Heftiger Streit über neues Bevölkerungsschutzgesetz
Die von der Bundesregierung geplante einheitliche Notbremse im Kampf gegen die rapide steigenden Corona-Infektionszahlen ist bei der Opposition teils auf heftige Gegenwehr gestoßen. Redner von FDP, der Linken und der AfD warfen der Regierung am Freitag, 16. April 2021, in einer von Zwischenrufen und harten Vorwürfen geprägten Debatte vor, den Bürgern unzumutbare und nicht zu rechtfertigende Auflagen zumuten zu wollen. Auch die Grünen kritisierten, die Vorlage sei in der jetzigen Form nicht zustimmungsfähig. Union und SPD verteidigten ihren Gesetzentwurf im Grundsatz, zeigten sich aber offen für Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) soll am 21. April vom Bundestag und am 22. April vom Bundesrat beschlossen werden.
Bundesweite Notbremse
Zur Eindämmung des Coronavirus soll künftig bundesweit eine automatische Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten. Die bundesweit einheitlichen Schutzvorkehrungen werden in einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konkret aufgeführt, darunter Kontaktbeschränkungen sowie Auflagen für Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Kultur, Sport oder Gaststätten. Vorgesehen ist unter anderem auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz außerdem dazu ermächtigt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 durch Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Beraten wurde im Zuge der Debatte zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Er wurde ebenso wie der Koalitionsentwurf im Anschluss an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Kanzlerin: Das Virus versteht keine Halbherzigkeit
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) machte in ihrer Rede den Ernst der Lage deutlich. „Es führt kein Weg daran vorbei, wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen.“ Dazu müssten die Kräfte von Bund und Ländern besser gebündelt werden. Die bundesweite Notbremse sei überfällig, denn die Lage sei sehr ernst. „Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff.“ Das zeigten unter anderem die belegten Intensivbetten. Merkel betonte: „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen“ und fügte hinzu: „Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sei die mit den Ländern bereits vereinbarte Notbremse künftig nicht mehr Auslegungssache, sondern greife automatisch. Die Kanzlerin räumte ein, dass damit harte Einschränkungen verbunden seien und nannte die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die Einwände dagegen nehme sie ernst, es gehe aber darum, Kontakte und Mobilität zu reduzieren, darunter „abendliche Besuchsbewegungen“. Dies sei zwar kein Allheilmittel, könne aber zusammen mit anderen Auflagen eine Wirkung entfalten. Sie halte die Auflagen für geeignet, verhältnismäßig und erforderlich, um die Infektionswelle zu brechen. Merkel betonte, die Pandemie habe gezeigt, dass das Virus keine Halbherzigkeiten verzeihe. „Es verzeiht auch kein Zögern, das Virus versteht nur die Sprache der Entschlossenheit.“ Das helfe am Ende allen. Die Notbremse sei das geeignete Instrument, um die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
AfD: Alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens
Die AfD-Fraktion hielt der Bundesregierung schwere Fehler und Machtmissbrauch zulasten der Bürger und der Wirtschaft vor. Mit Blick auf den Gesetzentwurf sagte Fraktionschefin Dr. Alice Weidel, noch nie habe es eine Bundesregierung gewagt, „in so wenigen Sätzen so viele Angriffe auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, auf Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prinzipien unterzubringen“. Die vorgeschlagene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes sei „ein alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens“ und offenbare ein tiefes Misstrauen gegenüber Bürgern und demokratischen Institutionen. Weidel rügte: „Sie misstrauen den Bürgern, deswegen wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren.“
Die Bundesregierung lege zudem die Axt an die föderalen Wurzeln der Republik, entmachte Ministerpräsidenten, Landräte und Bürgermeister, indem eine „Ermächtigung“ in das Gesetz geschrieben werde, Rechtsverordnungen zu erlassen. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen nannte die AfD-Politikerin „unverhältnismäßig und verfassungswidrig“, zudem nutzlos und kontraproduktiv. Die festgelegten Inzidenzzahlen seien willkürlich. Und wenn jemand Widerspruch anmelde, werde das als Verschwörungstheorie abgetan. Weidel forderte ein differenziertes Vorgehen und den gezielten Schutz von Risikogruppen, statt die Grundrechte für alle einzuschränken und das ganze Land „an die Wand zu fahren“.
