12.01.2021
Inneres und Heimat — Antwort — hib 52/2021
Definition „Digitaler Souveränität“
Berlin: (hib/STO) Die Definition „Digitaler Souveränität“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/24896) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24351). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurden mit einem Beschluss des IT-Rats vom 24. März 2020 und einem Beschluss des IT-Planungsrats vom 4. Mai 2020 Eckpunkte zur Stärkung der Digitalen Souveränität der Öffentlichen Verwaltung beschlossen. Darin werde Digitale Souveränität definiert als „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“.