Die geplante Bundesstiftung Gleichstellung stößt bei Expertinnen auf große Zustimmung. Kritik entzündet sich jedoch an der Zusammensetzung der Organe der Stiftung. Dies wurde am Montag, 12. April 2021, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) über den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/27839) deutlich.
Die Sitzung wird am Dienstag, 13. April, ab 14.30 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Einrichtung der Bundesstiftung wird einhellig begrüßt
Einhellig begrüßten alle Sachverständigen die Einrichtung der Bundesstiftung. Diese könne einen wichtigen Beitrag leisten, um das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes in Artikel 3 und die Beseitigung von Benachteiligungen in die Praxis umzusetzen, lautete das einhellige Votum. Dies sei um so wichtiger, da man vom Ziel der Gleichstellung der Geschlechter in der gelebten Realität noch „meilenweit entfernt“ sei und sich während der Corona-Pandemie bestehende Gleichstellungsdefizite noch einmal verstärkt hätten, betonte Petra Bentkämper vom Deutschen Landfrauenverband.
Sigrid Isser vom Landesfrauenrat Hessen argumentierte, eine fundierte Politikberatung benötige eine verlässliche wissenschaftliche Basis. Hierfür könne die Stiftung einen großen Beitrag leisten. Dr. Barbara Stiegler vom Expertinnen-Netzwerk „Gender Mainstream Experts International“ bezeichnete die Einrichtung der Stiftung gar als einen „Meilenstein“ in der Gleichstellungspolitik.
Kritik an Zusammensetzung von Gremien
Kritik entzündete sich vor allem an der geplanten Zusammensetzung des Direktoriums, des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates. Obwohl die Stiftung als eine von der Ministerialverwaltung unabhängige Einrichtung angelegt sei, erfolge ihre Steuerung vor allem über den Stiftungsrat, der sich aus Mitgliedern des Bundestages unter dem Vorsitz des Bundesfamilienministeriums zusammensetze, und aus dem Direktorium, das durch das Familienministerium ernannt werde, monierte die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen. Dadurch erhalte die Politik ein Übergewicht in der Stiftung.
Um die Unabhängigkeit der Stiftung zu garantieren, solle der Stiftungsrat spätestens ab der zweiten Amtsperiode pluralistischer mit Vertretern der Zivilgesellschaft besetzt werden, mahnte Bothfeld. Dieser Forderung schlossen sich auch andere Expertinnen an. Kritisch bewertet wurde auch die Besetzung des Stiftungsbeirates. So sei die Zivilgesellschaft mit vier Vertretern neben Vertretern von Ländern, Kommunen und Wissenschaft nicht ausreichend repräsentiert, monierte Petra Bentkämper.
Kontroverse über paritätische Besetzung
Kontrovers wurde die Regelung beurteilt, dass die Stiftungsorgane möglichst paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen seien. Die Formulierung, dass eine paritätische Besetzung von Stiftungsrat und Stiftungsbeirat „angestrebt“ werde, habe „keinerlei Wirkmacht“, monierte Prof. Dr. Heide Pfarr vom Deutschen Juristinnenbund. Dies habe sich bereits bei der Besetzung von Gremien anderer Institutionen gezeigt.
Die Einbeziehung von Männern in die Stiftungsorgane sei zwar prinzipiell richtig und wichtig, aber im Kontext des Engagements und der fachlichen Kompetenzen zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern führe diese Regelung zu einer ungerechtfertigten Männerquote, kritisierte Pfarr. Es müsse sichergestellt werden, dass der Männeranteil in den Gremien die 50-Prozent-Marke nicht überschreite. Es könne nicht sein, dass höher qualifizierte Frauen wegen der angestrebten Parität nicht berücksichtigt würden. Auch Silke Bothfeld plädierte für einen Mindestanteil von 50 Prozent Frauen in den Gremien.
Gegen eine Geschlechterparität
Die Philosophin Prof. Dr. Ruth Hagengruber von der Universität Paderborn sprach sich ebenfalls gegen eine Geschlechterparität aus. Das entscheidende Kriterium bei der Gremienbesetzung müsse die wissenschaftliche Expertise sein, forderte sie. Petra Bentkämper hingegen plädierte für eine paritätische Besetzung der Gremien.
Kritisch bewertet wurde von mehreren Sachverständigen die Finanzierung der Stiftung. Die geplanten fünf Millionen Euro pro Jahr seien angesichts des breiten Aufgabenspektrums der Stiftung nicht ausreichend, sagte Dr. Anja Nordmann vom Deutschen Frauenrat. Barbara Stiegler verwies darauf, dass in anderen europäischen Staaten wie Belgien, Schweden und Spanien vergleichbare Institutionen finanziell besser aufgestellt seien.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland wollen die Koalitionsfraktionen eine Bundesstiftung Gleichstellung errichten. Diese soll durch Service und Beratung von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bei der Entwicklung von Lösungsansätzen und deren Umsetzung helfen, Forschungslücken identifizieren und bei Bedarf Forschungsaufträge vergeben sowie innovative Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung einschließlich zugehöriger Fördermaßnahmen entwickeln.
Die Abgeordneten verweisen auf den in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes formulierten Auftrag an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung von Frauen und Männern hinzuwirken. Die Kosten der Stiftung für den Bundeshaushalt werden für 2021 auf rund 3,2 Millionen Euro und ab 2022 auf rund 5,2 Millionen Euro jährlich beziffert. (aw/12.04.2021)