Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Ernährung
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (19/25319) vorgelegt, der federführend in Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden. Zudem regele der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen sein. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungs-Behörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.
Finanzen
Verbrauchsteuern: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) vorgelegt, der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Dadurch sollen das Tabaksteuergesetz, das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Kaffeesteuergesetz, das Energiesteuergesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Stromsteuergesetz sowie das Alkopopsteuergesetz geändert werden. Die Umstellung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr von einem papiergebundenen Verfahren zu einem elektronischen Verfahren diene dem Bürokratieabbau und erfolge auch unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit.
Gesundheit
Aligner-Behandlungen: Die FDP möchte „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ (19/25668). Ein entsprechender Antrag soll im federführenden Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach fordert die Fraktion mehr Sicherheit für Patienten bei bestimmten Zahnbehandlungen. Durch eine sogenannte Aligner-Behandlung würden Zahnfehlstellungen korrigiert, heißt es. Solche Behandlungen müssten von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesteuert und überwacht werden, weil ansonsten schwere Schäden entstehen könnten. In den vergangenen Jahren seien aber Unternehmen in den Markt eingestiegen, die eine Behandlung oft ohne Begleitung eines Kieferorthopäden oder Zahnarztes anböten. Stattdessen bekämen die Patienten Modelliermassen zugeschickt und übernähmen die Therapie in Eigenregie.
Recht
Änderung des Handelsgesetzbuches: Die Fraktion der AfD hat einen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Handelsgesetzbuches eingebracht, der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Der Gesetzentwurf zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (19/25809) zielt darauf ab, die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeld im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach dem genannten Paragrafen abweichend von Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) von aktuell zwei Jahren auf vier Jahre zu verlängern. Dadurch werde dem Bundesamt für Justiz genügend Zeit eingeräumt, um die Ordnungsgeldforderungen fristgerecht einzutreiben. Erläuternd heißt es, die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft seien nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, unter anderem ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte offenzulegen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müsse das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durchführen. Auf diese Weise habe das Bundesamt allein 2019 Einnahmen aus Ordnungsgeldern in Höhe von 100,2 Millionen Euro erzielt. Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung des Ordnungsgeldes betrage zwei Jahre, wobei die Verjährung mit der Vollstreckbarkeit des Ordnungsmittels beginnt.
Verteidigung
Abgesetzt: Drohnen: Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag gegen die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr (19/25344) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Demnach sollte eine Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen (RPAS/UAV) sowohl in Form der Beschaffung von bewaffneten Drohnen und auch der Beschaffung von Munition für von ihr momentan genutzte Drohnen abgelehnt werden.
Arbeit und Soziales
Aufhebung der Verdienstgrenze: Die Fraktion der AfD will mit einem Antrag die „Aufhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte durch eine dynamische Kopplung an die Inflation“ erwirken (19/25807). Die Vorlage soll im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden. Die AfD will, dass die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung (sogenannte Minijobs) im Sinne des Paragrafen 8 Absatz 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf einen Betrag in Höhe von 450 auf 500 Euro im Monat angehoben wird. Zukünftig solle die Verdienstgrenze an die Inflationsrate gekoppelt werden. Zum 1. Januar jedes Jahres sollen dynamische Erhöhungen vorgesehen werden.
Mindestlohn: Die FDP fordert mit einem Antrag „Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission garantieren, Subsidiarität achten“ (19/25793). Die Vorlage soll federführend im Arbeitsausschuss weiterberaten werden. Die Liberalen fürchten eine „Politisierung des Mindestlohns“. Die Bundesregierung solle deshalb der Richtlinie für einen europäischen Mindestlohnrahmen nicht zuzustimmen, wenn diese die Subsidiarität verletze, die Kompetenzen der EU überschreite oder in die nationale Tarifautonomie eingreife, heißt es.
Auswärtiges
Westsahara I: „Eskalation in der Westsahara vermeiden – UN-Vermittlung möglich machen“ ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/25797) überschrieben, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Neben der Thematisierung des Westsahara-Konflikts im UN-Sicherheitsrat soll sich die Bundesregierung laut Vorlage schnellstmöglich um die Wiederbesetzung des Postens des UN-Sondergesandten für die Westsahara einsetzen. Auch gelte es, unverzüglich das Gespräch mit den europäischen Partnerländern, mit den USA und der Afrikanischen Union zu suchen, um Wege zu sondieren, den Konflikt zu deeskalieren.
Westsahara II: „Völkerrecht in der von Marokko besetzten Westsahara durchsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25784), der ebenfalls zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss ging. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara durch das Königreich Marokko“ zu verurteilen. Außerdem solle sie die Anerkennung dieser Besatzung durch US-Präsident Trump als Völkerrechtsbruch verurteilen und den Fall vor den Internationalen Gerichtshof bringen. Weitere Forderungen zielen auf einen Stopp von deutschen Rüstungsexporten nach Marokko und auf das Fischerei- und das Agrarabkommen zwischen der EU und dem nordwestafrikanischem Land. Diese sollten aus Sicht der Abgeordneten dahingehend geändert werden, dass die Gewässer und Landesgebiete der Westsahara ausdrücklich ausgenommen werden, bis ihr völkerrechtlicher Status durch ein Referendum geklärt ist.
(eis/ste/14.01.2021)