Esra Limbacher

Volljurist SPD

Esra-Leon Limbacher
Esra-Leon Limbacher (© Esra Limbacher/Dominik Butzmann)

Geboren am 1. Mai 1989 in Wiesbaden; römisch-katholisch; verheiratet.

Aufgewachsen im saarländischen Limbach in der Gemeinde Kirkel. Nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und in England als Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung. Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens mit dem Schwerpunkt deutsches und internationalen Steuerrecht. Englischer Masterabschluss Master of Laws mit Schwerpunkt auf internationalem Handelsrecht an der englischen University of Exeter. Zwischenzeitlich Verleihung des Zertifikates für Patent- und Innovationsschutz an der Universität in Saarbrücken. Zweites juristisches Staatsexamen 2019 im Oberlandesgerichts-Bezirk Zweibrücken, Rheinland-Pfalz.

Stationen in deutschen und internationalen Kanzleien, praktische Erfahrung im Steuer- und Zivilrecht. Referent im höheren Dienst der saarländischen Landesverwaltung.

Seit 2020 Promotion an der Universität des Saarlandes, dort auch Lehrbeauftragter.

Seit 2005 Mitglied der SPD. Politische Ämter in der Jugendorganisation JUSOS und der SPD. 2009 Wahl in den Gemeinderat der Gemeinde Kirkel bei den Kommunalwahlen und Mitglied in diesem Gremium bis 2021. Seit 2019 Mitglied des Kreistags des Saarpfalz-Kreises und Fraktionsvorsitzender der SPD.

Seit 2024 Generalsekretär der SPD Saarland.

Reservist bei der Deutschen Bundeswehr und Offizier der Reserve. Im Saarland ehrenamtlicher Vorsitzender der Johanniter-Unfall-Hilfe und Vorstand der Hedwig-Halter-Stiftung in Homburg.

[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Saarbrücken,
  • Referent, Rückkehrrecht


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Universität des Saarlandes, Saarbrücken,
  • Lehrbeauftragter


Funktionen in Unternehmen

  • Baugenossenschaft Saarland eG, Saarbrücken,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (ab 01.09.2025)

  • Gebäude-, Energie- und Wasser-Managementgesellschaft mbH (GEW Management GmbH), Homburg,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 25.06.2025)

  • Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung mbH (AQuis), Homburg,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 25.06.2025)

  • Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung des Saarpfalz-Kreises (GAW) gemeinnützige GmbH, Blieskastel,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 25.06.2025)

  • IGS Versicherungsvermittlungs- und Immobiliengesellschaft Saarpfalz mbH, Homburg,
  • Mitglied des Aufsichtsrates

  • Kreiskrankenhaus St. Ingbert GmbH, St. Ingbert,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 25.06.2025)

  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbH, Bexbach,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Kreissparkasse Saarpfalz, Homburg,
  • Mitglied des Verwaltungsrates

  • Kreisvolkshochschule Saarpfalz-Kreis, Blieskastel,
  • Mitglied des Beirates

  • Saarpfalz-Kreis, Homburg,
  • Mitglied des Kreistages und Kreisbeigeordneter
  • monatlich, 550,00 EUR, Brutto
  • zuzüglich Summe unregelmäßiger Zahlungen 2025: 1.980,00 EUR, Brutto
  • Fraktionsvorsitzender

  • Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar, Bexbach,
  • Mitglied der Verbandsversammlung


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Hedwig-Stalter-Stiftung, Saarbrücken,
  • Vorsitzender des Vorstandes

  • Regionalverband Saar des Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Butzbach,
  • Vorstand, ehrenamtlich

  • Siebenpfeiffer Stiftung, Homburg,
  • Mitglied des Beirates (ab 25.06.2025)
  • Stellv. Mitglied des Beirates (bis 24.06.2025)

  • Stiftung für Kultur und Umwelt der Kreissparkasse Saarpfalz, Homburg,
  • Mitglied des Kuratoriums (bis 25.06.2025)

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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