Linke: Bundestag wird faktisch entmachtet
Harsche Kritik kam auch von Linksfraktionschef Dr. Dietmar Bartsch, der den Gesetzentwurf als Beleg dafür wertete, dass die Pandemiebekämpfung über die Bund-Länder-Gespräche gescheitert sei. Die Bundesregierung habe mit ihrem verfehlten Krisenmanagement das Land in die dritte Welle manövriert. Das Versagen der Verantwortlichen erscheine vielen Bürgern inzwischen als unverzeihlich. Andere Länder hätten sich mit konsequenten Impfungen schon Freiheiten geschaffen, Deutschland hingegen habe in der Impfkampagne versagt.
Bartsch fügte hinzu, es sei inakzeptabel, dass der Bundestag mit diesem Gesetz nicht gestärkt, sondern faktisch entmachtet werde und die Regierung sich einen Blankoscheck ausstellen wolle. „Das ist keine Stärkung des demokratischen Verfahrens, sondern eine Abrissbirne des Parlamentarismus.“ Die geplanten Auflagen seien auch nicht durchdacht. Aerosolforscher bestätigten, dass die Gefahr in Innenräumen lauere, nicht beim Abendspaziergang. Es sei richtig, Kontakte zu beschränken, eine Ausgangsbeschränkung sei aber nicht die Lösung. Bartsch warnte insbesondere vor den Folgen des Lockdowns für Kinder und Jugendliche. „Kinder sind der blinde Fleck in der Pandemiebekämpfung.“ Hingegen sei das Verständnis für die Wirtschaft stets groß.
FDP hat „verfassungsrechtliche Fragen“
Nach Ansicht der FDP wirft der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verfassungsrechtliche Fragen auf. Fraktionschef Christian Lindner räumte zwar ein, dass die Lage ernst und die Entwicklung auf den Intensivstationen problematisch sei. Die Ausgangssperre sei jedoch rechtlich und praktisch fragwürdig. So würde künftig auch ein geimpftes Ehepaar daran gehindert, nach 21 Uhr vor die Tür zu treten. Lindner warnte vor den sozialen Folgen eines Dauerlockdowns, wenn Menschen über Wochen in engen Wohnungen bleiben müssten. „Das ist ein enormer sozialer Schaden, der damit verbunden ist.“
Lindner mahnte, niemand könne ein Interesse daran haben, dass die Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht scheitere. Er forderte: „Es muss nun schnell, wirksam und rechtssicher gehandelt werden.“ Dazu gehöre eine Teststrategie und mehr Tempo beim Impfen. Es sei auch richtig, künftig den Bundestag stärker zu beteiligen und nicht nur auf die Bund-Länder-Gespräche zu setzen. Wenn nun aber gar keine Beteiligung der Länder mehr vorgesehen sei, wäre das die falsche Konsequenz aus dem Scheitern der Osterruhe.
Grüne: Nicht warten, bis die Schulen in Flammen stehen
Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) monierte eine fehlende Perspektive für die Bürger nach vielen Monaten in der Pandemie. Die Bürger verhielten sich solidarisch, würden aber inzwischen einseitig belastet. Die geplante Gesetzesänderung reiche nicht aus, um die dritte Welle zu brechen. Die Fraktionschefin bezweifelte, dass mit Einschränkungen ab einer Inzidenz von 100 die nötige Wirkung zu erzielen ist, und forderte einen niedrigeren Referenzwert. Den für Schulen geltenden Inzidenzwert von 200 lehnte sie auch ab. Man dürfe nicht warten, bis die Schulen „in Flammen“ stünden, zumal sich durch die Mutationen viele Kinder infizierten.
