Geboren am 20. April 1985 in München; römisch-katholisch.
2001 Realschulabschluss. 2003 Erwerb der Fachhochschulreife. 2003 bis 2004 Zivildienst. 2004 bis 2009 Studium der Betriebswirtschaftslehre. 2009 bis 2011 Doktoratsstudium. 2011 Promotion.
2009 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter. 2011 bis 2013 Referent im Gesundheitswesen. Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
2008 bis 2014 Mitglied im Bezirksausschuss 16 der Landeshauptstadt München, Ramersdorf-Perlach. 2009 bis 2011 Vorsitzender der Jungen Union München, seit 2009 CSU-Ortsvorsitzender München-Waldperlach sowie stellvertretender Vorsitzender der CSU München-Ost. Seit 2014 Vorsitzender der CSU Bundeswahlkreiskonferenz München-Ost, seit 2018 Vorsitzender Fachausschuss Entwicklungspolitik im Außen- und Sicherheitspolitischen Arbeitskreis (ASP) der CSU.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
BARMER Krankenkasse, Berlin,
Referent, Rückkehrrecht
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Hochschule für angewandte Wissenschaften München, München,
Lehrbeauftragter
Funktionen in Unternehmen
Baker Tilly Stiftung gemeinnützige GmbH, Berlin,
Mitglied des politischen Beirates, ehrenamtlich
Engagement Global gemeinnützige GmbH, Berlin,
Mitglied des ASA-Programmbeirates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsch-Mosambikanische Gesellschaft e.V., München,
Vorsitzender des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Deutsche Afrika Stiftung e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Freunde des Viktualienmarkts e.V., München,
Erster Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
Help - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Stiftung Neues Konzerthaus München, München,
Mitglied des politischen Beirates, ehrenamtlich
Verein zur Förderung junger nationaler und internationaler Künstler der Spitzenklasse e.V., München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.