Besuch

180 Tage, 164 Gesetze, 93 Beschlüsse zur Wiedervereinigung

30 Jahre freie Wahlen zur Volkskammer

13. bis 27. März 2020

Am 18. März 1990 wurden die Abgeordneten der Volkskammer, des Parlaments der DDR, zum ersten Mal frei, direkt und geheim gewählt. Während der offiziell verankerte Führungsanspruch der SED bislang keinen wirklichen politischen Einfluss der Abgeordneten zugelassen hatte, wandelte sich die Volkskammer nun zu einem echten Parlament, deren Mitglieder aktiv Einfluss auf die politischen Entscheidungen nahmen und den Weg zur Deutschen Einheit bereiteten. Der Wahl waren Proteste und Demonstrationen gegen die SED-Staatsführung der DDR vorausgegangen, die erst zum Fall der Mauer am 9. November 1989, dann zur Einrichtung eines Runden Tisches im Dezember 1989 und schließlich zu freien Wahlen geführt hatten. Wie die Wahlen selbst, war auch der Wahlkampf eine neue Erfahrung für die Bürgerinnen und Bürger der DDR: Anstelle der SED, die mit den vier Blockparteien als „ Nationale Front“ gewöhnlich mit nahezu 100 Prozent Zustimmung aus den Abstimmungen hervorging, stellten sich nun 24 Parteien und Wahlbündnisse zur Wahl.

Am 5. April 1990 trat die neu gewählte Volkskammer zu ihrer ersten Sitzung im Palast der Republik zusammen. Zu den ersten Aufgaben der 409 Abgeordneten gehörte die Besetzung des Präsidentenamtes. Mit Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU) übernahm zum ersten Mal eine Frau die Präsidentschaft eines DDR-Parlaments. Noch in der ersten Sitzung sprach sie den Wunsch aus, „dass die Parlamente die Zukunft gestalten, und nicht nur die Regierung.“ Dieser Anspruch sollte die Arbeit der Volkskammer bestimmen.

In den sechs Monaten zwischen Konstituierung und Auflösung bewältigten die Mitglieder der Volkskammer ein beeindruckendes Arbeitspensum. Obwohl sie zunächst weder über ausreichende Büroausstattungen verfügten noch von einer funktionierenden Parlamentsverwaltung unterstützt wurden, hielten sie im Plenum 38 Sitzungen ab. Sie berieten und verabschiedeten 164 Gesetze und 93 Beschlüsse. Dabei ließen die Abgeordneten der Volkskammer keineswegs alle Vorlagen der Regierung unverändert passieren. So ergänzten sie den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR um das Staatsziel „Schutz der Umwelt“. Selbstbewusst schalteten sie sich in die Regierungsverhandlungen zur Übernahme des „Stasi-Unterlagen-Gesetzes“ in den Einigungsvertrag ein.

Dabei setzten sie eine Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag durch, nach der der Deutsche Bundestag nach der Wiedervereinigung ein Gesetz zum Umgang mit den Stasi-Akten erlassen und einen Sonderbeauftragten für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR einsetzen solle. Darüber hinaus gaben sich die Präsidentinnen von Bundestag und Volkskammer, Prof. Dr. Rita Süssmuth und Dr. Sabine Bergmann-Pohl, eine eigene Agenda, luden zum Beispiel zu gemeinsamen Sitzungen der Ausschüsse „Deutsche Einheit“ oder reisten gemeinsam nach Israel.

Die Ausstellung zeigt die Arbeit der frei gewählten Volkskammer vom Beschluss des Runden Tisches, freie Wahlen durchzuführen, über den Wahlkampf bis zur ersten gesamtdeutschen Sitzung des Deutschen Bundestages nach der Wiedervereinigung am 4. Oktober 1990 im Reichstagsgebäude. Die Protokolle und die Filmmitschnitte aller Tagungen werden auf einer Medienstation zur Verfügung gestellt, zudem erinnert ein aus Anlass der Ausstellung aufgenommenes Doppelinterview mit Dr. Sabine Bergmann-Pohl und Prof. Dr. Rita Süssmuth an den Schulterschluss der damaligen Parlamentspräsidentinnen, der den Weg zur Wiedervereinigung ebnen half.

Besichtigung

Die Ausstellung kann nach den Zutrittsbedingungen des Deutschen Bundestages nur nach vorheriger Anmeldung besichtigt werden.

13. bis 27. März 2020

Paul-Löbe-Haus
Eingang West
Konrad-Adenauer-Straße 1
Berlin-Mitte

Öffnungszeiten

montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr

Anmeldung

Telefon: +49 30 227-38883
E-Mail: ausstellungen@bundestag.de, oder direkt online:
www.bundestag.de/parlamentarische_ausstellung
Bitte geben Sie hierbei Ihren vollständigen Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum sowie das Datum und die Uhrzeit des gewünschten Besuchstermins an.