Die Revolution von 1918/19
Hunger, Entbehrung und Enttäuschung über den Kriegsverlauf verstärkten in der Bevölkerung den Wunsch nach einer politischen und gesellschaftlichen Neuordnung. Anfang November 1918 weiteten sich Aufstände kriegsmüder Matrosen in Kiel und Wilhelmshaven zu einer Revolution aus. Als sie am 9. November Berlin erreichte, erklärte Reichskanzler Max von Baden zur Beruhigung der Demonstranten eigenmächtig den Thronverzicht des Kaisers. Wenig später rief der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann die Republik aus und kam damit der Proklamierung der „freien sozialistischen Republik“ durch Karl Liebknecht um zwei Stunden zuvor.
Während die linkssozialistischen Kräfte eine Räterepublik nach sowjetrussischem Vorbild anstrebten, wollten Sozialdemokraten und bürgerliche Parteien eine parlamentarische Demokratie errichten. Auf dem Ersten Reichskongress der Arbeiter und Soldatenräte im Dezember 1918 hatte sich eine große Mehrheit für die Wahl zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung ausgesprochen. Die Auseinandersetzung um die politische Gestaltung der Republik nahm im Januar 1919 eine blutige Wendung. Die radikale Linke versuchte, ihre Vorstellungen mit Waffengewalt durchzusetzen, doch die Befürworter der Demokratie entschieden den Kampf für sich.
Bei der Wahl am 19. Januar 1919 stimmte eine überwältigende Mehrheit für die demokratischen Parteien. Erstmals besaßen Frauen ein aktives und passives Wahlrecht. Am 6. Februar trat die Nationalversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Wegen der revolutionären Unruhen in Berlin wich die Versammlung für rund ein halbes Jahr nach Weimar aus. Zum ersten Reichspräsidenten wurde Friedrich Ebert (SPD) gewählt. Eine Koalition aus SPD, Zentrum und DDP bildete die provisorische Regierung unter dem Ministerpräsidenten Philipp Scheidemann. Hauptaufgabe der Nationalversammlung war die Ausarbeitung einer neuen, demokratischen Verfassung.
Die Verfassung der Weimarer Republik
Die Nationalversammlung verabschiedete am 31. Juli 1919 mit großer Mehrheit die im Wesentlichen von dem liberalen Staatsrechtler Hugo Preuß entworfene parlamentarischdemokratische Verfassung. Sie galt als eine der liberalsten Staatsordnungen Europas. Zahlreiche Grund und Freiheitsrechte wie Rechtsgleichheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, das Recht der freien Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit sowie Glaubens und Gewissensfreiheit waren bereits in der Paulskirchenverfassung enthalten und wurden nun Realität.
Dem auf vier Jahre zu wählenden Reichstag oblag vor allem die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive. Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen. Eine Bestätigung durch den Reichstag war nicht erforderlich. Er war jedoch in seiner Amtsführung vom Vertrauen des Reichstages abhängig und musste zurücktreten, wenn ihm das Vertrauen entzogen wurde. Der Reichsrat vertrat die Länder auf Reichsebene.
Der direkt vom Volk auf sieben Jahre zu wählende Reichspräsident war als Gegengewicht zum Reichstag mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Er besaß das Recht zur Reichstagsauflösung. Artikel 48 der Verfassung befugte ihn, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit den Ausnahmezustand zu verhängen und Notverordnungen zu erlassen. Die Machtfülle des Reichspräsidenten hob den verbreiteten Wunsch nach einer überparteilichen und „starken Autorität“ an der Spitze des Staates hervor.
Der Streit um die Reichsflagge war auch ein Konflikt um die neue Republik. Die Farben der 1848erRevolution „Schwarz-Rot-Gold “ setzen sich zwar gegen die Farben des Kaiserreiches durch, doch die Auseinandersetzung schwelte bis zum Ende der Republik und verdeutlichte die Abneigung von weiten Teilen der Bevölkerung gegen die Demokratie.
