Antrag für Zulagen und Sonderzahlungen beim Mindestlohn beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. März 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gesetzlicher Mindestlohn – Zulagen und Sonderzahlungen nicht anrechnen“ (20/5811) beraten. Die Vorlage wurde nach rund halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag auf eine Änderung im Mindestlohngesetz, damit Zulagen und Sonderzahlungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. In ihrem Antrag führt die Fraktion aus, dass in vielen Arbeitsverhältnissen die Mindestlohngrenze von zwölf Euro pro Stunde nur bei einer rechnerischen Einbeziehung von Zulagen beziehungsweise Zuschlägen erreicht werde. Das führe dazu, dass trotz erhöhtem Mindestlohn effektiv keine höhere Gesamtvergütung ausgezahlt werde. Zudem werde der Leistungsgedanke konterkariert, heißt es weiter.
Als Grund benennen die Abgeordneten, dass der Gesetzgeber seinerzeit „keine Klarstellung zur Definition des Mindestlohnes und zur Anrechenbarkeit von Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn vorgenommen“ habe. Damit sei die Frage der Anrechenbarkeit der Rechtsprechung überlassen worden. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion daher einen Gesetzentwurf, der entsprechende Klarstellungen im Mindestlohngesetz vorsieht, und verweist auf die Regelung zu Nachtzuschlägen, die bereits jetzt nicht angerechnet würden. (scr/vom/02.03.2023)