Ausschuss gibt grünes Licht für Sicherheitspaket
Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für das „Sicherheitspaket“ der Regierungskoalition frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und AfD sowie den Gruppen Die Linke und BSW verabschiedete das Gremium dazu am Mittwoch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) in modifizierter Fassung. Für den Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) votierten neben den Koalitionsfraktionen auch die AfD-Fraktion, während die Unionsfraktion und die beiden Gruppen ihn ablehnten. Die zwei Vorlagen stehen am Freitagvormittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach sollen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Vorgesehen ist ferner der „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Verschärft wird zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass etwa bei Volksfesten, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr der Umgang mit Messern „untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.
Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach werden neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen. Ziel der Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet ist der Vorlage zufolge insbesondere, „mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren“.
Für BKA und Bundespolizei sollen zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Diese Befugnisse können laut Vorlage bei großen Datenmengen dazu dienen, Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen, und auf diese Weise die Polizeibehörden in die Lage versetzen, „bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten“.
Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Ausschuss zu beiden Gesetzentwürfen gemeinsame Änderungsanträge von SPD, Grünen und FDP. Dabei wurde der Änderungsantrag zu dem Entwurf zur verbesserten Terrorismusbekämpfung bei Enthaltung der AfD-Fraktion von der CDU/CSU-Fraktion und den beiden Gruppen abgelehnt und der zweite Änderungsantrag von der gesamten Opposition. Danach werden etwa Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nur von Leistungen ausgeschlossen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält. Auch sollen sich Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie „sittlich zwingend geboten“ sind.
Begrenzt wird die Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich öffentlicher Internet-Daten. Unter anderem muss dafür nun der Verdacht einer „besonders schweren“ Straftat vorliegen. Auch soll die Bundesregierung vor dem Einsatz solcher Maßnahmen in einer Rechtsverordnung „das Nähere zu dem technischen Verfahren“ bestimmen und dazu vorher die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören. Beim Waffenrecht wurden die Ausnahmen vom Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen erweitert, beispielsweise um den Anlieferverkehr sowie um Inhaber und Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kunden.