18.03.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 352/2021

Informationen zu Kritischen Infrastrukturen nicht öffentlich

Berlin: (hib/HAU) Die von der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26126) erbetenen Informationen zu Kritischen Infrastrukturen - insbesondere in der geforderten Detailebene - können laut Bundesregierung nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werden. „Unbefugte würden die Möglichkeit erhalten, aus diesen Daten Rückschlüsse zu ziehen, die eine Gefahr für Einrichtungen der Kritischen Infrastrukturen alleine oder in der Gesamtheit darstellen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/27071).

Darin wird auch auf schon getroffene Maßnahmen verwiesen, um Kritische Infrastruktur in der Verkehrs- und digitalen Infrastruktur zu schützen. Mit der „Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“ und der Gründung des UP KRITIS, eine öffentlich-private Partnerschaft zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, seien bereits vor der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes Maßnahmen zum Schutz getroffen worden, schreibt die Regierung. Im aktuellen IT-Sicherheitsgesetz selbst sei eine Vielzahl von Maßnahmen festgelegt worden. Dazu gehören der Antwort zufolge unter anderem die Pflicht zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen durch die Betreiber derselben und die Prüfung der Effektivität der von den Betreibern umgesetzten Maßnahmen durch unabhängige Prüfer oder durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Marginalspalte