„Recht auf schnelles Internet“ im Urteil der Abgeordneten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024. über das „Recht auf schnelles Internet“ debattiert. Grundlage der Aussprache war die Antwort der Bundesregierung (20/11415) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10683).
Antwort der Bundesregierung
Erstmalig seit Inkrafttreten des sogenannten „Rechts auf schnelles Internet“ im Rahmen des 2021 im novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) habe die Bundesnetzagentur im März 2024 einen Internetanbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit Internet- und Telefondiensten zu versorgen, heißt es in der Antwort. Damit entgegnet die Bundesregierung dem in der Anfrage geäußerten Vorwurf der Unionsfraktion, das „Recht auf schnelles Internet“ nicht umzusetzen. Kein Unternehmen sei bislang gemäß Paragraf 161 des TKG zur Versorgung verpflichtet worden, hatten die Abgeordneten moniert.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass in 29 Fällen seit Juni 2022 eine Unterversorgung festgestellt worden sei: „Insgesamt betrafen elf Unterversorgungsfeststellungen das Land Niedersachsen, eine das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine das Land Hamburg“, heißt es in der Antwort. 16 Unterversorgungsfeststellungen hätten das Land Bayern betroffen.
Unterversorgung in Niedersachsen und Bayern
Im Zeitraum Juni 2022 bis Februar 2024 hätten insgesamt 5.581 Eingaben über mögliche Unterversorgung die Bundesnetzagentur erreicht. Die meisten Eingaben seien von Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen aus Niedersachsen und Bayern gemacht worden. Seit 2021 wurden der Antwort zufolge 6.451 Vorgänge ohne Verfahren nach den Paragrafen 160 folgende des TKG eingestellt.
Eine aktuelle Schätzung zur Zahl der potenziell von einer Unterversorgung betroffenen Haushalte äußert sich die Bundesregierung in der Antwort nicht. Sie verweist stattdessen auf ein aktuelles Gutachten. Nach einer darauf aufbauenden Datenabfrage werde die Bundesnetzagentur eine konkretere Schätzung vornehmen, schreibt die Regierung. Medienberichten zufolge geht die Bundesnetzagentur von etwa 400.000 Haushalten aus, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten. (hau/sas/13.06.2024)