Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Recht
Betrugsbekämpfung: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (19/25631) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Entsprechend dem Ziel der Richtlinie diene der Entwurf einer Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des unbaren Zahlungsverkehrs, heißt es in der Vorlage. Die EU-Richtlinie 2019 / 713 vom 17. April 2019 enthält dem Entwurf zufolge Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Sie sei am 30. Mai 2019 in Kraft getreten und müsse bis zum 31. Mai 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden, so die Regierung. Das geltende deutsche Recht entspreche bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie, heißt es weiter. Die noch erforderlichen Gesetzesänderungen sollen vorgenommen werden, indem vor allem die Straftatbestände der Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln und des Computerbetrugs erweitert werden und ein Straftatbestand der Vorbereitung des Diebstahls oder der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten geschaffen wird.
Elektronische Beweismittel: Die Fraktion Die Linke steht dem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (Ratsdokument 8110 / 18) kritisch gegenüber und hat einen diesbezüglichen Antrag (19/10281) eingebracht. Danach soll der Bundestag feststellen, dass der Verordnungsvorschlag mit dem Ziel, in der EU grenzüberschreitend elektronische Beweismittel einfacher und schneller zu gewinnen, aus grund- und datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen ist. Zudem sei der Vorschlag überflüssig, da zeitgleich auch der Europarat über die schnellere Herausgabe elektronischer Beweismittel verhandle, heißt es weiter. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem das Inkrafttreten der Verordnung zu verhindern, den Verordnungsvorschlag in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene abzulehnen und andere Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, ebenso zu handeln. Die Vorlage soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden.
Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen: „Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (19/25352), der ebenfalls federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten wollen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Strafprozessordnung so ändert, dass die Regelungen zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geändert werden. Zudem solle eine Entschädigung festgelegt werden. Eine Tatprovokation sei mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar, heißt es in dem Antrag unter Verweis auf die Verurteilung Deutschlands durch den EGMR wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Urteil sei aufgrund zweier Strafurteile deutscher Gerichte wegen Betäubungsmitteldelikten ergangen, zu denen die Verurteilten in rechtsstaatswidriger Weise provoziert worden seien, weswegen diese Klage beim EGMR eingereicht hätten.
Digitale Gewalt gegen Frauen: „Digitale Gewalt gegen Frauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25351), der federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich bei den Ländern dafür einzusetzen, dass „besondere Zuständigkeiten für die Strafverfolgung der digitalen Gewalt geschaffen werden“, etwa durch Spezialdezernenten und Staatsanwaltschaften mit entsprechender technischer Ausstattung und Ermittlungskompetenzen. Auch Frauen-, Mädchen- und LSBTIQ-Gewaltberatungsstellen und Frauenhäuser müssten mit mehr Personal mit spezifischen Kompetenzen, Ressourcen für Weiterbildung und technischer Infrastruktur für den zeitgemäßen Schutz der Daten ausgestattet werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Ernährung und Landwirtschaft
Lebensmittelverschwendung: „Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduzieren“ fordert die AfD in einem Antrag (19/26222), der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Demnach soll unter anderem die Abgabe überschüssiger Lebensmittel des Lebensmitteleinzelhandels und von Großmärkten an gemeinnützige Organisationen durch steuerliche Anreize gefördert werden, die diese an Bedürftige verteilen.
Weideschutz: Ein weiterer Antrag der AfD, der ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden soll, will den „Weidetierschutz verbessern“ und „tödliche Wolfsangriffe reduzieren“ (19/26230).
Forstliches Vermehrungsgut: „Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut fördern“ (19/26231) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der den Landwirtschaftsausschuss beschäftigen wird. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, „die Züchtungsstrategie unter der Verwendung weiterer stabiler Baumarten zu erweitern“. Als Beispiele nennen sie den Spitzahorn, die Schwarznuss oder die Vogelkirsche.
Forstliche Praxis: Ein vierter AfD-Antrag mit landwirtschaftspolitischem Inhalt ist mit „Demografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen kompensieren“ (19/26224) überschrieben. Demnach sollen unter anderem für Bundesforsten, sowie forstliche Forschungs- und Entwicklungsinstitute Dauerstellen durch Festanstellungen von mindestens zehn bis 15 Jahren Laufzeit geschaffen werden. Auch diese Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend weiterberaten werden.
Finanzen
Umsatzsteuer: Die FDP will mit einem Antrag „Liquidität schaffen“ und „Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen erlassen“ (19/26193). Federführend soll der Finanzausschuss die Initiative weiterberaten. Demnach solle durch die Veröffentlichung eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums bundesweit einheitlich dafür Sorge getragen werden, „dass Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und erheblich von der Pandemie betroffen sind, ihre Sondervorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2021 niedriger oder gegebenenfalls auf null Euro herabzusetzen können“.
