Abgesetzt: Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz
Der Bundestag hat die Beratung über den „Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz“ (20/5145) von der Tagesordnung am Donnerstag, 16. März 2023 abgesetzt. Im Anschluss an die Debatte sollte die Unterrichtung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen werden.
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz kommt zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Rechtsrahmen der konkreten Anwendung von CCS (Speicherung von CO2 im Untergrund) wie auch von CCU (Abscheidung, Transport und anschließende Nutzung von CO2) in der Praxis entgegenstehe. Aus der 216 Seiten umfassenden Unterrichtung geht hervor, dass die Genehmigung von CO2-Leitungen zum Zwecke von CCU rechtlich nicht möglich sei. Gleichzeitig sehen die in dem Bericht analysierten Klimaneutralitätsstudien diese Technologien in unterschiedlichen Abstufungen als einen Teil einer Strategie zur Erreichung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Treibhausgasneutralität für Deutschland bis 2045.
Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, mit denen grundsätzliche Unsicherheiten in der bestehenden Rechtslage behoben werden könnten, stünden unter dem Vorbehalt einer vertieften Prüfung, heißt es in der Vorlage. Erst in der Carbon Management Strategie (CMS) solle festgelegt werden, wie CCU/S in ein Portfolio von Maßnahmen zur Erreichung von Treibhausgasneutralität in Deutschland eingebettet werden könnte. (mis/hau/14.03.2023)