Abgeordnete
Kranken- und Pflegeversicherung; Beihilfe

Einige Abgeordnete erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung. (© DBT / Jörg F. Müller)
Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.