleitenden Ausführung der europäischen Verordnung 2020 / 1503 und der Umsetzung der EU-Richtlinie 2020 / 1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz, 19/27410, 19/28403, 19/28605 Nr. 1.15) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29352) angenommen. Für die Vorlage stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD und FDP. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem angenommenen Gesetzentwurf (19/27410, 19/28403) werden europaweit geltende Regelungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister in deutsches Recht umgesetzt. Ziel sei insbesondere die Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung solcher Dienstleistungen unter Einhaltung eines ausreichenden Maßes an Anlegerschutz, heißt es im Gesetzentwurf. Schwarmfinanzierungsdienstleistungen können künftig nur angeboten werden, wenn eine Zulassung dafür vorliegt.
Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur internen Organisation, zur Geschäftsleitung, zu aufsichtsrechtlichen Sicherheiten und zum Umgang mit Interessenkonflikten und Beschwerdeverfahren vor. Auch die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen wurde ausdrücklich geregelt. Zum Zweck des Anlegerschutzes wurden darüber hinaus Informations- und Offenlegungspflichten festgeschrieben. Auch eine Kenntnisprüfung und „Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen“, werden vorgegeben.
Die vom Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen eröffnen unter anderem die Möglichkeit für Pensionskassen, durch eine Satzungsänderung die Rahmenbedingungen für Unterstützungszahlungen von Arbeitgebern zu verbessern. Geändert wurde auch die Haftung für Mitglieder von Aufsichtsorganen von Projektträgern und Schwarmfinanzierungsdienstleistern. Der Zeitraum, in dem die Gesetzesänderung zum festgelegten Vier-Augen-Prinzip bei Leasing- und Factoringinstituten umgesetzt werden muss, wurde um ein Jahr bis zum 1. Januar 2024 verlängert.
Weitere Anträge der Opposition
Abgelehnt wurden ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Kunden von Restschuldversicherungen besser schützen“ (19/9276) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Grünen sowie ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Effektiver Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen“ (19/14386 neu) mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/29352) zugrunde. Ein Antrag der Linken mit dem Titel „Kreditwucher beenden“ (19/29274) wurde direkt abgestimmt und mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen zurückgewiesen.
Erstmals erörtert wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für ein Volk von Eigentümern – Riester endlich reformieren“ (19/29209). Er soll nun federführend im Finanzausschuss weiterberaten werden.
Abgelehnter Antrag der FDP
Die Liberalen forderten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/9276) auf, das geltende Recht konsequent anzuwenden und zu prüfen, ob es bei Restschuldversicherungen zu Verstößen gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz kommt.
Wie die Abgeordneten erläuterten, dient eine Restschuldversicherung prinzipiell dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Etwa 32 Prozent aller Konsum- und Autokredite würden mit einer Restschuldversicherung versehen. Die Ursache für die hohe Abschlussrate sieht die FDP-Fraktion zumindest teilweise in der verbraucherunfreundlichen Vergabepraxis von Restschuldversicherungen.
Großbritannien als Vorbild
Die FDP-Fraktion forderte nach britischem Vorbild die Einführung einer sogenannten Abkühlphase zwischen dem Abschluss eines Kredits und einer Restschuldversicherung. In Großbritannien dürften Restschuldversicherungen frühestens eine Woche nach Abschluss des Kredits abgeschlossen werden.
So könne der Kreditnehmer seine Entscheidung in Ruhe überdenken, ohne dass der Eindruck entstehen würde, dass der Kredit nur in Kombination mit einer Restschuldversicherung gewährt werde, erläuterte die FDP-Fraktion.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Der Bundestag sollte nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auffordern, den Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen per Gesetz effektiver zu schützen. Ein entsprechender Entwurf sollte dem abgelehnten Antrag der Fraktion (19/14386 neu) zufolge einen Deckel von 1,5 Prozent bezogen auf die Restschuldversicherungsbeiträge vorsehen und sich auf sämtliche Zuwendungen vom Versicherer an das vermittelnde Kreditinstitut beziehen.
Weiter sollte er unter anderem eine zeitliche Entkoppelung von mindestens einer Woche zwischen dem tatsächlichen Zustandekommen vom Kredit- und vom Restschuldvertrag vorsehen, die Kreditfinanzierung der Restschuldversicherung untersagen, für Kostentransparenz sorgen und verbindliche sanktionsbewehrte Mindeststandards für alle Vermittlerinnen und Vermittler von Restschuldversicherungen vorsehen. Zur Begründung schrieben die Antragsteller unter anderem, Untersuchungen zeigten, dass es sich bei Restschuldversicherungen oft um überteuerte, teilweise nicht passende Produkte handelt, über deren Kosten und Konditionen die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum aufgeklärt würden.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Pläne der Bundesregierung, einen Provisionsdeckel für die Restschuldversicherung einzuführen, reichen nach Ansicht der Linken nicht aus. Das geht aus ihrem abgelehnten Antrag hervor (19/29274). Das Problem des Kreditwuchers könne so nicht gelöst werden, schrieben die Abgeordneten und verweisen dabei darauf, dass solcher Wucher teils existenzbedrohend sein könne.
Die Fraktion forderte deshalb unter anderem, dass die Tatbestandsvoraussetzung „auffälliges Missverhältnis“ für Verbraucherdarlehensverträge legal definiert wird. Dieses Missverhältnis liegt nach Ansicht der Fraktion dann vor, wenn die Jahreszinsbelastung des Kreditnehmers mehr als doppelt so hoch ist wie die Durchschnittszinsätze, die durch die Deutsche Bundesbank im Rahmen entsprechender Rechtsklauseln im Bundesgesetzbuch monatlich ermittelt werden oder um zwölf Prozentpunkte absolut überschreitet.
Neuer Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/29209) eine Riester-Reform. Konkret verlangt sie, die verpflichtende Beitragsgarantie sowie die Verrentungspflicht aufzuheben. „Die unflexiblen Anlageoptionen des jetzigen Riester-Systems haben maßgeblich zu dessen Unattraktivität beigetragen“, so die Antragsteller. Vor allem in der anhaltenden Niedrigzinsphase sei es daher geboten, die verpflichtende Beitragsgarantie abzuschaffen. Darüber hinaus solle eine Aufhebung der Verrentungspflicht Sparern eine „höchstmögliche Flexibilität bei der Planung ihres Lebensabends“ erlauben, heißt es in dem Antrag weiter.
Nach dem Willen der Liberalen sollen außerdem die Zulagenverfahren einfacher werden. Die Fraktion fordert, dass die Kinderzulage nicht mehr vom Bezug des Kindergeldes abhängt. Stattdessen solle sie pauschal bis zu einer Altersgrenze von 25 Jahren gezahlt werden und nicht zwischen dem Geburtsjahr der Kinder unterscheiden. Die Zulagen sollten direkt über das Finanzamt in die Verträge gespart werden, verlangt die Fraktion. Dadurch würde die „unnötige Komplexität der Zulagen endlich entschlackt“. (hle/sas/hau/irs/ste/06.05.2021)