Wirtschaft
Infrastruktur: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GRW-Gesetzes vorgelegt, mit dem vor allem strukturschwache Kommunen beim Straßenausbau unterstützt werden sollen. Die Vorlage soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Man wolle dazu beitragen, dass an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen eher umgesetzt werden können sowie ausgebaute Gewerbegebiete befriedigend genutzt werden, weil die Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus zur Herstellung einer bedarfsgerechten Straßenanbindung gesichert ist, heißt es zur Begründung im „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes“ (19/25632). GRW steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die Bundesregierung verspricht sich davon gute Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Die Neuregelung ist den Angaben zufolge notwendig, weil das bisherige Recht eine Förderung der Anbindung eines Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz verhindert – genau dies soll jetzt geändert werden. Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.
Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2020/21: Das Jahresgutachten 2020/2021 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (19/24330) soll federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden. In dem Gutachten rechnen die Wirtschaftsweisen damit, dass die deutsche Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr schrumpft. Damit korrigiert das Gremium eine Prognose aus dem Frühsommer nach oben; damals waren die Wirtschaftsweisen noch von einem Minus von 6,5 Prozent ausgegangen. Das Vorkrisenniveau des vierten Quartals 2019 dürfte allerdings nicht vor Anfang des Jahres 2022 erreicht werden, erklärt der Sachverständigenrat weiter. Bei seiner Prognose geht er davon aus, dass das Infektionsgeschehen mit begrenzten Eingriffen unter Kontrolle gehalten werden kann – ohne umfangreichen Shutdown oder wesentliche Störungen internationaler Lieferketten. Zugleich mahnt das Gremium, die langfristigen Herausforderungen im Blick zu halten: Digitalisierung und die geplante Reduktion von Treibhausgasen würden zu Strukturveränderungen und Transformationen in der Wirtschaft führen. „Die Wirtschaftspolitik sollte die Chancen ergreifen und die Rahmenbedingungen für eine widerstandsfähige und zukunftsorientierte Wirtschaft schaffen“, heißt es in dem Gutachten.
Jahreswirtschaftsbericht: Die Bundesregierung legt den Jahreswirtschaftsbericht 2021 (19/26210) vor, der federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden soll. Darin korrigiert sie ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr. Statt wie bisher mit 4,4 Prozent rechnet das Bundeswirtschaftsministerium nun mit einem Wachstum von drei Prozent. „Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst“, heißt es in dem Bericht. Die Arbeitslosenquote soll der Prognose zufolge 2021 leicht auf 5,8 Prozent sinken, die Zahl der Beschäftigten stagnieren. Für 2021 wird zudem mit einer deutlich anziehenden Inlandsnachfrage gerechnet. Die Exporte dürften nach dem Zehn-Prozent-Einbruch 2020 um 6,4 Prozent zulegen, schätzt das Ministerium weiter. In dem Bericht geht es ferner um Maßnahmen, die die Corona-Folgen für Wirtschaft und Unternehmen abfedern sollen, um Eckpunkte in den Bereichen Klimaschutz und Strukturwandel sowie um volkswirtschaftliche Analysen.
Einkaufszeiten für Risikogruppen: „Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen“ – so ist ein Antrag der AfD (19/26229) überschrieben, der Wirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll.
Umwelt
Klimaschutz: „Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ haben die Grünen einen Antrag (19/26218) betitelt, der im federführenden Umweltausschuss weiterberaten werden soll. Dem Antrag zufolge solle unter anderem „zeitnah eine wissenschaftliche Analyse zum Fachkräftebedarf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 durch ein unabhängiges und sektorenübergreifend aufgestelltes Institut“ erstellt werden.
Auswärtiges
Atomwaffenverbotsvertrag I: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beizutreten. Dieser am 21. Januar 2021 in Kraft tretende Vertrag schließe die Lücke, die der in den 1960er-Jahren verhandelte und 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag offen gelassen habe und sei ein wichtiger Schritt hin zur Vision einer atomwaffenfreien Welt, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/25811), der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Voraussetzungen für einen Beitritt Deutschlands zu schaffen und sich dafür einzusetzen, dass auch andere Nato-Partner dem Vertrag beitreten. Die Abgeordneten schlagen der Bundesregierung außerdem vor, wenigstens als Gast an den zukünftigen Staatentreffen der Mitglieder des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen teilzunehmen, solange ein Vertragsbeitritt „aufgrund der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden noch nicht möglich ist“.
Atomwaffenverbotsvertrag II: Die Fraktion Die Linke dingt in einem Antrag auf einen Beitritt der Bundesrepublik zum Atomwaffenverbotsvertrag (19/26172). Der Antrag soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Demnach solle umgehend die nukleare Teilhabe im Rahmen der Nato beendet werden. Die Atomwaffen sollten von deutschem Boden abgezogen werden.
Jemen: Die Friedensbemühungen im Jemen zu intensivieren, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/26220), der die humanitäre Lage in dem Land verbessern helfen soll. So solle etwa im europäischen Verbund das Gespräch mit der neuen US-Administration gesucht werden, „um arbeitsteilig und unter enger Miteinbeziehung Kuwaits und Omans die VN-Waffenstillstands- und Friedensgespräche voranzubringen“, heißt es. Die Vorlage soll federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden.
Gesundheit
Corona-Risikogruppen: „Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern – Risikogruppen besser schützen“: Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/26223) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach soll unter anderem Maßnahmen veranlasst werden, die Risikogruppen im Alltagsleben einen erhöhten Schutz vor der Infektion mit dem Coronavirus bieten.
