Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf Privathaushalte
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung wird dem Bundestag im November 2024 den zweiten Erfahrungsbericht zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorlegen, in dem auch die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf Privathaushalte betrachtet werden. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6931) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/6685) zum Kimageld in Aussicht.
In ihrem ersten Erfahrungsbericht sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass das BEHG gegenwärtig nur einen geringen Anteil an den Endkundenpreisen für Energie ausmache und Belastungen für Rückerstattungsmaßnahmen, wie etwa die Abschaffung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), in weiten Teilen aufgehoben würden.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass bereits heute sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Aus dem Fonds würden zum Beispiel die Absenkung der EEG-Umlage und Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Klimaschutz, etwa im Gebäudebereich, finanziert. Der Koalitionsvertrag lege fest, dass ein sozialer Mechanismus zur Kompensation eines künftigen CO2-Preisanstiegs und zur Gewährleitung der Akzeptanz des Marktsystems über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickelt werde (Klimageld).