Dirk Brandes nicht zum Vizepräsidenten des Bundestages gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, in geheimer Wahl einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/13966) abgelehnt, die ihren niedersächsischen Abgeordneten Dirk Brandes für das Amt eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin nominiert hatte. Auf Brandes entfielen 65 Ja-Stimmen bei 546 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen. Er verfehlte somit die erforderliche Mehrheit von 367 Stimmen und wurde somit nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt.
Der 50-jährige 'Brandes gehört dem Bundestag seit Oktober 2021 an und zog über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Der Industriekaufmann ist Obmann seiner Fraktion im Petitionsausschuss, daneben ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und im Haushaltsausschuss. Darüber hinaus gehört er als stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Irischen Parlamentariergruppe an.
Wahl zum Parlamentarischen Kontrollgremium
Der Bundestag stimmte darüber hinaus einem weiteren Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/13967) nicht zu, in dem der baden-württembergische Abgeordnete Jürgen Braun als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes nominiert worden war. Auf Braun entfielen 65 Ja-Stimmen bei 552 Nein-stimmen und neun Enthaltungen. Auch er verfehlte die erforderliche Mehrheit von 367 Stimmen und ist somit nicht in das PKGr gewählt.
Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (vom/19.12.2024)