Abgeordnete

Kranken- und Pflegeversicherung; Beihilfe

Ein Abgeordneter schaut sich den Vorab-Kürschner mit den Portäts der MdBs an.

Einige Abgeordnete erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung. (© DBT / Jörg F. Müller)

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.