AfD-Wahlvorschläge zur Besetzung von drei Gremien abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, über drei Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung verschiedener Gremien abgestimmt. Die vorgeschlagenen Bewerber und Bewerberinnen erreichten durchweg nicht die erforderliche Stimmenzahl von 355 und wurden somit nicht in die jeweiligen Gremien gewählt.
Es handelte sich dabei um Vorschläge zur Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (19/23873), von zwei Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (19/23874) sowie eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (19/23875).
Vertrauensgremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung
Die AfD-Fraktion hatte erneut den Abgeordneten Marcus Bühl (AfD) zur Wahl als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (19/23873) aufgestellt. Auf Bühl entfielen 112 Ja-Stimmen bei 508 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen. Vier der 641 abgegebenen Stimmen waren ungültig.
Zuletzt hatte Bühl am 29. Oktober 2020 kandidiert (19/22318). Auf ihn entfielen damals 124 Ja-Stimmen bei 509 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen. Auch in den 16 Wahlgängen zuvor konnte sich die AfD mit ihren Kandidaten bislang nicht durchsetzen. Neben Bühl hatte auch die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann (AfD) bereits dreimal zur Wahl gestanden.
Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.
Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz
Für die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hatte die AfD-Fraktion erneut die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz vorgeschlagen (19/23874). Auf Albrecht Glaser entfielen 98 Ja-Stimmen bei 520 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen, eine Stimme war ungültig. Volker Münz erhielt 119 Ja-Stimmen bei 499 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen, zwei Stimmen waren ungültig.
Beide hatten schon bei der Wahl am 29. Oktober 2020 zur Wahl gestanden (19/22319). Auf Glaser entfielen damals 102 Ja-Stimmen bei 522 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen, es gab drei ungültige Stimmen. Münz konnte 115 Ja-Stimmen bei 499 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen auf sich vereinigen, wobei es fünf ungültige Stimmen gab. Beide verfehlten bereits damals die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen. Der jetzige Wahlgang für das Gremium war der bereits 17. auf Vorschlag der AfD.
Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören.
Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz
Für die geheime Wahl zum Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (19/23875) hatte die AfD erneut den Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin nominiert. Auf Boehringer entfielen 124 Ja-Stimmen bei 490 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen, eine Stimme war ungültig. Malsack-Winkemann erhielt 104 Ja-Stimmen bei 507 Nein-Stimmen und 25-Enthaltungen, fünf Stimmen waren ungültig.
Beide hatten bereits bei der letzten Wahl am 29. Oktober 2020 kandidiert (19/22320). Boehringer erhielt damals 130 Ja-Stimmen bei 497 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen, wobei es sechs ungültige Stimmen gab. Malsack-Winkemann erreichte 119 Ja-Stimmen bei 517 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen, wobei eine Stimme ungültig war. Die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erreichten beide schon damals damit nicht. Auch für sie war es der 17. Wahlgang für diese Ämter in der laufenden Wahlperiode.
Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen.
In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt. (vom/25.02.2021)