Risikogruppen mit Anspruch auf FFP2-Masken
Berlin: (hib/PK) Risikogruppen haben Anspruch auf die Ausgabe von insgesamt 15 Schutzmasken vom Typ FFP2 oder einem vergleichbaren Standard. Auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) werden die Masken in Apotheken abgeben, heißt es in der Antwort (19/26100) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25545) der Grünen-Fraktion.
Anspruchsberechtigt sind den Angaben zufolge Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, unter einer in der Verordnung genannten Vorerkrankung leiden oder ein in der Verordnung genannter Risikofaktor vorliegt.
Bis zum 6. Januar 2021 konnten die Anspruchsberechtigten den Angaben zufolge in Apotheken drei Masken kostenfrei erhalten. In den Zeiträumen vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 sowie vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 stehen jeweils sechs weitere Schutzmasken gegen eine Eigenbeteiligung von zwei Euro je sechs Stück zur Verfügung.
Die Krankenkassen versenden ein Informationsschreiben der Bundesregierung an die anspruchsberechtigten Versicherten. Mit dem Schreiben erhalten die Versicherten zwei Berechtigungsscheine für jeweils sechs Schutzmasken.