Bundesrat hält Urheberrechtsentwurf für verbesserungswürdig
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (19/28171) über die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426). In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf allgemein heißt es unter anderem, der Bundesrat begrüße das Ansinnen der Bundesregierung, einen ausgewogenen Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorzulegen.
Gleichzeitig sei der Bundesrat der Auffassung, dass der Gesetzentwurf mit Blick auf die Belange der Medien- und Kreativunternehmen an einigen Stellen noch verbesserungswürdig ist. Unter anderem bittet er die Bundesregierung darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassend zu prüfen, ob durch den Gesetzentwurf insgesamt bestehende Erlös- und Geschäftsmodelle von Urhebern und anderen Rechteinhabern in allen betroffenen Branchen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. So seien zum Beispiel insbesondere Presse- und Rundfunkunternehmen auch in Bezug auf ihre Erlösmodelle in besonderer Weise verfassungsrechtlich geschützt.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung unter anderem, sie habe die in der Stellungnahme eingangs geforderte umfassende Interessenabwägung durchgeführt und hierbei die Interessen aller Beteiligten in den Blick genommen, und zwar der Kreativen, der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, der Plattformen und der Nutzerinnen und Nutzer.
Die Bundesregierung erkenne an, dass das Urheberrecht häufig die wirtschaftliche Basis für Kultur- und Kreativschaffende ist. Auch spielten nach Auffassung der Bundesregierung kreatives Schaffen und die Medien eine wichtige Rolle für die Demokratie und die freiheitlich demokratische Grundordnung. Gleichwohl genössen die Belange der Rechtsinhaber keinen absoluten Vorrang vor anderen - ebenso verfassungsrechtlich - geschützten Gütern.
Hierzu zähle insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer von Upload-Plattformen. Der Gesetzentwurf bringe die Interessen der Beteiligten im Wege praktischer Konkordanz in einen angemessenen Ausgleich. Die Bundesregierung nehme die Bewertungen des Bundesrates im Übrigen zur Kenntnis.