Geschichte

Vor 30 Jahren: Volks­kammer verab­schiedet neues Reise­gesetz

Schriftzug Volkskammer am Palast der Republik im September 1990

Die Volkskammer tagte im Palast der Republik. (© picture-alliance / akg-images)

Vor 30 Jahren, am Donnerstag, 11. Januar 1990, hat die neunte Volkskammer der DDR ein neues Reisegesetz verabschiedet. Das seit Monaten diskutierte Gesetz gab jedem DDR-Bürger das Recht, jederzeit ins Ausland zu reisen. In Paragraf 2 des Gesetzes hieß es dazu: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, jederzeit in das Ausland zu reisen und zu diesem Zweck einen Reisepass der Deutschen Demokratischen Republik zu erhalten. Er hat das Recht, jederzeit in die Deutsche Demokratische Republik einzureisen.“ Das „Gesetz über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik in das Ausland“ (Reisegesetz) das auch den Erwerb von Devisen regelte, trat am 1. Februar 1990 in Kraft. Doch bereits am 9. November 1989 war aufgrund dieser vom Ministerrat der DDR abgesegneten Reiseregelung die Berliner Mauer gefallen.

Im Herbst 1989 überschlugen sich die Ereignisse in der DDR. Die Massenflucht von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik und die wachsende Zahl der Protestierenden auf den wöchentlichen Montagsdemonstrationen setzten die Führung der DDR immer mehr unter Druck. Das Zentralkomitee der SED unter Generalsekretär Egon Krenz reagierte darauf mit der Erfüllung einer der zentralen Forderungen der Demonstranten – mehr Reisefreiheit. Nachdem ein früherer Entwurf vom 6. November von der Öffentlichkeit und der Volkskammer als völlig ungenügend abgelehnt worden war, beschloss das Zentralkomitee am 9. November eine überarbeitete Regelung. Bis zur Verabschiedung der neuen Reiseregelung durch die Volkskammer setzte ein entsprechender Ministerratsbeschluss die neuen Regelungen in Kraft.

„Sofort, unverzüglich“

In dem Beschluss vom 9. November 1989 hieß es dazu unter anderem: „Ab sofort treten folgende Regelungen für Reisen und ständige Ausreisen aus der DDR in das Ausland in Kraft: a) Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Versagungsgründe werden nur in besonderen Ausnahmefällen angewandt.“

In der anschließenden Pressekonferenz, die auch vom DDR-Fernsehen live übertragen wurde, verkündete SED-Politbüromitglied Günter Schabowski (1929-2015) überraschend die neuen Reiseerleichterungen. Auf die Frage, ab wann diese Regelung in Kraft treten würde, antwortete er, „sofort, unverzüglich (...) über alle Grenzübergangsstellen“. Diese Nachricht verbreitete sich wenige Minuten später über Radio und Fernsehen. Die Abendnachrichten in der Bundesrepublik berichteten von der Öffnung der deutsch-deutschen Grenze. Noch in derselben Nacht strömten Tausende Menschen zu den Grenzübergangsstellen, die allerdings noch nicht über entsprechende Anweisungen verfügten. Nach dem Ministerratsbeschluss hätte es zur Ausreise auch eines Visums bedurft.

„Tor auf! Tor auf!“

Die Erklärungen Schabowskis wurden jedoch so verstanden, dass Reisen ab sofort und formlos möglich seien. Am Berliner Grenzübergang Bornholmer Straße forderten deshalb Tausende Menschen „Tor auf! Tor auf!“. Die Grenzbeamten ließen zunächst nur einzelne Personen durch und stempelten ihre Personalausweise so ab, als gingen sie für immer. Nachdem jedoch immer mehr Menschen zum Grenzübergang geströmt waren und der Druck auf den Grenzübergang immer stärker wurde, entschied sich der diensthabende Kommandeur in eigener Verantwortung, die Schlagbäume zu öffnen. Jubelnd strömten Tausende DDR-Bürger nach West-Berlin. Wenig später wurden auch alle anderen innerstädtischen Grenzübergangsstellen geöffnet. Menschen aus beiden Stadthälften versammelten sich zu spontanen Freudenfeiern. Auch entlang der innerdeutschen Grenze wurden die ostdeutschen Nachbarn an den folgenden Tagen mit Sekt und Freudentränen empfangen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik in das Ausland am 1. Februar 1990 erhielten die Bürger der DDR auch formal endlich die uneingeschränkte Reisefreiheit. (klz/03.01.2020)