Schäuble erinnert an die erste Reichstagssitzung vor 150 Jahren
Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 25. März 2021, an ein besonderes parlamentarisches Jubiläum erinnert. „Vor 150 Jahren konstituierte sich der erste gesamtdeutsche Reichstag“, sagte Schäuble und bezog sich dabei auf den 21. März des Jahres 1871, als in Berlin das Parlament des neu geschaffenen deutschen Kaiserreichs zur ersten Sitzung zusammentrat.
„Freiheitliche Träume blieben unerfüllt“
Schon damals sei wegen Pocken leidenschaftlich über das Impfen debattiert worden, sagte der Bundestagspräsident. Das nach intensiven parlamentarischen Beratungen verabschiedete Reichsimpfgesetz habe die Grundlage dafür gelegt, diese Krankheit in Deutschland auszurotten – „wenn es auch erst sehr viel später gelang“.
Die Reichsgründung 1871 habe zwar den von vielen ersehnten Nationalstaat, die Einheit, gebracht. Unerfüllt geblieben seien dagegen die „freiheitlichen Träume“, für die über die Jahrzehnte gekämpft worden sei, nicht zuletzt in den einzelstaatlichen Parlamenten. Im Kaiserreich sei der Einfluss des Reichstages beschränkt geblieben, sagte der Bundestagspräsident. Der Leistung der Abgeordneten im Kräftemessen mit dem Reichskanzler und dem Kaiser werden man mit den Maßstäben, die heute an eine Parlament angelegt würden, aber allein nicht gerecht.
„Ein selbst-bewusstes Parlament weiß um seine Geschichte“
„Die Parlamentarier hatten ihren Anteil am Zusammenwachsen der Nation in einem einheitlichen Rechts- und Wirtschaftsraum, an den Anfängen des Sozialstaates“. Gesetzgeberisch – und als das „zentrale Forum der neu formierten Nation“, betonte Schäuble. Nicht alles sei hier entschieden worden, doch sei oft streitig darüber debattiert worden. „Ein – im Wortsinne – selbst-bewusstes Parlament weiß um seine Geschichte, und es hält das Bewusstsein dafür wach, dass das, was uns heute so selbstverständlich scheint, erst durchgesetzt werden musste.“
Der Soziologe Max Weber habe am Ende des Kaiserreichs die Folgen eines in seinen Rechten beschränkten Parlaments „brillant analysiert“ und eine über ihre Zeit hinausreichende Schlussfolgerung gezogen. Wie man das Parlament „fähig zur Macht“ macht, sei für ihn die Zukunftsfrage der deutschen Staatsordnung gewesen, alles andere nur „Nebenwerk“.
„Das Parlament bestimmt den Rahmen für die Regierungen“
Das Grundgesetz, so Schäuble weiter, stelle den Bundestag als einziges vom Volk direkt legitimiertes Verfassungsorgan ins Zentrum „unserer politischen Ordnung“: „Die Macht, die uns als gewählten Repräsentanten verliehen ist, verpflichtet. Denn Verfassungsrecht ist das eine. Die Stärke des Parlaments muss sich in der Praxis beweisen, im selbstbewussten Handeln – auch und gerade in Zeiten, die als Stunde der Exekutive gelten.“
Für Schäuble bestimmt das Parlament den Rahmen, in dem die Regierungen handeln – und nicht die Exekutive die Bedingungen, unter denen das Parlament debattiert. „Je maßloser in der Öffentlichkeit diskutiert wird, umso wichtiger wird die Funktion des Parlaments als der Ort, um politisches Handeln zu erklären, um in Rede und Gegenrede die Alternativen aufzuzeigen, um den Bürgern Orientierung zu geben.“
Gelinge das, so Schäuble, so wachse das Vertrauen in das repräsentative Prinzip – ein Vertrauen, dem „allerdings jeder einzelne Abgeordnete mit seinem Handeln immer wieder neu gerecht werden“ müsse: „Tut er es nicht, beschädigt er alle. Das sollte der letzte verstanden haben.“ (vom/25.03.2021)