Ausbildung bei der Polizei beim Deutschen Bundestag
Die Polizei beim Deutschen Bundestag
Durch die Medien bekommen wir meistens nur im Plenarsaal sitzende und diskutierende Abgeordnete vermittelt. Was im Hintergrund passiert, um einen reibungslosen und störungsfreien Ablauf der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten sicherzustellen, nimmt die Öffentlichkeit kaum wahr. Dafür sind die ca. 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung zuständig. Darunter sind auch rund 200 Polizistinnen und Polizisten, welche rund um die Uhr, in fünf Dienstgruppen die Sicherheit des Parlamentes gewährleisten.
Gemäß Artikel 40 Absatz 2 des Grundgesetzes ist der Deutsche Bundestag ein eigener Polizeibezirk – der kleinsten Deutschlands. Die oberste Dienstvorgesetzte/der oberste Dienstvorgesetzte ist das protokollarisch zweithöchste Amt im Staat, die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident. Wir sind unauffällig, aber präsent.
Was sind unsere Aufgaben?
Wir garantieren die öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Bundestagsliegenschaften, auch wenn diese nur angemietet sind und gewährleisten einen störungsfreien Ablauf der Sitzungen des Parlamentes sowie seiner Gremien. Wir schützen Politikerinnen/Politiker und Staatsgäste während ihres Aufenthaltes in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages, stellen sicher, dass der Parlamentsbetrieb reibungslos funktioniert und sind dafür verantwortlich, dass rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ihre Arbeit störungsfrei und sicher erledigen können. Außerdem verfolgen wir Straftaten und ahnden Ordnungswidrigkeiten. Nach den ersten Maßnahmen durch den Polizeivollzugsdienst übernimmt die eigene Kriminalpolizei die weitere Bearbeitung und übersendet nach Abschluss der Ermittlungen die Ergebnisse an die für uns zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin.
Die Ausbildung bei der Polizei beim Deutschen Bundestag
In der Vergangenheit konnte die Bundestagspolizei meist auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Landes- oder der Bundespolizei zurückgreifen. Doch aufgrund des bei allen Polizeibehörden bestehenden Nachwuchsmangels bildet die Bundestagspolizei seit 2013 in Kooperation mit der Bundespolizei selbst aus.
Was bieten wir?
- eine attraktive Ausbildung im Beamtenverhältnis beim Deutschen Bundestag
- Bezahlung nach der Bundesbesoldungsordnung (während der Ausbildung derzeit 1.473,37 Euro brutto monatlich und ggf. Familienzuschlag abhängig vom Familienstand)
- Polizeizulage im 2. Dienstjahr in Höhe von 95 Euro und im 3. Dienstjahr in Höhe von 228 Euro
- je nach Einsatz sind weitere Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung möglich
- Gewährung von Heilfürsorge (der Dienstherr übernimmt die Kosten der Gesundheitsleistungen)
- Nach der Ausbildung Standortsicherheit in Berlin
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Beförderungsmöglichkeiten bis zum Polizeihauptmeister (m/w/d) mit Zulage und die Chance, bei guten Leistungen und Fähigkeiten in den gehobenen Dienst aufzusteigen
Was erwarten wir?
- Persönlichen Einsatz und Leistungsbereitschaft von Anfang an
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Freude am Umgang mit Menschen
- Einfühlungsvermögen
Welche Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend vorliegen?
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
- Verfassungstreue: Bereitschaft, sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
- mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder
- eine Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (bei Abschluss in Kürze: Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums)
- am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre (§ 5 Absatz 3, 4 BPolLV bleiben unberührt) oder
- bei einer abgeschlossenen laufbahnförderlichen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung nicht älter als 35 Jahre
- keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil
- keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos), Flesh-Tunnels in den Ohren und Ähnliches an anderen sichtbaren Stellen müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht schon von der Dienstkleidung vollständig verdeckt sind.
- Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen.
- Erfolgreiches Bestehen der Einstellungsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen Test, einem Sporttest, einer polizeiärztlichen Untersuchung sowie einem Vorstellungsgespräch.
Wie verläuft die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert 30 Monate und gliedert sich in drei Abschnitte.
1. Abschnitt: Die Grundausbildung
Sie dauert 12 Monate, findet am Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in Neustrelitz statt. Zum Abschluss muss eine Zwischenprüfung erfolgreich bestanden werden.
2. Abschnitt: Die weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung
Dieser Ausbildungsabschnitt findet an der Bundespolizeiabteilung in Blumberg statt und beinhaltet unter anderem vier Praktika.
3. Abschnitt: Der Fachlehrgang
Der Fachlehrgang findet wieder am Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in Neustrelitz statt, dauert 6 Monate und endet mit der Laufbahnprüfung.
Bevor es los geht…
testen wir Ihre Eignung in einem aufeinander aufbauenden Auswahlverfahren. Das umfasst:
- einem schriftlichen Test,
- einem Sporttest,
- einem mündlichen Auswahlverfahren und
- einer polizeiärztlichen Untersuchung.
Bewerbungszeitraum und Bewerbung
Für eine Einstellung zum 1. September eines Jahres beginnt der Bewerbungszeitraum immer im Oktober des vorangegangenen Jahres und endet am 31. Januar des Einstellungsjahres. Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:
Deutscher Bundestag
Verwaltung
Personalreferat ZV 2
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder
per E-Mail an: ausbildung.polizei@bundestag.de
Eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht.
Wir haben Ihr Interesse geweckt, aber Sie haben noch Fragen!
Weitere Auskunft zur Bewerbung erhalten Sie durch Frau Bigalke unter der Rufnummer: 030/227-32281.
Bei allgemeinen Fragen bezüglich der Polizei beim Deutschen Bundestag melden Sie sich telefonisch unter 030/227 33585 oder per E-Mail unter ausbildung.polizei@bundestag.de.
Hinweis
Bewerbungen werden nur in den jeweiligen Bewerbungszeiträumen entgegengenommen. Bitte beachten Sie die Angaben in den Ausschreibungen.