Sicherheitsüberprüfung bei Soldaten und Reservisten geplant
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ (19/28126) beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Laut Bundesregierung soll in das Soldatengesetz eine Regelung eingefügt werden, um eine intensivere Sicherheitsüberprüfung für Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr vornehmen zu können. Außerdem ist geplant, in das Reservistengesetz eine Rechtsgrundlage einzufügen, um für Reservistinnen und Reservisten, die zu einer Dienstleistung bestimmt sind oder dazu herangezogen werden sollen, eine einfache Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu können. Die Regelung soll nur auf jene Reservistinnen und Reservisten angewendet werden, bei denen ein nicht nur geringfügiger Reservistendienst nach dem Soldatengesetz in Betracht kommt.
Die zuständigen Stellen sollen veranlassen können, dass Personen aus Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen abgelöst werden, falls Erkenntnisse vorliegen, die einer solchen Verwendung entgegenstehen – beispielsweise extremistische Tendenzen, terroristische Aktivitäten oder Gewaltgeneigtheit. Mögliche Erkenntnisse sollen früher gewonnen werden, heißt es.
Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden können, bevor ein Schaden für die Bundesrepublik oder die Bevölkerung eintritt. Durch eine Überprüfung bereits vor Zugang zu einer dieser besonderen Ausbildungen, könne von vornherein verhindert werden, dass eine abstrakte Gefahr entsteht, indem die Ausbildung von Personen mit gewaltgeneigtem, extremistischen oder terroristischem Potenzial vorbeugend unterbunden wird. (hau/15.04.2021)