Einsatz von Spähsoftware durch Bundesbehörden
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 18. Februar 2022, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kein Kauf und Einsatz von Spähsoftware durch Bundesbehörden“ (20/683) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Antrag der Linken
Konkret fordern die Antragsteller die Bundesregierung dazu auf, den Kauf von Spähsoftware von kommerziellen Anbietern umgehend einzustellen, und den Einsatz von bereits erworbener Spähsoftware bei den Nachrichtendiensten und im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr bei Behörden des Bundes umgehend zu untersagen. Nach dem Willen der Linksfraktion soll die Regierung außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Befugnisse der Nachrichtendienste und der Polizeibehörden des Bundes in der Gefahrenabwehr zum Einsatz von Spähsoftware aufgehoben werden.
In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass „die Geschichte des Kaufs von Überwachungssoftware, mit der heimlich verschlüsselte Kommunikation ausgeleitet oder auf Datenträger zugegriffen werden kann“, von zahlreichen Skandalen überschattet sei. Die „vom Bundeskriminalamt und anderen Bundesbehörden beschaffte Software wie beispielsweise ,FinFisher' oder ,Pegasus'“ habe entweder mehr gekonnt, als vom Gesetzgeber zugelassen gewesen sei, oder abgefangene Daten über Server der Softwarehersteller im Ausland an die zuständigen Behörden geleitet. Diese Hersteller kooperierten regelmäßig auch mit autoritären und diktatorischen Regimes.
Zudem seien diese Spähprogramme darauf angewiesen, Schwachstellen in der IT-Sicherheit zu nutzen, die auch durch andere Akteure genutzt werden können, heißt es in dem Antrag weiter. Wo „Staatstrojaner“ zum Einsatz kämen, um vermutete Gefahren zu erforschen oder verfassungsfeindliche Bestrebungen zu durchleuchten, stelle ihr Einsatz einen unverhältnismäßigen Eingriff in das IT-Grundrecht der Betroffenen dar. (sto/eis/irs/18.02.2022)