Alkoholschäden: Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol zu schützen, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26118), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Demnach soll zeitnah eine Aufklärungskampagne durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veranlasst werden, in der die gesamte Bevölkerung über die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft informiert wird.
Gesundheitsversorgung: Die Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten als Hebel zur allgemeinen Gesundheitsversorgung ist Thema eines Antrags der FDP (19/26119), der das sogenannte Ziel 3 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verwirklichen helfen soll. Die Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Jahr 2015 habe einen Paradigmenwechsel für die globale Gesundheitspolitik, weg von losgelösten Zielen hin zu systematischen Ansätzen, eingeleitet. Im Zentrum des Gesundheitsziels 3 (SDG 3) „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ steht ein universeller Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung. Federführend wird der Gesundheitsausschuss den Antrag beraten.
Cannabis: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein Gesetzentwurf der FDP „zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (19/26181). Verpflichtende Genehmigungsverfahren vor einer Behandlung von Patienten mit Cannabis seien nicht zeitgemäß und führten zu hohen Aufwänden bei Ärzten und Krankenkassen, kritisieren die Liberalen in ihrem Entwurf. Sie plädieren deshalb für ein freiwilliges Genehmigungsverfahren, „das Ärzte wirkungsvoll vor Regressen schützt“.
Patientenberatung: Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten – Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren“ (19/25382) soll ebenfalls im Gesundheitsausschuss weiterberaten werden. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig, schreiben die Grünen in ihrem Antrag.
Obdachlosigkeit I: Ein Antrag der FDP sieht vor, „obdachlose Menschen in der Corona-Pandemie nicht zu vergessen“ (19/26184). Der Gesundheitsausschuss wird sich federführend mit der Vorlage befassen. Mit dem Antrag will die FDP unter anderem Maßnahmen treffen lassen, durch die das Infektionsrisiko in Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe minimiert werden.
Obdachlosigkeit II: Die AfD fordert ein „Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021“ (19/26227). Auch dieser Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Fraktion will unter anderem sicherstellen, dass Hilfsorganisationen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe mit ausreichend medizinischem Personal, Schnelltests sowie Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln versorgt werden, damit eine Versorgung der Obdachlosen gewährleistet ist.
Inneres
Planungssicherstellungsgesetz: Im Innenausschuss beraten werden soll ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes, den CDU/CSU und SPD vorlegen (19/26174). Mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020, so die Koalition, „konnte sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Die dazu notwendigen, bisher nur befristeten Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Namensänderung: Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung von Familiennamen und Vornamen (19/26177) soll ebenfalls federführend im Innenausschuss beraten werden. Der geltende Gesetzestext enthalte einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie „Reichsminister des Innern“, heißt es in dem Entwurf. Diese historischen Begriffe sollen nun bereinigt werden, so die Koalitionsfraktionen.
Meldepflicht in Beherbergungsstätten: Auch ein dritter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll im Innenausschuss weiterberaten werden. Es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (19/26176). Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Verfahren im Identitätsmanagement von Beherbergungsstätten bestünden nicht, schreibt die Koalition. Deshalb solle das Bundesmeldegesetz nun um eine „Experimentierklausel“ ergänzt werden, heißt es.
Homo- und transfeindliche Hasskriminalität: Die FDP-Fraktion bringt einen Antrag zum Schutz der Vielfalt ein. Er enthält Forderungen, um Homo- und transfeindliche Hasskriminalität zu bekämpfen (19/26159). So soll etwa die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt werden. Die Vorlage ist zur federführenden Beratung im Innenausschuss vorgesehen.
Presserecht: Die FDP-Fraktion tritt in einem Antrag für ein gerechtes Presserecht, das unabhängigen und investigativen Journalismus dauerhaft stärken soll, ein. Damit, so die Liberalen, könne auch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie geleistet werden. Der Antrag (19/26161) soll im Innenausschuss federführend beraten werden.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Bundestages: Ein Antrag der AfD zur „Auslegung von § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 126 der Geschäftsordnung“ (19/26228) soll federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten werden. Die erstgenannte Vorschrift besagt: Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten. Die zweitgenannte Vorschrift lautet: Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen werden, wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes dem nicht entgegenstehen.
Familie
Chancengerechtigkeit: Mehr Chancengerechtigkeit für Frauen fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26187). Aus der Corona-Krise seien zügig Lehren zu ziehen. So solle beispielsweise „die steuerliche Behandlung von übernommenen Kinderbetreuungskosten“ verbessert werden. Häufig würden Frauen gegenüber Männern steuerlich benachteiligt werden, kritisiert die Fraktion. Die Vorlage soll im Familienausschuss federführend weiterberaten werden.
Kultur
Gedenkstättenpädagogik: Die Fraktion Die Linke fordert, die Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche zu erweitern und als Bildungsmaßnahme in der schulischen Sekundarstufe I zu stärken. Ihr Antrag (19/26169) wurde zur federführenden Beratung in den Kulturausschuss überwiesen.
(eis/ste/28.01.2021)