Belastungen und Herausforderungen
Der anfänglich starke Rückhalt für die Weimarer Republik schwand rasch. Die Mehrheit der zu Republik und Demokratie stehenden Parteien ging schon bei der ersten Reichstagswahl im Juni 1920 verloren. Ein entscheidender Grund dafür war die Unterzeichnung des Versailler Vertrages im Sommer 1919. Die in ihm festgelegten Bedingungen, die erzwungene Anerkennung der alleinigen Kriegsschuld und die hohen Reparationsforderungen stellten eine schwere Hypothek dar. Die meisten Deutschen lehnten diesen Friedensvertrag als „Diktat und Schandfrieden“ ab.
Der Ablehnung des republikanischen Staates versuchte die Regierung entgegenzuwirken, indem sie positive und identitätsstiftende Zeichen für die Republik setzte. Seit 1921 wurde jeweils am 11. August die Verfassung mit Feierlichkeiten gewürdigt. Aus demselben Grund erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert das „Lied der Deutschen“ von Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1922 zur Nationalhymne. Bis dahin hatte es keine gemeinsame Hymne aller Deutschen gegeben.
Mit der Besetzung des Ruhrgebietes durch französische und belgische Truppen im Januar 1923 begann die vorläufig schwerste Bewährungsprobe für die junge Republik. Hyperinflation, eine schwere wirtschaftliche und soziale Krise sowie Putschversuche von links und rechts bedrohten die innere Ordnung und staatliche Einheit Deutschlands. Die 1924 einsetzende Phase relativer Stabilität endete mit der im Oktober 1929 beginnenden Weltwirtschaftskrise. Arbeitslosigkeit nahm zu und Verzweiflung griff um sich. Während die gemäßigten Parteien keine Kompromisse für eine konstruktive Lösung fanden, entfesselten die Gegner der Republik eine maßlose Agitation gegen das parlamentarische System.
Auflösung der Demokratie
Die Weltwirtschaftskrise traf Deutschland weit stärker als andere Länder: Die Produktion fiel, die Einkommen sanken und die Arbeitslosigkeit stieg. Seit dem Bruch der großen Koalition aus SPD, Zentrum, DVP, DDP und BVP im März 1930 gab es im Reichstag keine parlamentarische Mehrheit mehr für eine arbeitsfähige Regierung. Reichspräsident Paul von Hindenburg beauftragte daraufhin den Fraktionsvorsitzenden des Zentrums mit der Bildung einer Minderheitsregierung.
Mit dem Kabinett unter Heinrich Brüning verlagerte sich die politische Macht vom Parlament auf den Reichspräsidenten und seine Berater. Brünings Nachfolger regierten ebenfalls gegen den Mehrheitswillen des Parlamentes. Die insgesamt vier „Präsidialkabinette“ bis 1933 waren allein vom Vertrauen des Staatsoberhauptes abhängig. Mit Hilfe des in Artikel 48 der Verfassung verankerten Notverordnungsrechts konnten die autoritären Präsidialregierungen Gesetze durchsetzen, die im Reichstag keine Mehrheit fanden.
Mit Reichskanzler Franz von Papen strebten Hindenburg und große Teile der konservativen Eliten die Umsetzung autoritärer Regierungspläne an. Am 20. Juli 1932 wurde in einem Staatsstreich die von Otto Braun geführte sozialdemokratische Regierung in Preußen abgesetzt: Dieser „Preußenschlag“zerstörte das „demokratische Bollwerk Preußen“. Notverordnungen und Reichstagsauflösungen höhlten das parlamentarische System immer stärker aus. Blutige Saal und Straßenschlachten vor allem zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten gehörten jetzt zum täglichen Erscheinungsbild. Seit der Wahl im Juli 1932 stellte die NSDAP die stärkste Reichstagsfraktion. Trotz des mit 37,4 Prozent deutlichen Wahlsieges blieb Adolf Hitler der Weg zur Kanzlerschaft noch versperrt.