Göring-Eckardt rügte, dass der Entwurf nicht im Eilverfahren durch das Parlament geht und mahnte. „Es kommt jetzt auf jeden Tag an.“ Sie forderte zugleich lebensnahe Regeln. So müsse eine Ausgangsbeschränkung angemessen und verhältnismäßig sein. Zudem dürften die Regeln für die Wirtschaft nicht weiter locker ausfallen, während auf der anderen Seite eine Ausgangssperre gelte.
SPD: Länder sollen Notbremse schon jetzt umsetzen
Redner der Koalitionsfraktionen forderten die Opposition auf, konstruktiv an der gesetzlichen Änderung mitzuarbeiten. Bärbel Bas (SPD) sagte, viele Menschen erwarteten bundeseinheitliche Regelungen und keinen Flickenteppich. Sie forderte die Länder auf, schon jetzt von der Notbremse Gebrauch zu machen und nicht auf die Bundesgesetzgebung zu warten. Corona-Infektionen seien keine Kleinigkeit, manche Betroffene hätten noch lange damit zu tun, wenn die akute Krankheit auch schon überstanden sei.
Zunächst gehe es darum, die dritte Welle zu bekämpfen, danach könne und sollte über Stufenpläne gesprochen werden, „denn wir brauchen auch eine Öffnungsperspektive“. Dies sei insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig. Bas forderte ein rasches und entschlossenes Vorgehen, es sei „fünf nach zwölf“.
CDU/CSU: Licht am Ende des Tunnels
Thorsten Frei (CDU/CSU) appellierte an die Bürger, jetzt nicht den Mut zu verlieren, wo bereits Licht am Ende des Tunnels erkennbar sei. So sei zuletzt die Zahl der Impfungen deutlich gestiegen. Impfen allein reiche aber nicht, es müssten die notwendigen Begleitmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Er wandte sich entschieden gegen die Darstellung der Linken, wonach mit dem Gesetzentwurf die Rolle des Bundestages geschmälert werde. Der Entwurf gebe dem Parlament so viele Möglichkeiten wie nie zuvor. „Mehr Parlamentarismus geht doch überhaupt nicht.“
Es sei falsch, von einem Freibrief für die Bundesregierung zu sprechen. So gebe es einen Zustimmungsvorbehalt von Bundestag und Bundesrat für Verordnungen der Regierung. Frei sagte, entscheidend im Kampf gegen die Pandemie sei ein Mix aus unterschiedlichen Maßnahmen. Er sprach sich dafür aus, den „guten Gesetzentwurf“ in den folgenden Beratungen noch besser zu machen. Einen Ansatzpunkt sehe er etwa bei der Regelung für Schulen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollen dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen. Demnach sollen private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt werden. Ausgenommen dabei sind Kinder unter 14 Jahren.
Außerdem sollen zwischen 21 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen gelten. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums sollen allerdings gestattet bleiben, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen.
Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften
Untersagt werden soll bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen. Gleiches soll für Gaststätten gelten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sollen dagegen weiterhin möglich sein. Schließen sollen laut Vorlage auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken soll untersagt werden können. Die Regelungen sollen außer Kraft treten, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Regelungen für den Schulbetrieb
Weitere Einschränkungen sind für den Schulbetrieb vorgesehen. So sollen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 den Präsenzunterricht einstellen müssen. Ausnahmen sollen allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich sein.
Außerdem sieht der Entwurf eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert mehr Schnelltests und Selbsttests. Selbsttests ermöglichten es den Menschen, sich aktiv an der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beteiligen und andere zu schützen, heißt es in dem Antrag der Fraktion (19/27960).
Die Abgeordneten fordern, flächendeckend die Möglichkeit zu schaffen, mehrmals pro Woche für alle kostenlose Selbsttests zu erhalten. Für Kitas und Schulen sollten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche Schnelltests für Kinder und Personal angeboten werden. (pk/ste/eis/19.04.2020)