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Mandat
Das Mandat (lateinisch „mandare“: auftragen, übergeben, anvertrauen) ist das Amt und die Aufgabe der Parlamentarier. Die Abgeordneten des Bundestages verfügen über ein freies Mandat. Das bedeutet, dass die Abgeordneten bei der Ausübung dieses Amtes nicht an Weisungen gebunden sind (Artikel 38 des Grundgesetzes). Das Gegenteil des freien Mandats ist das imperative Mandat, das die Abgeordneten an den Willen der Wählerschaft oder an Weisungen der Partei oder der Fraktion bindet.